Auf der Straße und im Netz wird der Polizeigroßeinsatz kontrovers diskutiert: Manche kritisieren das stundenlange Festhalten von 137 Jugendlichen auf der Hafentreppe als polizeiliche Willkür. Andere begrüßen es, dass die Polizei so für mehr Sicherheit sorgt. Rechtlich ist das Vorgehen am 22. März teilweise problematisch.
Bislang hat die Polizeiinspektion Würzburg angegeben, dass sie im Bereich der Hafentreppe am Heizkraftwerk 13- bis 24-Jährige festgehalten, kontrolliert und durchsucht hat, weil sie Jugendschutz durchsetzen und Straftaten vorbeugen wollte. Erst nachdem diese Redaktion berichtet hat, dass auch Schüler, an anderen Stellen im Alten Hafen aufgegriffen und zum Ort der Großkontrolle gebracht wurden, räumt die Polizei das jetzt auch ein.
Interessant ist diese Diskussion um die Örtlichkeit deshalb, weil die Polizei die Hafentreppe und ihre direkte Umgebung als "gefährlichen Ort" definiert hat, weil dort in den vergangenen Monaten Straftaten begangen wurden. An einem solchen Ort sind ihr laut Bayerischem Polizeiaufgabengesetz die Feststellung der Identität und Durchsuchungen erlaubt. Indem Alexander Streng, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion-Würzburg jetzt zugibt, dass Personen außerhalb diese definierten "gefährlichen Ortes" kontrolliert wurden, wird das Vorgehen der Polizei rechtlich fragwürdig.
"Das müssten Betroffene vom Verwaltungsgericht klären lassen", sagt Streng zur Frage nach womöglich fehlenden Rechtsgrundlagen. Warum hat die Polizei überhaupt Jugendliche am Cinemaxx-Kino eingesammelt und in den mit Absperrband umzäunte Kontrollbereich an der Treppe gebracht? Streng erklärt das damit, dass die Polizisten vor Ort nicht ausschließen konnten, ob diese Jugendlichen von der Hafentreppe gekommen waren.
Die 16 bis 18 Jahre alten Schüler, mit denen diese Redaktion gesprochen hat, betonen allerdings, dass sie nicht an der Hafentreppe gewesen sind, bevor die Polizei sie dort hin brachte. Während sie sich an etwa 30 Betroffene erinnern, "die zur Treppe getrieben wurden", spricht die Polizei von zirka 15.
Fraktionschefin der Grünen fragt auch
Nachdem bereits die SPD-Faktion im Landtag eine Anfrage zur Würzburger Hafen-Razzia stellte gibt es jetzt eine weitere der Grünen. Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze will von der Staatsregierung wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage 137 Menschen kontrolliert und wie lange die Personen jeweils festgehalten wurden. Auch der oben ausgeführte Sachverhalt interessiert Schulze: "Wie viele Personen waren von den polizeilichen Maßnahmen betroffen, obwohl sie sich nicht direkt am Ort der Hafentreppe aufgehalten hatten?"
Wer die Situation ist manchen Großstädten kennt, weiß wovon ich spreche....
Allerdings sind sie wohl vom Umfang her tatsächlich über das Ziel hinausgeschossen, auch zeitlich. Lieber öfter kontrollieren und max. für eine Stunde; dann hätte sich hier auch niemand aufregen müssen.
Schon wieder hängen die Plakate der CSU
- an Kreuzungen
- an Verkehrsschildern
Diese Vorgaben der Stadt haben idR aber einen Grund und sind nicht willkürlich. Und da sagt z.B. §33 StVO, dass nicht plakatiert werden darf, wo der Verkehr möglicherweise beeinträchtigt und somit gefährdet ist: Ampeln, Schilder, Kreuzungen etc.
Und genau hierum geht es in meinem ersten Posting: Gefahrenabwehr
Nur ein einziges Beispiel: Am FKG im Kreisverkehr am "Zebrastreifen"-Schild steht ein solches Plakat.
Der Zweck eines Plakates ist Aufmerksamkeit zu bekommen. Ausgerechnet an der Stelle aber sollten die Verkehrsteilnehmer lieber auf die kreuzenden Kinder achten - die man Dank des Plakates eventuell dann nicht mal sehen kann.
Ganz klar eine Gefahr.
Da das außerdem beinahe neben der Polizei ist, kann mir auch keiner erzählen, dass die das noch nicht selbst gemerkt hätten. Wo ist da die Gefahrenabwehr?
Ist das wirklich so schwer zu begreifen? Die Polizei sorgt hier definitiv nicht für "Sicherheit" - sie bringt Menschen gegen sich auf, verspielt Vertrauen und Respekt.
Die gleichen, die sinnfrei und obrigkeitshörig jeden rechtswidrigen Aktionismus und Uniformpopanz beklatschen, beklagen sich dann über mangelnden "Respekt" gegen Polizisten.
Alles hat Ursache und Wirkung.
Respekt verdient hier zumindest ein (!) Polizeibeamter, der der üblichen Balsamierere des CSU-Herrmann öffentlich widerspricht! Wenn auch erst auf Druck der Presse.....
Im Raum steht hier eine Freiheitsberaubung im Amt, ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg unterliegt dem Legalitätsprinzip, 152 StPO:
"(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist...verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."
Wieso muss man eigentlich bayerische Strafverfolgungsbehörden permanent "bitten", um es um den Verdacht von Straftaten durch Juristen, Polizeibeamte und in den eigenen Reihen geht!
Kritiker der Justiz hingegen werden mit konstruierten Tatvorwürfen einzuschüchtern und mundtot zu machen versucht.
Momentan klagt mich die Sta WÜ an wegen:
"Beleidigung" des OLG-Präsidenten Bamberg
"Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlung"
"Verleumdung", weil Würzburger Jurist wegen TV Vergewaltigung angezeigt
Erst seit sich immer mehr Fragen und Widersprüche auftun, ist hier Schweigen - Maulkorb der Justiz??
(Und "Catweazle": Ihre Ansicht ist bekannt, sparen Sie sich doch endlich einfach Repliken auf Beiträge, die sie ohnehin "nicht interessieren", auch wenn Sie sich offenbar immer noch für den Mittelpunkt "der Menschheit" halten - immer wieder lustig...).