Viele Hettstadter sind sauer auf ihre Bürgermeisterin und den Gemeinderat: Dieser hatte nämlich Anfang Oktober beschlossen, zwei Spielplätze einzuebnen und den Grund als Bauland zu veräußern. Eine Entscheidung, die als bloße Grundstücksangelegenheit auf der Tagesordnung stand und hinter verschlossenen Türen von den Räten diskutiert und entschieden wurde. An die Öffentlichkeit kam der Ratsbeschluss dennoch und es dauerte nicht lange, bis Unterschriftenlisten im Ort von Haus zu Haus gereicht wurden. Ein Bürgerbegehren soll die Spielplätze retten. 545 haben bereits dafür unterzeichnet.
Aber, was ist eigentlich mit dem Beschluss, den der Gemeinderat unter Ausschluss der Öffentlichkeit getroffen hat? Ist er überhaupt rechtmäßig? Denn eigentlich gilt für Gemeinderatsgremien der Grundsatz der Öffentlichkeit. Wird dagegen verstoßen, sind die zu Unrecht in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse ungültig.
Kommunalaufsicht des Landratsamtes Würzburg will sich nicht festlegen
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes hat sich daher das Vorgehen der Hettstadter Gemeinderäte etwas genauer angesehen. Allerdings will sich der Leiter der Kommunalverwaltung nicht festlegen: "Es wäre zwar möglich und empfehlenswert gewesen, das Thema aufzusplitten, indem zunächst eine öffentliche Grundsatzdiskussion geführt wird, ob und welche Kinderspielplätze für eine Umwandlung in Bauland überhaupt in Betracht kommen", teilt er mit. Darüber hätte dann auch eine Vorentscheidung mit Grundsatzbeschluss gefasst werden können.
Gemeinderat kann ohne Details zu nennen öffentlich beraten und entscheiden
Die endgültige Entscheidung, bei der über Details, wie die Auswirkungen auf Nachbargrundstücke, Grenzbegradigungen und Grundstückspreise disutiert wird, hätte dann in einer späteren nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden können, heißt es von der Kommunalaufsicht weiter. "Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn - wie vorliegend geschehen - dieses Thema insgesamt in einer Sitzung behandelt wird und von vornherein vorgesehen ist, dass bereits detailliert über die Auswirkungen des Vorhabens auf die angrenzenden Nachbargrundstücke beraten werden soll."
Für den Verwaltungsjuristen Josef Ziegler aus Güntersleben, ehemaliger Dozent für Kommunalrecht und Staats- und Verfassungsrecht an der Bayerischen Beamtenfachhochschule und bis 2010 Leiter der Bayerischen Verwaltungsschule in München, ist der Beschluss "eindeutig und ohne Zweifel rechtswidrig", sagt er auf Nachfrage dieser Redaktion. Verwundert ist er über die nicht schlüssige Argumentation der Kommunalaufsicht. "Diese beruft sich nur auf Randfragen, wie die Namensnennung der Anlieger und dem möglichen Grundstückspreis", so Ziegler. Diese Nebenaspekte würden der elementaren Frage des eigentlichen zentralen Vorgangs, nämlich der beabsichtigten Umwandlung von Spielplätzen in Bauland, vorgezogen. "Auch ohne die Namen der Anlieger, sofern diese überhaupt schützenswert und nicht allgemein bekannt sind, und ohne Bekanntgabe von Grundstückspreisen hätte der Gemeinderat diese grundsätzliche Entscheidung behandeln und damit öffentlich diskutieren müssen", folgert der Verwaltungsjurist.
Wollte das Landratsamt der Gemeinde Hettstadt keine Rüge erteilen?
Dass die Kommunalaufsicht in ihrer Bewertung die Möglichkeit des "sowohl als auch" wählt, interpretiert Ziegler dahingeghend, dass das Landratsamtes der Gemeinde keine Rüge erteilen wollte. Mehr als fraglich sei zudem, ob der vom Gemeinderat nichtöffentlich gefasste Beschluss einer Klage standhalten würde.
Der Gemeinderat befasst sich an diesem Mittwochim im Pfarrheim wieder mit den beiden Hettstädter Spielplätzen. Ob die Räte dabei auch noch einmal über ihren umstrittenen Ratsbeschluss reden, ist unklar. Fest steht, dass über das Bürgerbegehren und über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids diskutiert werden soll. Und zwar öffentlich. Für Zuhörer der Sitzung könnte es aber eng werden. Plätze stehen nur für maximal 25 Personen zur Verfügung.
Wenn das Interesse der Bürger so groß ist, warum tagt der Gemeinderat dann nicht in der Herzog-Hedan-Halle wie schon einmal zu Beginn der Corona-Pandemie? "Der technische Aufwand wäre unverhältnismäßig gewesen", begründete Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher die Entscheidung. Allen Interessierten empfiehlt sie daher eine Platzreservierung über ihr Vorzimmer.
Es gibt hier nur ein Ja oder Nein , Richtig oder Falsch und was ist das für
eine Gemeinderat und eine Bürgermeisterin , welcher ihre Bürger nicht
rechtzeitig und ausführlich davon informiert .