Das Landgericht Würzburg muss sein Urteil zum Tod eines Babys in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) nachbessern. Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Dienstag die 2021 gefällte Entscheidung geprüft - und den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Würzburg verwiesen. Dort muss nun wieder das Verhalten des 25-jährigen Angeklagten vor und nach der Tat untersucht werden. Denn dies hat maßgeblichen Einfluss auf das Strafmaß.
Das Landgericht hatte den 25-Jährigen am 22. Februar 2021 zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Der Mann soll das acht Monate alte Baby seiner Freundin kurz vor Weihnachten 2019 misshandelt und erstickt haben. Er hatte dies stets bestritten. Nach dem Urteil waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen.
Mangelnde Sorgfalt unterstellten die Leipziger Richter ihren unterfränkischen Kollegen nun aber keineswegs. Der BGH hat nach der Prüfung des Falls keine Zweifel daran erkennen lassen, dass dem Angeklagten nachgewiesen wurde, dass er den Säugling getötet hat. Unklar sei jedoch das Motiv des Mannes: Trieben den drogensüchtigen 25-Jährigen sogenannte niedrige Beweggründe zu der Tat? Dann würde ihm eine lebenslange Haftstrafe für Mord drohen. Das muss jetzt von einer anderen Strafkammer in Würzburg erneut geprüft werden.
25-Jähriger bestritt die Tötung des Babys vor Gericht
Der Angeklagte hatte 2021 im Prozess in Würzburg Details der Beweisaufnahme mit Gleichgültigkeit verfolgt. Er wies die Beschuldigung, das Kind getötet zu haben, weil das Schreien ihn beim Fernsehen störte, immer wieder einsilbig zurück.
Eine Schlüsselszene der damaligen Beweisaufnahme war der vom Gericht abgespielte Notruf in der Todesnacht: "Wir brauchen Hilfe – jetzt. Wir wissen nicht, wie das passiert ist", drängte der Angeklagte, der einen verwirrten Eindruck machte, dabei atemlos. Im Hintergrund hörte man eine Frau entsetzlich schreien. Im Gerichtssaal herrschte daraufhin langes Schweigen. Vom Angeklagten gab es keine Reaktion auf das Gehörte.
Starke Spuren von Gewalt am Körper des Säuglings
Der Mann wirkte ebenso unbeteiligt beim Blick auf die Bilder, die Rechtsmediziner Michael Bohnert vor Gericht vorgelegt hatte. Die Aufnahmen dokumentierten starke Spuren von Gewalt am Körper des Säuglings, die von längerer Misshandlung zeugen. Solche Ungereimtheiten stellen nun eine andere Kammer des Landgerichts Würzburg vor die Aufgabe, das Verhalten des 25-Jährigen vor und nach der Tat noch einmal zu prüfen.
Die Würzburger Richter hatten 2021 auf rund 100 Seiten ihres Urteils sorgfältig begründet, warum sie lediglich Totschlag für beweisbar hielten. Wie sollen ihre Kollegen jetzt herausfinden, ob der 25-Jährige das Kind doch absichtlich erstickte? Das verlange "fast hellseherische Fähigkeiten" von den Richtern, die den Fall nun auf den Tisch bekommen, sagte ein erfahrener Jurist dieser Redaktion. Wann das Gericht über den Fall entscheidet, ist noch nicht bekannt.