In zweieinhalb Wochen entscheiden die Hettstadter darüber, ob zwei Spielplätze im Ort bleiben oder diese dem Erdboden gleich gemacht und als Wohnbaugrundstücke verkauft werden. Der Gemeinderat ist für Bauland, eine Bürgerinititiave möchte die beiden Spielflächen im Ort erhalten. Kurz vor der Entscheidung am 14. Februar spitzt sich die Auseinandersetzung um diese Frage zu.
Der Grund ist eine Hochglanzbroschüre der Gemeinde, die an alle Haushalte in Hettstadt verteilt worden ist. Die Gemeinderäte und Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher tragen auf vier Seiten ihre Argumente für das Ratsbegehren vor. Damit der Wähler auch weiß, wofür er sich am 14. Februar entscheiden soll, ist ein ausgefüllter Stimmzettel abgedruckt. Die Kreuzchen sind dabei ganz im Sinne der Gemeinde beim Ratsbegehren und bei der Stichfrage, die den Beschluss des Gemeinderates unterstützt, gesetzt.
Ist diese deutliche Abstimmungsempfehlung zulässig? Für den Verwaltungsjuristen Josef Ziegler aus Güntersleben ist die Sache eindeutig: "Die Gemeinde darf für ihre Argumente werben, sie darf aber keine konkrete Abstimmungsempfehlung geben", sagt er. "Damit verstößt sie gegen das Gebot der Sachlichkeit und ihre Neutralitätspflicht als Wahlbehörde." Ziegler war Dozent für Kommunal-, Staats- und Verfassungsrecht an der Bayerischen Beamtenfachhochschule und bis 2010 auch deren Leiter.
Die Kommunalaufsicht des Würzburger Landratsamtes teilt diese Meinung nicht. Eine wortwörtliche Aufforderung, so wie abgebildet abzustimmen, kann dem (abgedruckten Stimmzettelmuster, Anm. d. Red.) nicht entnommen werden." Josef Ziegler hält dagegen: "Deutlicher geht es doch nicht. Der ausgefüllte Stimmzettel soll auch dem Dümmsten zeigen, wo er sein Kreuz zu machen hat."
Zieglers Rechtsauffassung wird durch einen Beschluss des Würzburger Verwaltungsgerichts gestützt. Zum Bürgerentscheid "Rettet den Renni" in Eibelstadt entschieden die Verwaltungsrichter im Juli 2019, dass die Gemeinde zwar über das Ratsbegehren informieren darf, doch: "Amtliche Äußerungen der Gemeinde zum Bürgerbegehren oder zum Ratsbegehren sind deshalb unzulässig, wenn sie inhaltlich über bloße Informationen und fachliche Bewertungen hinausgehen und sich mit einer eindeutigen, unmittelbaren Abstimmungsempfehlung gezielt an die Abstimmenden wenden (W 2 E 19.849 vom 22. Juli 2019)".
Die Gemeinde Eibelstadt musste daraufhin gewisse Äußerungen öffentlich widerrufen. Die Würzburger Verwaltungsrichter beriefen sich auch auf eine Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Dabei sei es um das Auslegen von eindeutigen Abstimmungsempfehlungen eines Gemeinderats, wie „Stimmen Sie deshalb mit Ja für den Bürgerentscheid" in allen Abstimmungsräumen gegangen", heißt es von den Mitarbeitern der Kommunalaufsicht dazu. "Es scheint daher nicht eindeutig, dass es sich bei der Abbildung bereits um eine unzulässige Abstimmungsempfehlung im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung handelt." Auch Landrat Thomas Eberth (CSU) hat sich mit der Angelegenheit befasst. "Das ist eine 50:50 Entscheidung", sagt er. "Aber im Zweifel immer für die Gemeinde."
Verwaltungsjurist Ziegler kann darüber nur mit dem Kopf schütteln. "Eine bildliche Darstellung wird gewählt, um selbst dem leseunkundigsten Wähler zu zeigen, hier hast Du das Kreuz zu machen. Viel deutlicher geht es nicht mehr." Schließlich würden auf dieses Mittel auch viele Parteien im Wahlkampf zurückgreifen, um den Wählern eine Empfehlung zu geben. "Parteien dürfen dies, Gemeinden aber nicht", wird Ziegler deutlich. Es ist nicht das erste Mal, dass er über die Argumentation der Kommunalaufsicht verwundert ist. Auch den Beschluss des Gemeinderates, zwei Spielplätze aufzulösen und den Grund und Boden als Bauland zu verkaufen, hält Ziegler zweifelsfrei für rechtswidrig. Denn der Gemeinderat hat darüber nichtöffentlich entschieden und somit gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit gehandelt. Auch deswegen sei der Beschluss anfechtbar.
Wie geht es nun weiter in Hettstadt? Suchen die Initiatoren des Bürgerbegehrens auch eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht? "Wir beraten darüber noch", sagt Michael Bauer. "Ich will ehrlich sein, selbst ein Sieg vor dem Verwaltungsgericht wird den Flyer nicht mehr rückgängig machen. Er wurde heimlich und schnell an die Bürger verteilt." Selbst wenn sich Bürgermeisterin und Gemeinderäte dafür entschuldigen müssten, ist die Botschaft bei den Bürgern angekommen. "Eine Verschiebung des Entscheids ist ebenfalls nicht unser Ziel: Wir wollen nur eine faire Entscheidung, ohne dass die Gemeinde ihre Machtposition zu ihren Gunsten ausnutzt", so Müller.
Bürgermeisterin sieht keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot
Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher hält dagegen, dass die Informationsbroschüre vor Verteilung der Kommunalaufsicht vorlag und es keine Beanstandung gegeben habe. "Wir sehen keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot", sagt sie und führt auf, dass im Mitteilungsblatt der Gemeinde nun auch ausführlich die Position der anderen Seite dargestellt wird.
und jetzt der ausgefüllte „Musterstimmzettel“ vom Rathaus?
Offensichtlich hat die Initiative von
https://Spielplaetze-Hettstadt.de
alle guten Argumente auf ihrer Seite.
.
Die Regeln zur Entscheidung am 14. Februar gibt in Art. 18a die Gemeindeordnung vor:
[url]www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a?[/url]
Weil oft mehrere Entscheide (z.B. Bürgerbegehren und Ratsbegehren) jeweils für sich eine ausreichende Mehrheit erhalten, ist das Kreuz im unteren Feld besonders wichtig:
Stichfrage entscheidet!
Satz 4 von Art. 18a (12) wird somit meist maßgebend für einen Bürgerentscheid mit mehreren „zur Abstimmung gestellten Fragen“, sobald diese sich gegenseitig ausschließen:
„Es gilt dann diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausspricht.“
.
Ein Votum für Spielplätze – also für Familien – ist gewiss ohne „Zweifel immer für die Gemeinde".
Keine 200Meter weg vom Spielplatz am Hoffeld ist ein nagelneuer Spielplatz, keine 300 Meter weg vom Altensteig ist das Juz mit großer Fläche,
Mir kommt es so vor als würden die Organisatoren von Rettet die Spielplätze nur ihre eigene Aussicht Schützen wollen.
In einer Facebookgruppe machen da auch manche Leute dauernd Werbung dafür und Stellen es so hin als gäbe es nur diese beiden Spielplätze. Es gibt genügend Spielplätze im Dorf und möglichkeiten sich auszutoben.
Da ich nicht in Hettstadt wohne, kann ich nichts zur Nähe der Spielplätze zueinander sagen. Darum geht es ja auch gar nicht.
Es geht hier um die Tatsache, dass eine Bürgermeisterin mit allen Mitteln versucht, ihren Willen durchzusetzen. Hierbei bewegt sie sich dauerhaft auf der feinen Linie zwischen Legalität und Illegalität, bzw. nach Meinung eines Fachmannes klar im illegalen Bereich.
So wurde:
1. Der Beschluss zu den Spielplätzen hinter verschlossenen Türen gefällt.
2. Ein Flyer mit zweifelhaftem Inhalt verschickt.
3. Einenem örtlichen Verein entgegen der Pressefreiheit eine Stellungnahme verboten.
4. Eine Gemeinderätin, die anderer Meinung war unter Druck gesetzt.
Hierbei wurde sie von den beiden Kontrollorganen, dem Gemeinderat und der Kommunalaufsicht, gedeckt und vom Landrat unterstützt.
Dass dann Facebook für Werbung genutzt wird, kann ich gut verstehen. Wer würde das nicht, wenn ihm so viele Steine in den Weg gelegt werden.
in Zeiten von Corona müssen die Blagen sowieso zuhause bleiben (vorzugsweise bei Mami, damit Papi weiter Geld verdienen kann, nennt sich CSU-Familienpolitik), wozu brauch ich da noch Spielplätze? (sarcastic mode: off)
Oder andersrum, betreibt man in Hettstadt Diskriminierung von Familien mit Kindern? Gibt es nicht sogar eine amtliche Vorschrift, wieviel Spielplatzflächen bei wieviel Wohneinheiten geschaffen werden müssen?
Und die Rechtsaufsicht guckt zu? Honi soit qui mal y pense...
Haben wir etwa keine Broschüre bekommen, weil unsere Einstellung der Gemeinde bereits bekannt ist und wir uns nicht durch den vorangekreuzten Stimmzettel mehr beeinflussen lassen? Schon sehr komisch das Ganze!
... „Nach Art. 112 Satz 1 GO hat die Rechtsaufsichtsbehörde rechtswidrige Beschlüsse und Verfügungen der Gemeinde zu beanstanden und ihre Aufhebung oder Änderung zu verlangen. Schon der Wortlaut der Vorschrift spricht dafür, dass eine rechtsaufsichtliche Beanstandung einem Handeln der Gemeinde nachzugehen hat. Das wird auch durch Sinn und Zweck der Vorschrift bestätigt.“ …
Weiter heißt es dort:
„Zweck einer Maßnahme nach Art. 112 GO ist die (Wieder-) Herstellung eines rechtmäßigen Zustands. Dieser Zweck bestimmt den notwendigen und zulässigen Umfang sowie den Inhalt der Maßnahme. Die rechtsaufsichtliche Verfügung muss also einerseits neben der Fehlerbezeichnung regelmäßig eine so vollständige Handlungsaufforderung enthalten, dass deren Befolgung durch die Gemeinde zur restlosen Fehlerbeseitigung führt; ..."
"Das ist eine 50:50 Entscheidung. Aber im Zweifel immer für die Gemeinde."
Das heißt ... immer gegen den Bürger. Das heißt für mich Arroganz der Mächtigen: Im Zweifel die Reihen fest geschlossen und Schützenhilfe auf Teufel komm' raus.
Die gesetzlich verankerte und demokratisch auch notwendige Bürgerbeteiligung geht anders.
Vielleicht war die Entscheidung für die Umnutzung in der ersten Entscheidung unglücklich, jedoch finde ich das hier echt übertrieben wird. Komischerweise geht niemand darauf ein, dass Anwohner von den Spielplätzen die gegen die Umwidmung sind, öffentlich sagen, das sie an den Grundstücken Interesse hätten.
woher kommt diese Information? Vielleicht auch aus dem möglicherweise illegalen Flugblatt? Wenn ich einer der Anwohner wäre, würde ich wahrscheinlich auch versuchen den Verkauf zu verhindern und wenn mir das nicht gelingt, möglichst einen Teil kaufen.
Ich finde das nur logisch!
Genau ao hafft
Genau so schafft man Bürgerverdrossenheit und ebnet den Feinden unserers Rechtsstaats die Türe. Schande über das LRA Würzburg !
"Das ist eine 50:50 Entscheidung. Aber im Zweifel immer für die Gemeinde."
Der Landrat ist wohl auch nicht neutral.
Neulich im Altenheim beim Impfen alle Regeln gebrochen, um ein Foto in der Zeitung zu bekommen.
Jetzt mal eine Abstimmung manipulieren helfen.
Echte CSU-Mentalität. Filzig, protzig, unsympathisch.