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Würzburg
Würzburg: Kommen 2G-Bändchen als Erleichterung beim Einkauf?
Seit diesem Mittwoch gilt in Bayern 2G auch beim Einkaufen. Die Händler sind nicht begeistert, doch könnte ein Bändchen-System den Einkauf künftig erleichtern? Was die Stadt dazu sagt.
Seit diesem Mittwoch müssen Einzelhändler den 2G-Nachweis ihrer Kunden kontrollieren. Könnte eine Bändchen-Regelung Abhilfe schaffen?
Foto: Daniel Peter | Seit diesem Mittwoch müssen Einzelhändler den 2G-Nachweis ihrer Kunden kontrollieren. Könnte eine Bändchen-Regelung Abhilfe schaffen?
Sophia Scheder
Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 13.02.2024 18:21 Uhr

Seit diesem Mittwoch dürfen in Bayern nur noch Geimpfte und Genesene den Einzelhandel betreten. Vor allem bei den Einzelhändlern kommen die neuen Regelungen nicht gut an. So fürchten sie Umsatzeinbußen in der Vorweihnachtszeit beziehungsweise einen weiteren Schub für den Online-Handel. Außerdem haben sie selber die Pflicht, die Kunden zu kontrollieren. In einigen deutschen Städten sollen nun 2G-Bändchen Abhilfe schaffen. Einmal den 2G-Nachweis erbracht, sollen so Mehrfachkontrollen vermieden werden. Wäre dies auch eine Idee für Würzburg?

Auch in Unterfranken wird die Idee bereits umgesetzt

Wolfgang Weier, Geschäftsführer des Stadtmarketings "Würzburg macht Spaß", ist nicht abgetan von der Idee, jedoch: "Wir haben über den Berufsverband erfahren, dass dies von der Bayerischen Staatsregierung generell nicht erwünscht ist. Wir warten die Entscheidung der Würzburger Ordnungsbehörden dazu ab."

Die Stadt Karlstadt (Lkrs. Main-Spessart) setzt diese Regelung bereits durch. 10 000 Stück der roten Bänder mit der Aufschrift "Karlstadt hat's" hat Susanne Keller vom Stadtmarketing bestellt. Auf Nachfrage erklärt sie, dass man sich diese wie auf einem Festival vorstellen müsse. Man könne die Bändchen also nicht einfach abstreifen und womöglich jemand anderem "ausleihen", sondern sie würden geklebt.

Auch in der Bremer Innenstadt werden zur Kontrolle von 2G die Armbändchen genutzt, die auch für den parallel veranstalteten Weihnachtsmarkt ausgegeben werden. Ebenso sollten Armbändchen, die Geschäfte des Einzelhandels ausgeben, auf dem Markt und in anderen Stadtteilen anerkannt werden. "Selbstverständlich ist aber auch in den Geschäften eine 2G-Prüfung für das einmalige Betreten möglich", hieß es. Das kleinste Bundesland übernahm mit 2G die Bund-Länder-Beschlüsse. Die Verordnung war vergangene Woche vom Bremer Senat überarbeitet und von einem Ausschuss der Bürgerschaft gebilligt worden.

Anbieter haben Kontrollpflicht, nicht die Kommune

Grundsätzlich sei das 2G-Bändchen für den Einzelhandel in Würzburg eine interessante Idee, jedoch seien viele Fragen vorab zu klären, erklärt Claudia Lother, Pressesprecherin der Stadt Würzburg, auf Anfrage dieser Redaktion. Die Grundfrage sei rechtlicher Natur: Aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bestehe für jede Kundin und jeden Kunden die Verpflichtung zum Mitführen des Impfnachweises wie auch die Pflicht zur Überprüfung dieses Nachweises durch jeden Händler.

Nach dem Bußgeldkatalog handele nicht rechtmäßig, wer den Nachweis nicht erbringen kann. "Veranstalter, Gastronomen und Händler sind verpflichtet, den Nachweis bei Zugang zu kontrollieren und den Identitätsnachweis zu prüfen. Damit haben die Anbieter und die Kunden diese Pflicht, nicht die Kommune", so Lother.

"Veranstalter, Gastronomen und Händler sind verpflichtet, den Nachweis bei Zugang zu kontrollieren und den Identitätsnachweis zu prüfen."
Claudia Lother, Pressesprecherin der Stadt Würzburg

Bei der Einführung eines 2G-Bändchens, das beinhaltet, dass nur im ersten Gewerbebetrieb der Impfnachweis kontrolliert wird, müssten somit rechtliche Ausnahmen für die gesamte Einkaufsgesellschaft geschaffen werden, so die Stadtsprecherin.

Die Stadt Würzburg habe die Rechtsaufsichtsbehörde um eine Stellungnahme gebeten, ob ein 2G-Bändchen in größeren Städten landesweit umgesetzt werden könnte, und ob die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde für die Stadt zu einer solchen Ausnahme ein Einvernehmen in Aussicht stellt. Dies sei rechtlich erforderlich. Die Antwort stehe jedoch noch aus.

Mit Informationen der dpa.

 
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  • Mainheini
    War letzte Woche in Köln. Dort bekommst du im ersten Laden einen Stempel "2G" auf die Hand. Gute Idee.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    ... und so fälschungssicher ...
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Klingt auch sehr fälschungssicher ...
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  • hessd
    Ein Button mit der Aufschrift "ungeimpft" ist verboten, ein Bändchen mit der Aufschrift "geimpft" ist super. Aha.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Also ich finde das Bändchen nicht super. Aber warum sollte so ein Button verboten sein?
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  • Wenn die Landesregierung, das Personal der Unternehmen per Gesetz verpflichtet, Aufgaben zu übernehmen die nicht zur Geschäftstätigkeit der Unternehmen gehören, dann soll das Land auch die Personal und Aufgabenkosten der Unternehmen tragen die für die Überwachung anfallen. Ich rufe alle Unternehmen auf, dem Land die Personal- und Überwachungskosten in Rechnung zu stellen und notfalls per Zwangsvollstreckung einzufordern.
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  • mainpost@swamp.franken.de
    (Erfolglos) in Rechnung stellen kann man das sicher. Die Beamten wollen sicher auch mal was zu lachen haben. Mit der Zwangsvollstreckung wird es dann schon schwieriger. Aber immerhin hat der Gerichtsvollzieher dann auch mal was zu Lachen.
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  • tobias-kerstin.goebel@t-online.de
    Der Einzelhändler meines Vertrauens hat nun die CovPass-Check-App, mit er er die QR-Codes des CovPass-App angeblich datenschutzkonform kontrollieren kann. Ist vom RKI empfohlen. Es wird immer irrer.
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  • florian.stenger@arcor.de
    Die covpass Check App gibt es schon seit es auch die covpass gibt. Ist nix neues nur die wenigsten nutzen bzw. kennen es
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  • tobias-kerstin.goebel@t-online.de
    Das wird mir langsam zu blöd. Sollte es Bändchen geben, war es das für mich. Ich bin gerne bereit die Einzelhändler zu unterstützen und den Impfausweis vorzuzeigen, wenn es denn sein muss. Aber inzwischen frage ich mich wirklich ob die Politiker den Verstand verloren haben. 2G bei Einkaufen ist einfach nicht durchdacht, zumal die Menschen FFP2 Maske tragen müssen. Mir tun nur die Einzelhändler leid, die es ausbaden müssen.
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  • fuchs-josef@t-online.de
    2. Versuch hoffe es ist regelkonform
    Keine Kennzeichnung von Personen egal für was und für wen
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  • poetry2000@web.de
    Maske auf dem Mund, Impfkärtchen um den Hals und Bändchen am Arm nicht vergessen… oder einfach daheim von der Couch aus shoppen…
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Schnapsidee schreibt sich das.
    Ansonsten muss ich Ihnen mal Recht geben.
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  • na super ein neues Geschäftsfeld für Bändchenfälscher - wieder mal nicht zu Ende gedacht
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  • kej0018@aol.com
    Auch Bändchen kann man fälschen...
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