Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg zugunsten von Wöhrl. Das Gericht hatte dem Modeunternehmen unter Auflagen erlaubt, an diesem Montag seine Filialen in Unterfranken wieder zu öffnen – obwohl diese deutlich größer als 800 Quadratmeter sind. Die Staatsregierung teile die Rechtsauffassung des Gerichts nicht, so Huml am Wochenende gegenüber dieser Redaktion.
Ab diesem Montag werden die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Krise in Bayern gelockert. Unter anderem dürfen Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Größere Läden müssen dagegen weiter geschlossen bleiben - mit Ausnahme von Kfz-Händlern, Fahrradläden und Buchhandlungen. Sir dürfen öffnen, unabhängig von ihrer Ladenfläche.
Wöhrl ist mit mehreren Eilanträgen gegen diese Regelung vorgegangen. Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Würzburg dem Nürnberger Unternehmen gestattet, seine Häuser in Würzburg und Schweinfurt zu öffnen, wenn die Verkaufsflächen auf jeweils maximal 800 Quadratmeter begrenzt werden. Am selben Tag hatte auch das Landratsamt Rhön-Grabfeld Wöhrl unter den gleichen Bedingungen eine Genehmigung erteilt, seine Filiale in Bad Neustadt zu öffnen.
- Hintergrund: Verwaltungsgericht kippt für Wöhrl Corona-Regel
- Lesen Sie auch: Maskenpflicht ab Montag – Was die Kunden in Läden und beim Friseur erwartet
Wirtschaftliche Interessen und Begrenzung des Ansteckungsrisikos vereinbaren
Für Huml sind die Entscheidungen der falsche Weg. "Große Geschäfte mit einem umfangreichen Sortiment üben eine zu große Anziehungskraft auf einen größeren Kundenkreis aus einem wiederum größeren räumlichen Einzugsbereich aus", so die Gesundheitsministerin. Außerdem führten sie zu einem höheren Verkehrsaufkommen.
"Die 800-Quadratmeter-Regelung ist Teil eines Stufenplans, mit dem die nach wie vor geltenden Ausgangsbeschränkungen und Betriebsuntersagungen Schritt für Schritt zurückgefahren werden", so Huml weiter. "Aus Infektionsschutzgründen müssen wir aber maßvoll und umsichtig vorgehen. Unsere Entscheidung beruht daher auf einer Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen und der Berufsfreiheit auf der einen Seite – und der weiterhin notwendigen Begrenzung des Ansteckungsrisikos auf der anderen."
Entscheidungen anderer Gerichte stehen noch aus
Huml verweist darauf, dass in mehreren Fällen Verwaltungsgerichte über ähnliche Anträge noch nicht entschieden hätten. Auch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stehe noch aus. "Wir werden die Entscheidungen zur 800-Quadratmeter-Grenze genau anschauen und dann selbstverständlich prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht", betont Huml. Dies heißt zwischen den Zeilen also: Ob die Wöhrl-Entscheidung Bestand hat oder gar bayernweit Schule macht, ist fraglich.
Dass solche Entscheidungen ohnehin auch anders als in Würzburg ausfallen können, zeigte bereits das Verwaltungsgericht Ansbach. Dort scheiterte Wöhrl in der vergangenen Woche mit einem Eilantrag, sein Haupthaus in Nürnberg mit reduzierten Verkaufsfläche zu öffnen.
Landtag lehnte Anträge von Grünen und FDP ab
Unterdessen hat der Bayerische Landtag entsprechende Dringlichkeitsanträge von FDP und Grünen abgelehnt. Die Grünen wollten die Öffnung von größeren Läden generell möglich machen, wenn die Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduziert wird; die FDP wollte die Flächenbegrenzung ganz streichen. Der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann nannte die neuen Regelungen für den Einzelhandel am Freitag im Landtag "geradezu absurd".
Die unterfränkische CSU-Gesundheitspolitikerin Barbara Becker indes erwiderte: "Die Idee ist, je kleiner das System, umso eher ist es beherrschbar – deshalb die Lockerung vorerst nur für kleine Geschäfte." Sie "verstehe total gut, dass das einem Unternehmer, der mehr als 800 Quadratmeter hat, nicht gefällt", so die Abgeordnete aus Kitzingen. "Lassen Sie uns diese Lockerung aber vorsichtig angehen und dann Erfahrungen sammeln. Nach zwei Wochen wissen wir anhand der Zahlen, ob es gefährlich geworden ist, ob es einen Anstieg bei den Infektionen gibt."
Bayern: Verwaltungsgericht erklärt Verkaufsverbot für verfassungswidrig
Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sehen dies wegen der Ungleichbehandlung mit kleineren Läden als Verstoß gegen das Grundgesetz. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Montag mit. Das Gericht setzte die Vorschrift aber nicht außer Kraft.
Ach ja. Bei einer Reproduktionszahl von 0,5 kann ich noch reagieren bevor sie wieder über 1 springt und die Fallzahlen exponentiell nach oben schießen. Bei einem R von 0,9 ist das kaum möglich. Wie gesagt 800qm hin- oder her.
Alle Kunden werden beim betreten des Geschäftes (z.B. Wöhrl) mit Desinfektionsmittel geimpft werden, so wie es Trump ja auch vorgeschlagen hat. Der muss es ja als superschlauer Pandemibekämpfer wissen.
Also Leute geht ran an die Desinfektion! Danach habt ihr keine Probleme mit Corona mehr; Ihr seid nämlich tot, habt aber vorher noch schnell was gekauft und die Wirtschaft angekurbelt. SUPER!!
Sie haben hier gegen die Aussagen von der Ministerin geschossen, sie haben unqualifizierte Vorschläge gemacht, sie versuchen die Vorsichtsmaßnahmen der Behörden schlecht zu reden und zu untergraben!
Wenn Sie den Zynismus auf Ihre Kommentare nicht verstehen, dann sind Sie selber schuld. Eventuell haben Sie bereits Corona, lassen Sie sich mal messen.
https://m.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/coronavirus-ein-kommentar-von-bild-schluss-mit-starrsinn-in-der-corona-politik-70279506.bildMobile.html
Möchte sie jetzt auch noch Druck auf die Gerichte ausüben, damit diese nicht mehr unabhängig entscheiden? Ist das nun der nächste Schritt beim Umbau des Staates?
Zuerst die Bevölkerung in Panik versetzen, einschüchtern, drohen, bestrafen. Als nächsten Schritt mit dem "Infektions-Ermächtigungsgesetz" die Gewaltenteilung aushebeln und die Gerichte gefügig machen?
Wir wollen doch keine polnischen oder ungarischen Verhältnisse, oderrrr?
Referenzbeispiel -Energiewende- Gerichtsentscheidungen getreu dem Motto:
"Einmal -So-, Einmal -So-".
Allem Anschein nach sind so manch "Gerichtsmarionetten" ein mögliches Opfer
der "Ideologieverblendung" unter BK-Führung geworden und haben ihren Verstand, trotz Rechtswissenschaftstudium zur Realität und Grundwerten verloren.
Beschämend ist nur, dass das Allgemeinwohl diesen Realitätsverlust finanzieren muss, nur zu wessen Vorteil?
Gehen unter diesen Merkwürdigkeiten die Grundwerte zum Gundrecht und Verfassung verloren -JA- oderr -NEIN-?
Falls -JA- stellt sich die Frage: Befindet sich Deutschland auf dem Weg
zum "rechtsfreien Raum" zum Vorteil von politischen Lobbyisten?
Falls -JA-; Wo bleiben die Grundwerte der -Demokratie-?
Egal um was es in den kommentierten Artikeln geht, in Ihrem Kommentaren steht immer das selbe. Immer wird über die Energiewende hergezogen.
Frage: Benutzen Sie da eine Textbaustein-Bingo-Maschine die Ihre Kommentare da zusammenwürfelt? Wo gibt es sowas zu kaufen? Kann man da auch andere Themen bashen oder ist in der kostenlosen Testversion nur die Energiewende drin??
Und was ich so überhaupt nicht nachvollziehen kann, wenn immer wieder davon gesprochen wird, wie viele Leben ein weiterer Stillstand der Wirtschaft kostet könnte!
Das ist ein Angstszenario, das hier aufgebaut wird, das durch NICHTS zu belegen ist!
Wirtschaftliche Folgen können durch den Staat abgemildert werden - und werden es auch, da kann dann ein Neustart erfolgen, mit entsprechender Förderung (logsich, ganz ohne Verluste wird es bei niemandem gehen!) - aber das sind alles Spekulationen.
Eines aber ist sicher: WER TOT IST, BLEIBT TOT - ENDGÜLTIG!
Das Durchschnittsalter der Verstorbenen (meistens wurden sie bereits an eine Pflegeeinrichtung "abgegeben" dürfte über der Lebenserwartung liegen.
Alles kann man nicht mir Lebensverlängerung begründen. Dann müsste man erst mal in Ländern mit einer Lebenserwartung von 45 ansetzen.
Und man müsste alle ungesunden Lebensmittel verbieten. Samt Alkohol und Zigaretten. Und Auto fahren......alles bedrohliche Sachen.