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Estenfeld
Per Eilverfahren Beschluss gefasst: Die Wilhelm-Hoegner-Straße in Estenfeld bleibt zu
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kommt zu dem Beschluss, dass die seit 27 Jahren geplante Öffnung zur Würzburger Straße voraussichtlich unwirksam ist. Wie die Bürgermeisterin reagiert.
Um die Öffnung der Wilhelm-Hoegner-Straße in Estenfeld für den Durchgangsverkehr gibt es einen jahrelangen Streit. Nun wurde ein Beschluss gefasst.
Foto: Thomas Obermeier | Um die Öffnung der Wilhelm-Hoegner-Straße in Estenfeld für den Durchgangsverkehr gibt es einen jahrelangen Streit. Nun wurde ein Beschluss gefasst.
Guido Chuleck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:26 Uhr

Bei den Anwohnerinnen und Anwohnern der Wilhelm-Hoegner-Straße in Estenfeld dürften die ersten Sektkorken schon jetzt geknallt haben: Per Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Beschluss gefasst, dass sich "die 4. Änderung des Bebauungsplans Westlich der Konrad-Adenauer-Straße voraussichtlich als unwirksam erweisen wird". Somit darf die Hoegner-Straße mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, wie vom Gemeinderat beschlossen, per Durchstich zur Würzburger Straße geöffnet werden.

Auch wenn es sich hier nur um ein Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung handelt, so erscheint es doch unwahrscheinlich, dass die Richter am VGH in der Hauptverhandlung zu einem anderen Urteil kommen werden. Einen Termin dafür könnte es vielleicht in ein paar Monaten, eher aber in einigen Jahren geben. Bis dahin darf die Gemeinde in puncto "Öffnung der Hoegner-Straße" nichts unternehmen.

Vierte juristische Niederlage seit dem Jahr 2004 für die Gemeinde Estenfeld

Dieser Beschluss des VGH ist die nunmehr vierte juristische Niederlage seit dem Jahr 2004 für die Gemeinde Estenfeld im vierten Gerichtsverfahren zu ein und demselben Thema. Zweimal hatten das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg und einmal der VGH in München per Urteil zugunsten der Anwohner entschieden, die eine Interessengemeinschaft (IG) Hoegner-Straße bilden und sich schon seit Jahren anwaltlich vertreten lassen. Die vierte Schlappe für die Gemeinde kündigt sich nun als Beschluss per Eilverfahren an, und dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Anfänge dieser Geschichte liegen in den Jahren 1994/95, als sich im Baugebiet Am Triebweg die ersten Bürger angesiedelt hatten. Seit dieser Zeit wehren sich die Anwohnerinnen und Anwohner der Hoegner-Straße dagegen, dass ihre Straße zur Würzburger Straße hin geöffnet wird. 

Rodung von 16 Bäumen des Grünstreifens angeordnet

Nun ist die Öffnung der Hoegner-Straße bis zum Hauptverfahren außer Vollzug gesetzt. Es ist die "summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage", formulieren es die Richterinnen Sabine Lotz-Schimmelpfennig und Anja Ißbrücker sowie Richter Dr. Robert Käß beim VGH. Hauptgrund für das "Stopp" ist, dass die Richter das beschleunigte Verfahren als eine "fehlerhafte Wahl" einstufen. Dass auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht verzichtet worden ist, verschlimmerte die Sache nur noch. Denn die hätte es laut dem Beschluss geben müssen.

Weil die Bürgermeisterin der Annahme war, der jüngste Ratsbeschluss über die Öffnung der Hoegner-Straße sei rechtens, hatte sie aus ihrem Urlaub heraus die Rodung von 16 Bäumen des Grünstreifens angeordnet, der die Hoegner-Straße optisch von der Würzburger Straße abgrenzt. Der Bitte des gegnerischen Anwalts, bis zur Eilentscheidung über ein angestrebtes Normenkontrollverfahren damit zu warten, entsprach Schraud nicht. "Damit wollte die Bürgermeisterin vor der Eilentscheidung wohl vollendete Tatsachen schaffen", warf ihr Holger Laschka, einer der beiden Sprecher der IG, vor.

Mangelhafte Verkehrszählung als weiterer Grund

Ein weiterer Grund für den VGH-Beschluss sei eine mangelhafte Verkehrszählung gewesen, da auf eine Zählstelle von der Hoegner-Straße auf die Konrad-Adenauer-Straße verzichtet worden war. Die Folge war eine Rüge des VGH, die dem Argument der Kläger folgte: Autofahrer, die aus der Hoegner- auf die Adenauer-Straße nach rechts in Richtung Ortsmitte fahren, seien nicht berücksichtigt worden.

Während die Anwohnerinnen und Anwohner der Hoegner-Straße in Feierlaune sind, hat die Bürgermeisterin ihren Gemeinderäten über Weihnachten eine besondere Hausaufgabe mitgegeben. "Sie sollen sich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung entscheiden, wie wir weiterverfahren wollen", sagte sie im Gespräch mit dieser Redaktion. Drei Möglichkeiten würden im Raum stehen: Das Hauptverfahren abwarten, ein Regelverfahren zur Öffnung anstreben (unter anderem mit Umweltprüfung und zweimaliger öffentlicher Auslegung, Anm. d. Red.), oder komplett aufgeben.

"Wir wollen den Anliegern der Hoegner-Straße nichts Böses, sie sollten nur ihren eigenen Verkehr aufnehmen und dadurch die Konrad-Adenauer-Straße entlasten", kommentierte sie die "jahrzehntelange Geschichte". Und das, betonte Schraud, sei kein Wunsch der Verwaltung und des Gemeinderates gewesen, sondern von (fast) allen Bürgern Estenfelds.

 
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  • G. W.
    Man sollte nicht vergessen, wie da mitten in der Vegetationsperiode ein Kahlschlag angeordnet wurde.
    Es wird bestimmt nicht ganz billig werden für die CSU-Bürgermeisterin, aber man wird wohl davon ausgehen dürfen, daß es demnächst zu einer größeren Baumpflanzung im Bereich Hoegner-Strasse/ Konrad-Adenauer-Strasse kommen wird.
    Aber bitte keine Setzlinge, die sinnlos gerodeten Bäume hatten ja bereits eine gewisse Größe erreicht!
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  • G. R.
    Vielleicht hätte die Gemeinde erfahrene Stadtplaner beauftragen sollen, die sich mit der Wahl der Verfahrensart (besser) auskennen?
    Falls diese Anbindung objektiv nötig ist, ein geeignetes Büro mit dem Regelverfahren beauftragen und etwaige Mängel im Verkehrsgutachten beheben.
    Aber bitte keinen Schnellschuss. Erst mal in sich gehen und abwägen!!!
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