Seit diesem Mittwoch dürfen in Bayern nur noch Geimpfte und Genesene den Einzelhandel betreten. Vor allem bei den Einzelhändlern kommen die neuen Regelungen nicht gut an. So fürchten sie Umsatzeinbußen in der Vorweihnachtszeit beziehungsweise einen weiteren Schub für den Online-Handel. Außerdem haben sie selber die Pflicht, die Kunden zu kontrollieren. In einigen deutschen Städten sollen nun 2G-Bändchen Abhilfe schaffen. Einmal den 2G-Nachweis erbracht, sollen so Mehrfachkontrollen vermieden werden. Wäre dies auch eine Idee für Würzburg?
Auch in Unterfranken wird die Idee bereits umgesetzt
Wolfgang Weier, Geschäftsführer des Stadtmarketings "Würzburg macht Spaß", ist nicht abgetan von der Idee, jedoch: "Wir haben über den Berufsverband erfahren, dass dies von der Bayerischen Staatsregierung generell nicht erwünscht ist. Wir warten die Entscheidung der Würzburger Ordnungsbehörden dazu ab."
Die Stadt Karlstadt (Lkrs. Main-Spessart) setzt diese Regelung bereits durch. 10 000 Stück der roten Bänder mit der Aufschrift "Karlstadt hat's" hat Susanne Keller vom Stadtmarketing bestellt. Auf Nachfrage erklärt sie, dass man sich diese wie auf einem Festival vorstellen müsse. Man könne die Bändchen also nicht einfach abstreifen und womöglich jemand anderem "ausleihen", sondern sie würden geklebt.
Auch in der Bremer Innenstadt werden zur Kontrolle von 2G die Armbändchen genutzt, die auch für den parallel veranstalteten Weihnachtsmarkt ausgegeben werden. Ebenso sollten Armbändchen, die Geschäfte des Einzelhandels ausgeben, auf dem Markt und in anderen Stadtteilen anerkannt werden. "Selbstverständlich ist aber auch in den Geschäften eine 2G-Prüfung für das einmalige Betreten möglich", hieß es. Das kleinste Bundesland übernahm mit 2G die Bund-Länder-Beschlüsse. Die Verordnung war vergangene Woche vom Bremer Senat überarbeitet und von einem Ausschuss der Bürgerschaft gebilligt worden.
Anbieter haben Kontrollpflicht, nicht die Kommune
Grundsätzlich sei das 2G-Bändchen für den Einzelhandel in Würzburg eine interessante Idee, jedoch seien viele Fragen vorab zu klären, erklärt Claudia Lother, Pressesprecherin der Stadt Würzburg, auf Anfrage dieser Redaktion. Die Grundfrage sei rechtlicher Natur: Aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestehe für jede Kundin und jeden Kunden die Verpflichtung zum Mitführen des Impfnachweises wie auch die Pflicht zur Überprüfung dieses Nachweises durch jeden Händler.
Nach dem Bußgeldkatalog handele nicht rechtmäßig, wer den Nachweis nicht erbringen kann. "Veranstalter, Gastronomen und Händler sind verpflichtet, den Nachweis bei Zugang zu kontrollieren und den Identitätsnachweis zu prüfen. Damit haben die Anbieter und die Kunden diese Pflicht, nicht die Kommune", so Lother.
Bei der Einführung eines 2G-Bändchens, das beinhaltet, dass nur im ersten Gewerbebetrieb der Impfnachweis kontrolliert wird, müssten somit rechtliche Ausnahmen für die gesamte Einkaufsgesellschaft geschaffen werden, so die Stadtsprecherin.
Die Stadt Würzburg habe die Rechtsaufsichtsbehörde um eine Stellungnahme gebeten, ob ein 2G-Bändchen in größeren Städten landesweit umgesetzt werden könnte, und ob die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde für die Stadt zu einer solchen Ausnahme ein Einvernehmen in Aussicht stellt. Dies sei rechtlich erforderlich. Die Antwort stehe jedoch noch aus.
Mit Informationen der dpa.
Keine Kennzeichnung von Personen egal für was und für wen
Ansonsten muss ich Ihnen mal Recht geben.