Trauben naschen im Supermarkt, Lippenstift testen in der Drogerie oder in der Parfümerie wieder am Duftwasser schnuppern. Eigentlich alltägliche Situationen, die viele beim Einkaufen im Einzelhandel erleben, aber die seit der Pandemie stark eingeschränkt sind. Doch das könnte bald der Vergangenheit angehören. Die hessische Landesregierung hat es vorgemacht - zieht Bayern jetzt nach?
Bereits Ende September hatte ein hessisches Unternehmen gegen die bestehende Coronaschutzverordnung der Landes geklagt. Der Grund: Das Unternehmen fühlte sich benachteiligt, weil der Einzelhandel bei der 2G-Regel ausgeklammert wurde. Die Coronaschutzverordnung des Landes Hessen sieht vor, dass auf Abstände und Maskenpflicht verzichtet werden kann, wenn der Zugang auf geimpfte und genesene Personen beschränkt wird.
Bis dato galt das nur für Bereiche wie die Gastronomie, Veranstaltungsbranche, Sportstätten und Glaubensgemeinschaften. Der Einzelhändler fühlte sich ungerecht behandelt. Er wollte auf das 2G-Modell setzen und damit seine Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden von der Maskenpflicht erlösen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab dem Unternehmen Recht, und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) verkündete nun, dass die 2G-Option künftig auch für den Einzelhandel gilt.
Würzburger Stadtmarketing gegen 2G-Regel im Einzelhandel
Wolfgang Weier, Geschäftsführer des Stadtmarketing "Würzburg macht Spaß" e.V., zweifelt die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung an. "Wenn zehn Prozent der Unternehmen auf eine 2G-Regelung setzen, müssten die Würzburgerinnen und Würzburger trotzdem eine Maske dabei haben, um in die übrigen Geschäfte zu kommen", erklärt Weier.
Neben der Praktikabilität sieht er vor allem ein juristisches Problem in der hessischen Regelung: "Ich halte das für absolut grenzwertig und juristisch diskutabel, wenn man Menschen von der Grundversorgung ausschließt." Wenn Lockerungen diskutiert würden, so Weier, plädiere er für Modelle ähnlich denen in Dänemark oder anderen skandinavischen Ländern, die alle Beschränkungen an einem sogenannten "Freedom Day" aufgehoben haben. Mit Blick auf die derzeitige Impfquote räumt er jedoch ein: "Da brauchen wir noch eine Weile."
Bayerischer Handelsverband: Umsetzung schwer möglich
Auch der bayerische Handelsverband sieht in der hessischen Verordnung wenig Zukunftspotenzial für den Würzburger Einzelhandel. So befürchtet Ralf Jaspert, Verbandsjurist des Handelsverbandes Unterfranken, dass ein 2G-Modell ausgeschlossene Kundinnen und Kunden stärker in die Arme des Onlinehandels treiben würde und spricht in diesem Zusammenhang von einer "weiteren Verschlechterung der wirtschaftlich angespannten Situation vieler Unternehmen".
Auch die freiwillige Beteiligung der Unternehmen an der 2G-Option hält er bei stark frequentierten Geschäften für schwer umsetzbar. Ein solches Modell bringe einen hohen Kontrollaufwand mit sich, welcher wiederum zu langen Warteschlangen führen könne. Diese seien aber aus infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten unbedingt zu vermeiden.
Auf Nachfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, ob die Regelung des hessischen Nachbarn ein Vorbild für die Corona-Politik des Freistaates sein könnte, antwortet eine Ministeriumssprecherin: "Dies käme faktisch einer Impfpflicht gleicht, die die Staatsregierung stets abgelehnt hat." Deshalb habe die bayerische Regierung die 2G-Regel nur für Bereiche eingeführt, "die nicht zur Grundversorgung gehören".
Die Grundversorgung mit Lebensmitteln muss jedem zugänglich sein!
Dafür muss im Gegenzug auch jeder bereit sein, seine Maske zu tragen. Ich denke, das ist ein erträglicher Kompromiss. Wir haben Zeiten hinter Uns, in denen, außer Lebensmittel-Märkten, keiner mehr offen hatte.
Doch auch die Lebensmittel-Märkte werden da nicht mitspielen: Die wollen, aus Kostengründen, ja oft noch nicht mal genug Kassen besetzen, um einen angenehmen Einkauf für ihre Kunden zu garantieren.
Und jetzt soll da noch eine Einlasskontrolle stattfinden, die noch eine weitere kostenpflichtige Arbeitskraft bindet, und die Kunden zusätzlich verärgert, weil die am Eingang Schlange stehen sollen? Sicherlich nicht!
Daher gehe ich davon aus, dass weder der Lebensmittel-Einzelhandel Interesse an so einer Lösung hätte, noch dass die vor Gericht standhalten würde...
Faktencheck: Impfquote Deutschland 65%, Schweden 67%, Norwegen 68% (Quelle: Our World in Data)
Und auch England hat alle Maßnahmen beendet bei einer Inzidenz von 600.
Mundraub, dieser Straftatbestand wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 abgeschafft, sodass heute die höheren Strafen für Diebstahl oder Unterschlagung verhängt werden können!
https://de.wikipedia.org/wiki/Mundraub
Mehrere Fälle in meinem Umfeld beweisen das. Ausnahmslos Veranstaltungen mit 3G-Regelung. Mehrere Geimpfte krank bis sehr krank. Die Ungeimpften auf diesen Veranstaltngen hatten und haben das Virus nicht. Soviel zur Testpflicht nur für Ungeimpfte.
Auch wenns lästig ist: RKI-Berichte zur Influenza ausführlich lesen. Besonders die Fallzahlen auf ITS und zur Zahl der beatmeten Patienten. Dann mal mit CoVid19 vergleichen.
Die Pandemie ist längst vorbei, wir sind in einer normalen Situation. Warum wohl wusste Spahn schon von der Welle im Oktober? Weil jedes Jahr im Oktober die Zahlen hoch gehen! Einfach mal die Berichte des RKI lesen....
Dass jeder Geimpfte sich noch infizieren kann stand nie außer Frage! Aber auch, dass das nur noch extrem wenige davon betreffen kann, was einige Studien deutlich zeigen. Zudem wirkt die Impfung bei den Geimpften so gut, dass von denen auch nur noch extrem wenige so stark erkranken, dass sie hospitalisiert werden müssen. Die größte Gruppe sind auch hier wieder Menschen in sehr hohem Alter und entsprechenden Vorerkrankungen.
Dass jedoch bei einer Fete einer Kontrollgruppe, mit vielen Geimpften, und wenigen Ungeimpften, ausgerechnet die Geimpften schwer erkrankt sein sollen und die Ungeimpften gar nichts hatten, sollte man mit dem Fall und den Daten des Gesundheitsamts belegen können. Denn das würde ja bedeuten, dass man eher Probleme mit Corona hätte, wenn man sich hat Impfen lassen. Das widerspricht jeglicher wissenschaftlicher Evidenz, und trägt nur dazu bei, dass sich die restlichen Verweigerer auch weiterhin nicht impfen lassen wollen...