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Würzburg/Schweinfurt
Wie Bayern mit 145 Euro Corona-Ausgleich für ertaubte Menschen viel Ärger und unnötige Kosten produziert
Die einen finden 145 Euro lächerlich niedrig, andere bekommen das Geld gar nicht erst, weil eine umstrittene Stichtagsregelung viele Ertaubte ausschließt.
Hörgeräte oder Cochlea-Implantate können gehörlosen Menschen bei der Kommunikation helfen. Die Batterien dafür aber müssen sie selbst bezahlen.  Einen Nachteilsausgleich dafür gibt es in Bayern nicht. 
Foto: Markus Scholz, dpa | Hörgeräte oder Cochlea-Implantate können gehörlosen Menschen bei der Kommunikation helfen. Die Batterien dafür aber müssen sie selbst bezahlen.  Einen Nachteilsausgleich dafür gibt es in Bayern nicht. 
Folker Quack
 |  aktualisiert: 03.09.2023 03:48 Uhr

"Inakzeptabel und unwürdig" nennt Mario Schwarz die 145 Euro, die Gehörlose in Bayern als Entschädigung für die Corona-Zeit bekommen. Der Würzburger Unternehmer ist selbst ertaubt und hat die 145 Euro erhalten. Nicht mal ansatzweise decke dieses Geld die zusätzlichen Einschränkungen, die Gehörlose in der Corona-Zeit gehabt hätten. Aber er hat die 145 Euro wenigstens bekommen. Gut die Hälfte der Gehörlosen in Bayern gingen dagegen leer aus. Das ergab eine Landtagsanfrage des Grünen-Abgeordneten Toni Schuberl aus Passau.

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