Das Verfahren um den Fall eines getöteten Babys in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) wurde an diesem Donnerstag wieder aufgenommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil gegen einen zur Tatzeit 24-Jährigen – elf Jahre wegen Totschlags – zurück nach Würzburg verwiesen. Vor dem Landgericht soll nun die Frage beantwortet werden, ob es nicht doch Mord war.
Dem Mann wird vorgeworfen, das acht Monate alte Kind seiner Freundin erstickt zu haben, weil ihn sein Schreien beim Fernsehen störte. Schnell ging das nicht, wie das Gericht um den Vorsitzenden Konrad Döpfner am Donnerstag aus den Akten zitierte: Drei bis fünf Minuten habe der Angeklagte gebraucht, um das Kind zu töten, sagte ein Rechtsmediziner. Der fand auch zahlreiche Spuren früherer Misshandlungen.
Der Prozess, der im ersten Verfahren 18 Verhandlungstage benötigte, muss nicht komplett von neuem beginnen. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Der Drogenabhängige kann sich angeblich nicht mehr genau erinnern, was ihn damals trieb.
Panisch oder gefühlskalt?
Verteidiger Hanjo Schrepfer stellte jetzt die Frage, wie stark der Cannabis-Konsum die Wahrnehmung eines Zeugen getrübt habe. Denn während dieser Zeuge, der am Tattag mit dem Angeklagten Drogen konsumierte, den 24-Jährigen zum Tatzeitpunkt als ruhig beschrieben hatte, war dessen Verhalten eine Stunde später völlig anders: Im damaligen Notruf, der noch einmal vorgespielt wird, wirkte der Mann fassungslos und panisch, nicht wie ein kaltblütiger Mörder.
Näher kam das Gericht der Wahrheit an diesem Donnerstag nicht. Der Prozess samt Plädoyers wurde auf den 14. Oktober vertagt.