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Würzburg: Erleichterungen für private Treffen und die Außengastronomie
Die Inzidenzzahlen in der Stadt Würzburg bleiben stabil unter dem Wert von 35. Welche neuen Erleichterungen der Corona-Regeln deshalb ab diesem Freitag gelten.
Inzidenz unter 35: Ab Freitag gelten erleichterte Regeln für private Treffen und die Außengastronomie.
Foto: Silvia Gralla | Inzidenz unter 35: Ab Freitag gelten erleichterte Regeln für private Treffen und die Außengastronomie.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Die Zahlen bleiben (noch) weiter niedrig. Am Mittwoch lag die Sieben-Tages-Inzidenz in der Stadt Würzburg bei 27,36, am Donnerstag, dem Fronleichnamstag, lag sie bei 29,7 . Damit wurde am Mittwoch bereits die Marke von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, was neue Erleichterungen bei den Corona-Regeln nach sich zieht.  

Mit einem Karenztag, dem Donnerstag, gilt deswegen ab diesem Freitag, 4. Juni, 0 Uhr laut einer amtlichen Bekanntmachung der Stadtverwaltung vom Mittwoch Folgendes, was vor allem private Treffen wie auch die Außengastronomie betrifft: 

Ab Freitag dürfen sich wieder drei Hausstände mit bis zu zehn Personen treffen

Ab Freitag dürfen sich im öffentlichen Raum, also auch in der Außengastronomie, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken wieder drei Hausstände treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Auch ausreichend geimpfte und genesene Personen bleiben bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nach wie vor müssen aber in der Gastronomie die Kontaktdaten zur eventuellen Nachverfolgung erfasst werden, eine Terminbuchung oder Terminvereinbarung ist nicht mehr notwendig, informiert Claudia Lother von der Pressestelle der Stadt Würzburg auf Anfrage.

Diese Regeln gelten nun, solange der Grenzwert von 35 nicht an drei aufeinander folgenden Tagen wieder überschritten wird. Ist dies der Fall, treten wieder die derzeitigen Regeln ab dem übernächsten folgenden Tag in Kraft, so die Bekanntmachung.

 
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