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Estenfeld
"Wir fühlen uns nicht gehört": IG Hoegner-Straße in Estenfeld meldet sich zu umstrittener Öffnung zu Wort
In der Debatte um eine Öffnung der Hoegner-Straße in Estenfeld prallen die Auffassungen aufeinander. Was die Interessengemeinschaft sagt und was die Gemeinde unternehmen will.
Wolfgang Laschka (links) und Eberhard Wunderlich sind in Estenfeld als Sprecher der Interessengemeinschaft Wilhelm-Hoegner-Straße aktiv. Seit Jahrzehnten wehren sich Anwohner gegen die Öffnung ihrer Straße zur Würzburger Straße.
Foto: Guido Chuleck | Wolfgang Laschka (links) und Eberhard Wunderlich sind in Estenfeld als Sprecher der Interessengemeinschaft Wilhelm-Hoegner-Straße aktiv.
Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:18 Uhr

Dieses Thema ist so alt, dass sich in Estenfeld wohl nur noch die direkt Betroffenen an dessen Anfänge erinnern können: die Öffnung der Wilhelm-Hoegner-Straße – eine Sackgasse mit Wendehammer –  zur Würzburger Straße in Estenfeld. Die allerersten Ideen dazu waren 1979 entstanden, da im oberen Teil ein Gewerbegebiet angedacht war. Dort ließ sich allerdings kein Gewerbe nieder, und es hätte ein Bebauungsplan für die Zufahrt von der Würzburger Straße aus erstellt werden müssen, den es nicht gab.

Die Wilhelm-Hoegner-Straße war und ist ein Dauerbrenner im Gemeinderat. Die Anwohner wehren sich schon seit Jahren juristisch gegen die Öffnung. Als wegen des Baugebietes Am Trieb eine Entlastungsstraße anstand (auch um die parallel verlaufende Konrad-Adenauer-Straße zu entlasten), scheiterte die spätere Westumgehung noch an einem Bürgerentscheid, sie wurde nach der Bindungsfrist gebaut. Deren Nutzung "hat die Konrad-Adenauer-Straße erheblich entlastet, weswegen eine Öffnung der Hoegner-Straße nicht mehr notwendig ist", sind sich Wolfgang Laschka und Eberhard Wunderlich, Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) Hoegnerstraße sicher und üben in einer Stellungnahme Kritik: "Wir fühlen uns in unserem Ansinnen nicht gehört."

Estenfelder Gemeinderat will Konrad-Adenauer-Straße entlasten

Blick auf die Wilhelm-Hoegner-Straße in Estenfeld, die zur Würzburger Straße hin geöffnet werden soll – gegen den Widerstand der Anwohner.
Foto: Guido Chuleck | Blick auf die Wilhelm-Hoegner-Straße in Estenfeld, die zur Würzburger Straße hin geöffnet werden soll – gegen den Widerstand der Anwohner.

Das Ziel des Gemeinderates ist die Entlastung der Konrad-Adenauer-Straße vom Verkehr der Hoegner-Straße. "Diese strittige Belastung findet nur auf etwa 150 Metern statt, da dann die Fahrzeuge in die Wilhelm-Hoegner-Straße abbiegen. Dort leben nur etwa 30 Estenfelder Bürger, daneben ist ein Autohaus und ein Bestattungsinstitut ansässig. Eine Öffnung würde etwa 140 Bürger an der Hoegner-Straße und besonders im Bereich des Wendehammers betreffen", argumentiert die IG in ihrer Stellungnahme. Und: "Eine Öffnung ergäbe eine dritte Anbindung innerhalb von 200 Meter an die B19 (alt) mit erhöhter Unfallgefahr für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger wegen der Bushaltestelle."

Zudem ergäbe sich durch eine weitgehende Entfernung des Grüngürtels "eine erhöhte Wahrnehmbarkeit des Verkehrs auf der Würzburger Straße insbesondere für die am Wendehammer gelegenen Anwohner". Das habe auch schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erwähnt. "Die Wohnanwesen Haus Nummer 55 und Haus 70 sind auch ohne Öffnung die am stärksten vom Lärm betroffenen Häuser in Estenfeld", heißt es weiter in der Stellungnahme.

'Wir fühlen uns nicht gehört': IG Hoegner-Straße in Estenfeld meldet sich zu umstrittener Öffnung zu Wort

Das sieht der Gemeinderat anders. Mehrere Gutachten hätten ausgesagt, dass sich die Belastung nicht so stark auswirken würde wie befürchtet. Ein von der IG beauftragtes Gutachten kommt auf eine genau entgegengesetzte Meinung.

Interessengemeinschaft befürchtet auch erhöhte Unfallgefahr

Zu den beiden Spielplätzen an der Wilhelm-Hoegner-Straße kommt bald der Kindergarten St. Martin dazu. Laschka und Wunderlich dazu in ihrer Stellungnahme: "Wir lehnen eine zusätzliche Verkehrsbelastung und damit erhöhte Unfallgefahr ab. Eine Wohnstraße zur Durchgangsstraße zu machen ist strikt abzulehnen. Die im neuen Baugebiet (Hinweis der Redaktion: Am Westring) parallel zur Hoegner-Straße verlaufende Riedstraße wurde zur Spielstraße erklärt; bei gleicher Wohnbebauung dürfen hier die Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

Genau gegenüber dem Bus, auf der anderen Straßenseite, könnte die Wilhelm-Hoegner-Straße zur Würzburger Straße hin geöffnet werden.
Foto: Guido Chuleck | Genau gegenüber dem Bus, auf der anderen Straßenseite, könnte die Wilhelm-Hoegner-Straße zur Würzburger Straße hin geöffnet werden.

Letztlich könnte der Gemeinderat nach der Einholung einer neuen juristischen Meinung in einem "rechtlich wasserdichten Regelverfahren" die Straße öffnen wollen. "Der Versuch, zum 4. Mal die Wilhelm-Hoegner-Straße per Gerichtsbeschluss zu öffnen, ist wiederum mit sehr hohen Kosten für weitere Gutachten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verbunden", so die IG in ihrer Stellungnahme.

Für weitere Gerichtsverfahren sieht sich die IG indes auf der rechtlich sicheren Seite: "Wir sind der Meinung, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erneut die Öffnung ablehnen wird, da mehrere von ihm angeführte Gründe unabhängig von den bisherigen Verfahrensfehlern (Hinweis der Redaktion: gemeint ist: Verfahrensfehler seitens der Gemeinde) gegen die Öffnung sprechen."

Gemeinde lässt Kosten für erneuten Anlauf prüfen

Im Mai dieses Jahres hatte der Gemeinderat (bei Gegenstimmen der beiden Grünen-Gemeinderäte) beschlossen, das Regelverfahren in der Bauleitplanung wieder aufnehmen zu wollen. Aktuell wird die ganze Angelegenheit vom Rechtsanwalt der Gemeinde juristisch abgeklopft. Und: "Ich bin vom Gemeinderat beauftragt worden, die Kosten für ein solches Verfahren zu ermitteln", sagt Bürgermeisterin Rosi Schraud auf Anfrage dieser Redaktion.

Momentan lägen alle Unterlagen beim Planungsbüro, und das sei noch mit der Auswertung der Daten und der Ermittlung der Kosten beschäftigt, so die Bürgermeisterin weiter. Erst wenn diese Zahlen vorliegen, will der Rat eine Entscheidung treffen, ob ein weiterer Anlauf unternommen werden soll – mit einem Regelverfahren.

 
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