Dr. Eva Köberlein ist Kinderärztin am Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg. Im Interview erklärt die Medizinaloberrätin, warum nach momentaner epidemiologischer Lage an den Kitas scharfe Regeln gelten und ob es einen Plan gibt, wie mit der Dauerschnupfennase im Herbst und Winter umgegangen werden soll.
Dr. Eva Köberlein: Aktuell befinden wir uns in den Kindergärten in der Phase des eingeschränkten Regelbetriebs. Das heißt alle Kinder sind zurück in der Betreuung, aber es gelten bestimmte Regeln, die im Hygiene-Rahmenplan Corona für Kitas des bayrischen Sozialministeriums dargestellt sind. Aus infektiologischer Sicht sind diese Regeln sehr sinnvoll. Sie dienen dem Schutz des einzelnen Kindes und seiner Familie und der gesamten Einrichtung mit allen Mitarbeitern. Übrigens: Auch in der Nicht-Corona-Zeit sollten Kinder die Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen die Betreuungseinrichtungen nicht betreten.
Köberlein: Ein Kind gilt als krank, wenn es Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Durchfall oder Erbrechen hat. Meist treten mehrere dieser Symptome zusammen über mehrere Stunden bzw. Tage auf.
Köberlein: Das Gesundheitsamt Würzburg und die Fachaufsichten für die Kindertagesbetreuung der Stadt und des Landkreises beraten die Einrichtungsleitungen dahingehend, dass ein einzelnes kurzfristig auftretendes Symptom wie einmaliges Niesen, Husten oder nur kurz auftretender Schnupfen nicht als Krankheit zu werten sind. Beim Kinder- oder Hausarzt abzuklären sind kranke Kinder mit mehreren Symptomen, die über mehrere Stunden oder Tage anhalten. Hier tragen die Eltern und Erzieherinnen eine große Verantwortung. Es ist viel Augenmaß gefragt, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Köberlein: Atteste von Kinder- oder Hausärzten, die das Kind untersucht haben oder schon über Jahre betreuen und denen die Krankheitsgeschichte des Kindes bekannt ist, sollten aus Sicht des Gesundheitsamtes akzeptiert werden.
Köberlein: Diese Problematik ist bekannt und den Verantwortlichen bewusst. Das Gesundheitsamt Würzburg steht im Austausch mit den niedergelassenen Kinderärzten, den Kinderkliniken sowie über die Regierung von Unterfranken mit den verantwortlichen Ministerien in München. Das Vorgehen der Abklärung von Verdachtsfällen muss möglicherweise im Herbst/Winter angepasst werden.
Köberlein: Ein Kind darf dann in die Kita, wenn es frei von Krankheitssymptomen ist. Ein negativer Corona-Test schließt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Infektion mit SARS-Cov-2 aus. Kinder können aber aus vielen anderen Gründen krank sein oder eine andere Virusinfektion haben. Worum es sich handelt, kann nur der Kinder- oder Hausarzt entscheiden. Wegen einer "Schnupfennase" bei einem Kleinkind, das einen negativen Corona-Test hat, sollte dieses Kind nicht vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.
Muss nicht, kann aber und es könnte auch Corona sein. Das Geschreie genau der gleichen Leute wenn sich ihre Kinder im Kita anstecken möchte ich nicht hören.