Für einen mehrtägigen Strafprozess wegen versuchten Mordes war es ein harmonischer Auftakt am Landgericht Würzburg: Der 22-jährige Angeklagte bat um Verzeihung dafür, dass er die 44-jährige Fußgängerin samt Hund im Dezember 2019 fast überfahren hatte: "Ich bedaure das sehr!"
Die gehörlose Frau hatte das drohende Grollen seines viel zu schnellen Mercedes AMG damals nicht wahrnehmen können und hatte großes Glück. Sie war von dem heranrasenden Auto touchiert und auf den Asphalt geschleudert worden, wurde aber nicht lebensgefährlich verletzt. Dennoch ließ sie im Gerichtssaal eine Gebärden-Dolmetscherin übersetzen: "Ich möchte nicht, dass er eine hohe Strafe bekommt."
Zweite Anklage: Mit Tempo 100 in der Stadt unterwegs
Zum Tatvorwurf schwieg der junge Mann auf der Anklagebank, der sechs Monate in Untersuchungshaft saß. Der Vorsitzende Michael Schaller bestätigte Recherchen dieser Redaktion, als er bekanntgab: Der 22-Jährige war mit rüder Fahrweise vorher schon mehrfach aufgefallen. Ein Beweis dafür ist eine zweite Anklage, die nun gleich mit verhandelt wird. Der junge Mann mit der Vorliebe für "schnelle Schlitten" war Monate vorher mit einem Porsche erwischt worden, als er bei erlaubten 30 km/h im Stadtgebiet von Würzburg mit Tempo 100 unterwegs gewesen war.
Bei dem Unfall im Dezember 2019 stand er laut Polizei zunächst – aus Richtung Heuchelhof kommend – an einer roten Ampel. Er hatte wenige hundert Meter vor dem Unfallort in die Mergentheimer Straße einbiegen wollen, die in Richtung Innenstadt führt. Mit ihm soll ein silberner Mercedes auf "grün" gewartet haben.
"Zwischen dem Angeklagten und dem Fahrer des anderen Fahrzeugs begann das provokative Demonstrieren der Leistungsfähigkeit des eigenen Fahrzeugs", zitierte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach aus der Anklageschrift. Immer wieder habe er "durch überflüssige Gaspedaltritte" den Motor provokant aufheulen lassen.
Fußgängerin erlitt Schädelprellung und Schürfwunden
Als die Ampel auf Grün schaltete, seien beide mit Vollgas nach links abgebogen. Doch schon wenige hundert Meter weiter leuchtete die Ampel an einer Straßenbahn-Haltestelle über fünf Sekunden Rot. Die Fußgängerin hatte Grün und setzte den Fuß auf die Straße, um sie zu überqueren.
Während der silberne Wagen noch durchrauschte, erfasste das Auto des Angeklagten "die taubstumme Geschädigte und ihren Hund und schleuderte beide in Richtung der Straßenbahngleise". Sie habe durch glückliche Umstände lediglich eine Schädelprellung mit Schürfwunden und Schwellung am Schädel sowie eine Prellung des linken Sprunggelenks erlitten, heißt es in der Anklage.
Kennzeichen des zweiten Fahrzeugs nicht lesbar
Die Überwachungskamera an einer Tankstelle in der Nähe des Unfallorts zeigt zwar das Heck eines extrem schnellen silbernen Wagens – aber das Kennzeichen ist nicht lesbar. Alle Ermittlungen führten nicht zum zweiten Fahrer.
Der Leiter der Sonderkommission berichtete im Zeugenstand: Vor dem Unfall hatte eine Überwachungskamera an einer anderen Tankstelle am Fuße des Heuchelhofberges den geliehenen AMG des Angeklagten erfasst, wie er schnell wegfuhr – in Begleitung eines silbernen Wagens. Und einer der Mitfahrer habe mit seinem Handy den Tacho gefilmt, als der 22-jährige Unfallfahrer mächtig Gas gab.
Erster Gedanken des Opfers: "Okay, ich lebe noch"
Das Opfer gab im Zeugenstand an: Es habe keinen zweiten Wagen bemerkt. Die Frau habe nur den Schlag gespürt, mit dem sie auf den Asphalt geschleudert wurde. "Okay, ich lebe noch", sei der erste Gedanke gewesen. Dann habe die Sorge ihrem Hund gegolten, der den Unfall aber ohne große Schäden überstand.
Der Angeklagte tue ihr leid, lässt sie übersetzen: "Ich weiß, wie er sich fühlt." Ehe die 44-Jährige, die knapp mit dem Leben davonkam, den Zeugenstand verlässt, lässt sie dem Gericht noch ausrichten: "Haben Sie mich verstanden? Ich möchte nicht, dass er eine hohe Strafe bekommt."
Wiederholungstäter, mit 100 km/h in der Stadt unterwegs und schweigt zum Tatvorwurf. Zusammengenommen alles Gründe die Strafe zu verschärfen.
Sich zu entschuldigen ist jetzt an sich keine "Leistung" sondern selbstverständlich.
sicher tempolimitüberschreitung ist kein !! kavaliersdelikt. das gehört bestraft!
die andere seite aber ist doch, dass er sich bei der frau entschuldigt hat und die frau
hat ihn ja auch verziehen. denke hier in diesem punkt wird das gericht gnade vor recht walten lassen.
einer strafe wird der junge mann aber doch verbüßen müssen. auch mit recht. es gibt vorschriften im straßenverkehr an denen man sich zu halten hat. übrigens auch: alte hasen nicht nur junge hüpfer!
Hier geht es nicht um eine Überschreitung des Tempolimits in der Stadt. Da haben zwei vermutlich junge Menschen mitten in der Stadt ein Rennen mit übermotorisierten Fahrzeugen geliefert.
Unverantwortlich ist dieses Verhalten. Selbst wenn das Opfer mit viel Glück glimpflich davon kam und nun Milde lassen will kann hier nicht nur ein symbolische Strafe verhängt werden.
Ein armseliger Haufen !!
Mich würde ihre Argumentation interessieren
Akzeptiere ich so
Ich persönlich denke da anders
Wer mit der Bibel argumentiert bei Gerichtsentscheidungen ist ein Bruder im Geiste der Muslime die Befürworter der Scharia sind!
Wollen Sie das nächste Opfer eines Autorennens in der Stadt werden, weil sich wieder zwei Unbelehrbare eine milde Strafe ausrechnen können?
Möglicherweise ist die geschädigte Frau heil froh am Leben zu sein.
Stockholm Syndrom. Würde die Entschuldigung des 'Rennfahrers' auch annehmen.
Da allerdings dieser Mensch noch ein zweites Verfahren anhängig hat....no mercy.
Unbedingt Aggressionstherapie verschreiben und nie mehr wieder eine Fahrerlaubnis erteilen.
Des weiteren ist eine solch Tat nicht zu entschuldigen, ich zumindestens würde die Entschuldigung auf gar keinen Fall annehmen, im Gegenteil, ich würde alles versuchen, damit die Strafe noch höher ausfällt, will der Täter doch mit dieser "Entschuldigung" sein Gewissen erleichtern, bzw. die Absolution vom Opfer erwirken.
Pfui Deubel!
Rechnen Sie in der Stadt als Fußgänger mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 100 km/h?
Vermutlich hat die Fußgängerin die normalen Regeln befolgt, aber kein Mensch rechnet mit der dreifachen Geschwindigkeit eines Autos im Stadtverkehr.
Ihre Anmerkung hier ist deplatziert.
In einem der Artikel zu diesem Verbrechen war erwähnt worden, dass der jugendliche Fahrer kurz vor dem Unfall kurzzeitig 150 km/h gefahren ist und kurz vor dem Zusammenprall an der für ihn roten Ampel noch über 100 km/h auf dem Tacho hatte. Erlaubt sind in dieser Straße aber nur 50 km/h. Wenn der Jugendliche, was verständlich wäre, 70 km/h gefahren wäre, hätte er an der Ampel halten können und diese Frau nicht gefährdet.
Aber einer Hörbehinderten hier eine Mitschuld anzudichten ist in meinen Augen eine Unverschämtheit! ;(