
Im Prozess um einen Autounfall mit einer gehörlosen Frau hat das Landgericht Würzburg den 22 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der damals 20-Jährige war am 1. Dezember 2019 mit einem PS-starken Leihwagen durch Würzburg gerast und hatte eine gehörlose Fußgängerin erfasst, die mit ihrem Hund bei Grün an einer Ampel im Stadtteil Heidingsfeld die Straße überquerte. Frau und Tier wurden leicht verletzt.
Das Gericht sah nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zumindest ein Alleinrennen des jungen Fahrers als erwiesen an. Der 22-Jährige soll mit bis zu 150 Stundenkilometern innerorts unterwegs gewesen sein.
Annahme eines Wettrennens wurde überraschend für falsch erklärt
In seinem letzten Wort hatte sich der lange schweigsame Angeklagte am Prozessende zu seiner Verantwortung bekannt: "Ich bin froh, dass der Frau nichts Schlimmeres passiert ist." Er sei erleichtert, wenn er das alles hinter sich habe und ein neues Leben beginnen könne. Er werde im Februar erstmals Vater, hatte er zuvor bestätigt.
Der renommierte Berliner Unfallexperte Michael Weyde hatte dem Verfahren zuvor eine entscheidende Wende gegeben. Er wertete Daten aus der Induktionsschleife der Ampel am Unfallort aus, die ungenutzt vorlagen. Die Daten zeigten eindeutig, dass zur Unfallzeit nur der Wagen des Angeklagten schnell die Ampel passierte - aber kein zweites Fahrzeug, das einige Zeugen bei einem Wettrennen gesehen haben wollten und das wochenlang mit hohem Aufwand gesucht wurde.
Gericht lobte Expertise des Gutachters
Außerdem belegte Weyde, dass der junge Fahrer mit enormer Geschwindigkeit auf die Fußgängerin zugefahren war. Der Angeklagte habe aber sehr wohl vor der Ampel zu bremsen versucht - in Anbetracht des Tempos jedoch zu einem zu späten Zeitpunkt.
Der Gutachter der Verteidigung habe "ein klassisches Fahrzeugrennen mit zwei Fahrzeugen so gut wie ausgeschlossen", sagte der Vorsitzende Michael Schaller. Er lobte ausdrücklich die Kenntnisse und Darstellungskraft des Unfallexperten, der die Bundesregierung 2017 bei der Verschärfung des Strafrechts bei Raser-Delikten beraten hatte.
Nach Einschätzung des Gerichts ist "der Tatbestand eines Kfz-Rennens dennoch erfüllt". Der 22-Jährige habe ein, im "Raser-Gesetz" ebenfalls beschriebenes, "Alleinrennen" zum Austesten der Motorleistung des schnellen Wagens gestartet - "und dabei billigend in Kauf genommen, dass es zu schweren Verletzungen Unbeteiligter kommen kann", so der Richter. Dass die Fußgängerin hierbei nur leicht verletzt wurde, sei reines Glück gewesen.
Verteidiger: Mandant werde als "eine Art Mörder" vorverurteilt
Auch für Ankläger Thorsten Seebach war der Mordvorwurf nach den Ausführungen des Gutachters vom Tisch. Er sah in seinem Plädoyer ebenfalls die Variante eines Solo-Rennens erfüllt. Seebach erinnerte daran, dass ein halbes Dutzend von Vorfällen im Straßenverkehr die rücksichtslose Fahrweise des 22-Jährigen belege. "Aus der Vergangenheit hat er nichts gelernt." Der Oberstaatsanwalt forderte zweieinhalb Jahre Jugendstrafe.
Die Verteidiger Peter Möckesch und Norman Jacob sahen nur ein Vergehen als bewiesen an, jedoch kein Verbrechen. Sie sprachen vom "Jagdeifer" der Ermittler, die alle Ressourcen zum Beweis eines Rennens genutzt, aber die vorliegenden Daten nicht ausgewertet hätten. Diese hätten den Verdächtigen frühzeitig entlasten können.
Ihr Mandant sei stigmatisiert worden und bereits jetzt in der Öffentlichkeit als "eine Art Mörder" vorverurteilt, betonten Möckesch und Jacob. Überdies habe er sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen - dies habe ihn schwer mitgenommen. Er habe lediglich "einen Fahrfehler" begangen und seine Fähigkeiten zum Beherrschen des schnellen Autos überschätzt, aber nie Mordgedanken gehegt. Die Verteidiger hielten eine Geldstrafe oder Arbeitsstunden als Strafe für angemessen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
irgendjemand prellt andere Leute um ihr Geld - mehrjährige Freiheitsstrafe.
irgendjemand läuft Amok mit einer Schusswaffe - Verschärfung des Waffenrechts bis hin zu Attrappen, auch wenn er die Waffe illegal besaß.
jedes Jahr 3000 (plus) Tote und 350.000 (plus) Verletzte im Straßenverkehr - es gehen sogar einschlägig amtsbekannte Leute auch bei (wiederholtem) vorsätzlichem Fehlverhalten mit Bewährung raus, und es ändert sich gar nichts.
Muss man das verstehen?
Total schlimm das Urteil und komplett unverständlich…, freuen werden sich vor allem die raser.
Für das Opfer wohl ein Schlag ins Gesicht, doch Opfer kommen in Deutschland so gut wie nie zu einer Anerkennung ihres Schicksals, schlimm genug und verwerflich.
wurde über das Urteil berichtet. Von 150 km/h innerorts wurde NICHTS erwähnt. Sondern darüber, dass kein " Rernen beweisbar war.Wer also Bayernweit zB in ObB nicht grösser
informiert ist, nimmt an, die " gehörlose Fussgängerin, sei lediglich von einen unacht-
samen "Rotlicht-Überseher" bei normaler Geschwindigkeit in Gefahr gebracht worden.
* Verkehrserzieherisch *für ganz Bayern und D, bringt "das höfliche? Verschweigen der Tatumstände eines bestimmten Fahrverhaltens gar Nichts ! Das ist trauriger Fakt !!
Von dem Gutachten bin ich auch überhaupt nicht überzeugt, es kann nämlich auch sein das doch ein zweites Fahrzeug involviert war. Das zweite Fahrzeug kann auch vor der Ampel rechtzeitig abgebremst haben und langsamer rüber gefahren sein weil das "Rennen" schon vorher stattfand und nur der Angeklagter an der Ampel einen Geschwindigkeitsüberschuss hatte. Für mich deutete der ganze Prozess nur auf eines hin, der Angeklagte sollte mit allen Mitteln rausgeboxt werden. Der Staatsanwalt hat sich hier schön um den Finger wickeln lassen.
Was haben die Richter für ein Rechtsempfinden??? Keinen*******in der Hose!