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Würzburg
Würzburger Raser-Prozess: Opfer bittet um Milde für den Angeklagten
Ein 22-jähriger Fahrer entschuldigt sich vor dem Landgericht Würzburg bei der gehörlosen Fußgängerin, die er angefahren hatte. Gab es ein illegales Auto-Rennen?
Hier in der Mergentheimer Straße in Würzburg wollte die Fußgängerin bei 'Grün' über die Straße, als sie ein heranrasender Wagen erfasste. Nun muss sich der Autofahrer wegen eines illegalen Rennens und versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Hier in der Mergentheimer Straße in Würzburg wollte die Fußgängerin bei "Grün" über die Straße, als sie ein heranrasender Wagen erfasste.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:41 Uhr

Für einen mehrtägigen Strafprozess wegen versuchten Mordes war es ein harmonischer Auftakt am Landgericht Würzburg: Der 22-jährige Angeklagte bat um Verzeihung dafür, dass er die 44-jährige Fußgängerin samt Hund im Dezember 2019 fast überfahren hatte: "Ich bedaure das sehr!" 

Die gehörlose Frau hatte das drohende Grollen seines viel zu schnellen Mercedes AMG damals nicht wahrnehmen können und hatte großes Glück. Sie war von dem heranrasenden Auto touchiert und auf den Asphalt geschleudert worden, wurde aber nicht lebensgefährlich verletzt. Dennoch ließ sie im Gerichtssaal eine Gebärden-Dolmetscherin übersetzen: "Ich möchte nicht, dass er eine hohe Strafe bekommt."

Zweite Anklage: Mit Tempo 100 in der Stadt unterwegs

Zum Tatvorwurf schwieg der junge Mann auf der Anklagebank, der sechs Monate in Untersuchungshaft saß. Der Vorsitzende Michael Schaller bestätigte Recherchen dieser Redaktion, als er bekanntgab: Der 22-Jährige war mit rüder Fahrweise vorher schon mehrfach aufgefallen. Ein Beweis dafür ist eine zweite Anklage, die nun gleich mit verhandelt wird. Der junge Mann mit der Vorliebe für "schnelle Schlitten" war Monate vorher mit einem Porsche erwischt worden, als er bei erlaubten 30 km/h im Stadtgebiet von Würzburg mit Tempo 100 unterwegs gewesen war.

Bei dem Unfall im Dezember 2019 stand er laut Polizei zunächst – aus Richtung Heuchelhof kommend – an einer roten Ampel. Er hatte wenige hundert Meter vor dem Unfallort in die Mergentheimer Straße einbiegen wollen, die in Richtung Innenstadt führt. Mit ihm soll ein silberner Mercedes auf "grün" gewartet haben.

Zu Beginn des Prozesses wegen versuchten Mordes sitzt der Angeklagte (Mitte) zwischen seinen Anwälten Norman Jacob (links) und Peter Mökesch im Verhandlungssaal im Würzburger Landgericht. 
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Zu Beginn des Prozesses wegen versuchten Mordes sitzt der Angeklagte (Mitte) zwischen seinen Anwälten Norman Jacob (links) und Peter Mökesch im Verhandlungssaal im Würzburger Landgericht. 

"Zwischen dem Angeklagten und dem Fahrer des anderen Fahrzeugs begann das provokative Demonstrieren der Leistungsfähigkeit des eigenen Fahrzeugs", zitierte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach aus der Anklageschrift. Immer wieder habe er "durch überflüssige Gaspedaltritte" den Motor provokant aufheulen lassen. 

Fußgängerin erlitt Schädelprellung und Schürfwunden

Als die Ampel auf Grün schaltete, seien beide mit Vollgas nach links abgebogen. Doch schon wenige hundert Meter weiter leuchtete die Ampel an einer Straßenbahn-Haltestelle über fünf Sekunden Rot. Die Fußgängerin hatte Grün und setzte den Fuß auf die Straße, um sie zu überqueren.

Während der silberne Wagen noch durchrauschte, erfasste das Auto des Angeklagten "die taubstumme Geschädigte und ihren Hund und schleuderte beide in Richtung der Straßenbahngleise". Sie habe durch glückliche Umstände lediglich eine Schädelprellung mit Schürfwunden und Schwellung am Schädel sowie eine Prellung des linken Sprunggelenks erlitten, heißt es in der Anklage.

Kennzeichen des zweiten Fahrzeugs nicht lesbar

Die Überwachungskamera an einer Tankstelle in der Nähe des Unfallorts zeigt zwar das Heck eines extrem schnellen silbernen Wagens – aber das Kennzeichen ist nicht lesbar. Alle Ermittlungen führten nicht zum zweiten Fahrer. 

Der Leiter der Sonderkommission berichtete im Zeugenstand: Vor dem Unfall hatte eine Überwachungskamera an einer anderen Tankstelle am Fuße des Heuchelhofberges den geliehenen AMG des Angeklagten erfasst, wie er schnell wegfuhr – in Begleitung eines silbernen Wagens. Und einer der Mitfahrer habe mit seinem Handy den Tacho gefilmt, als der 22-jährige Unfallfahrer mächtig Gas gab.

Erster Gedanken des Opfers: "Okay, ich lebe noch"

Das Opfer gab im Zeugenstand an: Es habe keinen zweiten Wagen bemerkt. Die Frau habe nur den Schlag gespürt, mit dem sie auf den Asphalt geschleudert wurde. "Okay, ich lebe noch", sei der erste Gedanke gewesen. Dann habe die Sorge ihrem Hund gegolten, der den Unfall aber ohne große Schäden überstand.

Der Angeklagte tue ihr leid, lässt sie übersetzen: "Ich weiß, wie er sich fühlt." Ehe die 44-Jährige, die knapp mit dem Leben davonkam, den Zeugenstand verlässt, lässt sie dem Gericht noch ausrichten: "Haben Sie mich verstanden? Ich möchte nicht, dass er eine hohe Strafe bekommt."

 
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  • KlausR
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Ich fasse mal zusammen.
    Wiederholungstäter, mit 100 km/h in der Stadt unterwegs und schweigt zum Tatvorwurf. Zusammengenommen alles Gründe die Strafe zu verschärfen.

    Sich zu entschuldigen ist jetzt an sich keine "Leistung" sondern selbstverständlich.
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  • klafie
    hoffentlich ist bei all denen, die hier so hart richten nicht selbst schon mal ein unfall passiert.
    sicher tempolimitüberschreitung ist kein !! kavaliersdelikt. das gehört bestraft!
    die andere seite aber ist doch, dass er sich bei der frau entschuldigt hat und die frau
    hat ihn ja auch verziehen. denke hier in diesem punkt wird das gericht gnade vor recht walten lassen.
    einer strafe wird der junge mann aber doch verbüßen müssen. auch mit recht. es gibt vorschriften im straßenverkehr an denen man sich zu halten hat. übrigens auch: alte hasen nicht nur junge hüpfer!
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  • Lebenhan1965
    @ klafie

    Hier geht es nicht um eine Überschreitung des Tempolimits in der Stadt. Da haben zwei vermutlich junge Menschen mitten in der Stadt ein Rennen mit übermotorisierten Fahrzeugen geliefert.

    Unverantwortlich ist dieses Verhalten. Selbst wenn das Opfer mit viel Glück glimpflich davon kam und nun Milde lassen will kann hier nicht nur ein symbolische Strafe verhängt werden.
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  • tommy33
    Im Gegensatz zu EUCH Kommentatoren hat diese Frau wahrlich GRÖSSE bewiesen !!
    Ein armseliger Haufen !!
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  • p.kriebel@gmx.net
    Können Sie das präzisieren
    Mich würde ihre Argumentation interessieren
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  • tommy33
    Schauen Sie mal in der Bibel nach.
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  • p.kriebel@gmx.net
    Gut
    Akzeptiere ich so
    Ich persönlich denke da anders
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Hab in die Bibel geschaut - da steht "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zwinkern

    Wer mit der Bibel argumentiert bei Gerichtsentscheidungen ist ein Bruder im Geiste der Muslime die Befürworter der Scharia sind!
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  • Erding
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  • Lebenhan1965
    @ tommy33

    Wollen Sie das nächste Opfer eines Autorennens in der Stadt werden, weil sich wieder zwei Unbelehrbare eine milde Strafe ausrechnen können?
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  • dietmar@eberth-privat.de
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  • gabcht20581207
    tommy 33
    Möglicherweise ist die geschädigte Frau heil froh am Leben zu sein.
    Stockholm Syndrom. Würde die Entschuldigung des 'Rennfahrers' auch annehmen.
    Da allerdings dieser Mensch noch ein zweites Verfahren anhängig hat....no mercy.
    Unbedingt Aggressionstherapie verschreiben und nie mehr wieder eine Fahrerlaubnis erteilen.
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  • Zorella
    Dieser Wiederholungstäter ist unbelehrbar, deswegen lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis.
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Wer bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs ist und dann solch einen Unfall verursacht, dem sollte man lebenslänglich den Führerschein entziehen, zumal der ja Wiederholungstäter ist, wie man diesem Bericht entnehmen kann.

    Des weiteren ist eine solch Tat nicht zu entschuldigen, ich zumindestens würde die Entschuldigung auf gar keinen Fall annehmen, im Gegenteil, ich würde alles versuchen, damit die Strafe noch höher ausfällt, will der Täter doch mit dieser "Entschuldigung" sein Gewissen erleichtern, bzw. die Absolution vom Opfer erwirken.

    Pfui Deubel!
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  • flyarcus@gmx.de
    Wenn ich Gehörlos bin und eine Straße überqueren möchte, sehe ich nach links und rechts….könnte auch ein Rettungswagen kommen….aber dank dem Opfer wurde der pubertierende Halbstarke erwischt.
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  • Lebenhan1965
    @ Gedenke....

    Rechnen Sie in der Stadt als Fußgänger mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 100 km/h?

    Vermutlich hat die Fußgängerin die normalen Regeln befolgt, aber kein Mensch rechnet mit der dreifachen Geschwindigkeit eines Autos im Stadtverkehr.

    Ihre Anmerkung hier ist deplatziert.
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  • flyarcus@gmx.de
    @Lebi...wie kommen sie auf dreifache Geschwindigkeit? Wenn ich schon Taub bin, muss ich doch verstärkt meine Augen nutzen, oder etwa nicht?
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  • Lebenhan1965
    @ Gedenke...

    In einem der Artikel zu diesem Verbrechen war erwähnt worden, dass der jugendliche Fahrer kurz vor dem Unfall kurzzeitig 150 km/h gefahren ist und kurz vor dem Zusammenprall an der für ihn roten Ampel noch über 100 km/h auf dem Tacho hatte. Erlaubt sind in dieser Straße aber nur 50 km/h. Wenn der Jugendliche, was verständlich wäre, 70 km/h gefahren wäre, hätte er an der Ampel halten können und diese Frau nicht gefährdet.

    Aber einer Hörbehinderten hier eine Mitschuld anzudichten ist in meinen Augen eine Unverschämtheit! ;(
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  • flyarcus@gmx.de
    @Lebi....ich wette ein Blinder wäre sicherer über die Strasse gekommen. Ich gebe der Frau keine schuld, aber ich begreife nicht, wie ich einfach stur über eine grüne Ampel laufen kann...aber dieses Problem wird es in Zukunft noch öfters geben, wenn die leisen E-Karren angezischt kommen!
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