Seit bald zwei Jahren steht gegen den 22-Jährigen der Verdacht des versuchten Mordes im Raum: Folgt man der Anklage, hat er im November 2019 als rücksichtsloser Raser in Würzburg-Heidingsfeld mit einem mehr als 400 PS starken geliehenen Fahrzeug eine Fußgängerin umgefahren - und dabei fast tödlich verletzt. Und zwar bei einer mutmaßlichen Wettfahrt.
Von diesem Vorwurf kann den 22-jährigen Angeklagten an diesem denkwürdigen Dienstag am Landgericht Würzburg auch Gutachter Michael Weyde nicht völlig entlasten. Doch der überraschend erschienene Unfallexperte aus Berlin nimmt dem jungen Beschuldigten mitten im laufenden Prozess die schwerste Bürde von den Schultern: den Verdacht, ein illegales Rennen gegen ein zweites aufgemotztes Angeber-Auto gefahren zu sein - und trotz roter Ampel nicht für die Fußgängerin gebremst zu haben.
Es wirkt beinahe wie Zauberei und doch ganz selbstverständlich, was der von der Verteidigung präsentierte Sachverständige mit ausgeprägtem Selbstbewusstsein aus den gespeicherten Daten der Ampelanlage ableitet. Daten, die dem Würzburger Gericht vorlagen - bisher ungenutzt. Weyde trägt zwei Stunden lang schier endlose Zahlenkolonnen vor und zieht daraus seine Schlüsse. Nicht einmal der staunend daneben sitzende, eigentlich mit dem Fall betraute Sachverständige ahnte offenbar bisher, was sich anhand der Aufzeichnungen aus der Induktionsschleife vor der Ampel an der Unfallstelle beweisen lässt.
Unfallexperte wertete Daten der Ampel-Anlage aus: "Typischer Fahrfehler"
Die gespeicherten Daten zeigen nach Angaben Weydes eindeutig: Kein zweites Auto fuhr unmittelbar vor oder hinter dem schwarzen Mercedes über die Ampel. Und nach Einschätzung Weydes hat der junge Fahrer, der mit Tempo 150 innerorts unterwegs war, doch gebremst: Sekundenbruchteile zu spät, um rechtzeitig zum Halten zu kommen. So endete die Fahrt, nachdem der Wagen die Fußgängerin erfasst und zur Seite geschleudert hatte, 15 Meter hinter der Ampel. Das sei "der typische Fahrfehler" eines jungen Autofahrers, der sein Können mit einem so hochmotorisierten Fahrzeug überschätze, urteilte Weyde.
Offizieller Gutachter schließt sich der Erkenntnis an
Das Gericht wirkte wie betäubt von diesem Vortrag, der den Fall in völlig neuem Licht erscheinen lässt. Auch der offiziell bestellte Gerichtsgutachter bekannte am Dienstag nach Weydes Präsentation: "So eine Auswertung habe ich noch nie gemacht, man lernt nie aus."
Fristen und Termin-Schwierigkeiten: Platzen des Prozesses drohte
Die Verteidiger Norman Jacob Junior und Peter Möckesch hatten den Experten aus Berlin am Dienstagvormittag wie einen Joker aus dem Ärmel gezogen. Dies stellte die Verhandlung völlig auf den Kopf. Zunächst schien zweifelhaft, ob der überraschende Zeuge seine Erkenntnisse präsentieren darf. Und wie: Normalerweise dauert die Anfertigung eines solchen Gutachtens dann Wochen.
Spontane und improvisierte Präsentation am Nachmittag
Also machte das Gericht aus der Not eine Tugend und hörte sich noch am Dienstagnachmittag aus dem Stand die improvisierte Sachverständigen-Präsentation an: In dieser legte Weyde die Fakten und seine Analyse dar, der amtliche Gutachter schloss sich seinen Erkenntnissen an. Warum weder er noch die Ermittler der Soko "Ampel" darauf gekommen waren, die vorhandenen Daten auszuwerten, blieb ungeklärt. Es wird aber gewiss in den Plädoyers deutlich zur Sprache kommen.
Plädoyers an diesem Donnerstag - und wohl auch Urteil
Ein Abbruch des Prozesses war am Abend kein Thema mehr. "Mir ist sehr daran gelegen, das Verfahren hier zu Ende zu bringen", sagte der Vorsitzende Richter Michael Schaller nach sechsstündiger Verhandlung. Dafür hat das Gericht jetzt nur noch diesen Donnerstag: Überraschend schnell ist dann mit Plädoyers und einem Urteil zu rechnen.
Der Angeklagte wird sich jetzt schon überlegen, wo er sich die nächste „Rennsemmel“ ausleiht um damit vielleicht mal mit 180 Km/h durch Würzburg rast……,
Und als Nächstes: "Hängt ihn!"..? Schuldig oder nicht - Gott sei Dank gibt es hierzulande eine Justiz, die das Lynchen verhindert und selbst einen Gutachter noch etwas lernen lässt..!
Aber all das ändert natürlich absolut nichts an dem Vorwurf der extrem erhöhten Geschwindigkeit innerorts!! Jeder, der innerorts mit 150 km/h unterwegs ist, nimmt billigend in Kauf, einen tödlichen Unfall zu verursachen. Denn er hat ja mal beim Führerschein gelernt, was Reaktionszeit und Bremsweg bedeutet...
So jemand sollte nie mehr ans Steuer eines Autos gelassen werden...
was Geld alles bewirkt !
§ 160 Abs. 2 Strafprozessordnung: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln." Es stellt sich folglich die Frage, warum die nun zu Tage getretenen Umstände nicht längst geprüft wurden. Man braucht - dies zeigt das Verfahren - einen guten Strafverteidiger.
Dass genug Fehlverhalten und Schuld übrig bleibt, steht auf einem anderen Blatt und muss zu einer entsprechenden Bestrafung führen.
mitschuldig ? Ganz zu schweigen von den Richtern und Rechstanwälten die
diese "Typen" verharmlosen usw . . . und damit die Leidtragenden dadurch immer wieder demütigen? Kaum zu glauben, dass manche meinen, kaum haben sie die Fahrerlaubnis, dass sie fahren können wie Walter Röhrl und die Strassen sind ne Rallypiste. Aber für die zählt nur: ". . . ich will Spass . . . ich will Spass . . . ich geb Gas . . . ich geb Gas . . ."