Das Landgericht Würzburg wird über die Zukunft des Messerstechers entscheiden, der im Juni 2021 drei Menschen in Würzburg getötet hat. Die Generalstaatsanwaltschaft München will den Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen lassen und hat dafür jetzt eine Antragsschrift – statt einer Anklage – eingereicht. Das Schreiben ging nach Informationen dieser Redaktion bereits am Montag beim Landgericht ein.
Am Dienstagmittag erreichte das Dokument mit dem Aktenzeichen 1 KS 502JS 278/21 dann Pflichtverteidiger Hanjo Schrepfer, wie er auf Nachfrage bestätigte. Seitenweise seien in der Antragsschrift Zeugen aufgelistet, die geladen werden sollen. Das weist auf eine wochenlange Prozessdauer hin.
Angreifer hat sich vor der Tat bei seiner Mutter verabschiedet
Am Dienstagnachmittag schließlich ging auch die Generalstaatsanwaltschaft München an die Öffentlichkeit. Sie wirft dem 32-jährigen Somalier dreifachen Mord und elffachen Mordversuch vor. Entgegen erster Vermutungen unmittelbar nach der Tat haben die Ermittlungen demnach "keine Hinweise auf islamistische Motive" ergeben. Der 32-Jährige habe angegeben, "Stimmen in seinem Kopf" hätten ihn angewiesen, mit einem Messer möglichst viele Menschen zu töten. Nach der Ablehnung seines Asylantrags hatte er seit 2015 mit subsidiärem Schutz in Deutschland gelebt. "Er habe sich in Deutschland ungerecht behandelt gefühlt und sich deshalb rächen wollen", erklärt die Staatsanwaltschaft zu den Aussagen des Mannes.
"Es war die Einzeltat eines psychisch schwer Kranken", sagt der Würzburger Anwalt Hanjo Schrepfer. Sein Mandant sei nicht etwa von terroristischen Hintermännern per Telefon "gesteuert" worden. Im letzten Kontakt vor der Tat habe sich der Somalier von seiner Mutter verabschiedet.
Am späten Nachmittag des 25. Juni 2021 hatte der Täter plötzlich in einem Würzburger Kaufhaus und auf dem Platz davor auf Menschen eingestochen. Drei Frauen wurden getötet und weitere sieben Personen verletzt, ehe mutige Passanten ihn an weiteren Taten hinderten. Ein Polizist schoss den Angreifer schließlich kampfunfähig. Kurz nach der Festnahme wurde der Messerstecher aus der U-Haft in eine Klinik verlegt. Schon vor seiner Tat war er mehrfach durch wirres Handeln aufgefallen, fünf Mal war er in psychiatrischen Einrichtungen behandelt worden.
Unterdessen kamen zwei Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Messerstecher während seiner Attacke schuldunfähig war. Die Einschätzung der Gutachter bedeute aber nicht, dass Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestünden, betonten Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft im Herbst.
Prozesstermin steht noch nicht fest
Damit steht Würzburg ein spektakulärer Prozess bevor. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Bereits seit Monaten sucht das Landgericht einen geeigneten Saal für die Verhandlung. Er muss den Schutzmaßnahmen gegen Corona genügen, die Sicherheit in einem emotional aufgeladenen Prozess garantieren und den vielen Verfahrensbeteiligten einschließlich einer großen Öffentlichkeit Platz bietet. Besondere Sorge gelte dabei den Opfern und ihren Familien, betont Gerichtssprecher Michael Schaller. So gebe es die Überlegung, für sie einen separaten Raum anzubieten – getrennt vom Beschuldigten und geschützt vor der Öffentlichkeit.
Anwalt Hanjo Schrepfer erhält wegen seiner Tätigkeit als Pflichtverteidiger noch immer massive Drohungen. Er sagt, sein Mandant sei inzwischen aufgrund ärztlicher Behandlung stabil und orientiert. "Er weiß, was er getan hat." Schrepfer rechnet damit, dass eine breite Öffentlichkeit zum Verfahren "ihren Unmut kundtun" wird. "Ich glaube, dass das hochemotional sein wird." Darauf müsse sein Mandant gefasst sein. In einer Vernehmung habe der 32-Jährige zuletzt Bedauern über die Messerattacke erkennen lassen.