Die Kommunalaufsicht der Regierung von Unterfranken hat die Reklamation gegen den in den Haushaltsitzungen des Stadtrates vom vergangenen November gefassten Beschluss zur Bezuschussung der Würzburger Kickers als unbegründet zurückgewiesen. Dies teilt jetzt der Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, Johannes Hardenacke, auf Anfrage mit. Wie berichtet hatte der Stadtrat damals mit knapper Mehrheit beschlossen, dass der FC Würzburger Kickers städtische Betriebskostenzuschüsse für das Stadion am Dallenberg von knapp 570 000 Euro für die Jahre 2021 bis 2024 erhalten soll.
Mehrere Stadträte hatten die Beschlüsse des Stadtrates bei der Regierung reklamiert
Gestellt und befürwortet hatten den Antrag CSU, Freie Wähler und FDP/Bürgerforum. Dagegen gestimmt hatten die Grünen, SPD, Linke und ÖDP. Von Seiten der Verwaltung hatte sich Kämmerer Robert Scheller gegen die zusätzliche Unterstützung des Fußball-Drittligisten ausgesprochen. Wie berichtet hatten ÖDP/WL-Fraktionsvorsitzender Raimund Binder, Linken-Fraktionschef Sebastian Roth und Christiane Kerner (parteilos) anschließend bei der Regierung von Unterfranken eine Überprüfung des Stadtrats-Beschlusses beantragt.
Nach Eingang der Stellungnahme der Stadt Würzburg seien die Eingaben nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage als unbegründet zurückgewiesen worden, schreibt Hardenacke jetzt. Es hätten sich im Rahmen der Überprüfung keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Stadt Würzburg bislang die Zuwendungsverhältnisse nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder haushaltsrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten habe, so der Sprecher.
Regierung sieht keine Veranlassung, die Haushaltsbeschlüsse zu beanstanden
Die Regierung sehe daher keine Veranlassung, die Haushaltsbeschlüsse, soweit darin eine Mittelbereitstellung für Zuwendungen im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen sind, rechtsaufsichtlich zu beanstanden, heißt es weiter. Die Finanzhoheit gebe den Gemeinden vielmehr das Recht, ihr Finanzwesen selbst zu regeln. Die finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden sei ein wesentlicher Bestandteil des im Grundgesetz garantieren Selbstverwaltungsrechts.
Die Stadt Würzburg habe in ihrer Stellungnahme im Übrigen schlüssig dargelegt, dass eine Nebenbestimmung, wonach das Stadion für den Spielbetrieb bis 2021 für den Profispielbetrieb „gerichtet“ sein müsse, vom Stadtrat so nicht vorgegeben gewesen sei, heißt es weiter. Folglich sei eine solche Nebenbestimmung auch nicht missachtet worden.
„würzburg macht Spaß“ so heißt doch der Slogan. Und das sollte es auch Herr Binder, Herr Roth und Frau Kerner.