
Im Oktober 2021 hat das Landgericht Würzburg im sogenannten Eisenheim-Prozess um den Tod von Theresa Stahl die Urteile gesprochen. Der junge Mann, der die 20-jährige Fußgängerin im April 2017 bei Untereisenheim (Lkr. Würzburg) mit mehr als drei Promille Alkohol im Blut überfahren hatte, wurde in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen seine drei Mitfahrer wurden die Urteile aus erster Instanz - Geldstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung - rechtskräftig. Doch endgültig zu den Akten legen kann die Würzburger Justiz den Fall noch immer nicht.
Vor Gericht jegliches Mitwissen abgestritten
Wie Sprecher Thorsten Seebach jetzt auf Nachfrage bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Würzburg wegen falscher uneidlicher Aussage Anklage gegen einen Zeugen erhoben, der während der Verhandlung im vergangenen Herbst ein bizarres Schauspiel geboten hatte: Der 24-Jährige hatte vor Gericht jegliches Mitwissen abgestritten und behauptet, erst 2019 vom Hauptangeklagten selbst von dem Unfall erfahren zu haben.
Während der Vernehmung hatte sich der Zeuge jedoch in mehrere große Widersprüche verstrickt und erklärt, er habe viele Gedächtnislücken, weil er jeden Tag nach Feierabend einen Joint rauche. Richter Michael Schaller hatte die Befragung daraufhin unterbrochen, "damit sich der Zeuge sammeln kann". Doch auch nach der Pause war der 24-Jährige bei seiner Darstellung geblieben.
Handy noch im Gericht sichergestellt
Staatsanwalt Ingo Krist glaubte dem Zeugen auch nach zweistündiger Befragung nicht. Er ließ noch im Gericht das Handy des 24-Jährigen sicherstellen und startete ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage. Die Behauptung des jungen Mannes im Zeugenstand, er sei sich zu "einer Million Prozent sicher", erst zwei Jahre nach der tödlichen Alkoholfahrt von dem Unfall und einer Beteiligung des Hauptangeklagten erfahren zu haben, wird ihm jetzt zum Verhängnis. Laut Oberstaatsanwalt Seebach wird ihm zur Last gelegt, damit "vor dem Landgericht Würzburg als Zeuge nach eindringlicher Belehrung falsch ausgesagt zu haben".
Wann der 24-Jährige wieder vor Gericht erscheinen muss - als Angeklagter - ist noch offen. Die Auswertung des sichergestellten Handys hatte laut Seebach "keine weiteren Erkenntnisse ergeben".
Es tut mir als Demokrat und sozial eingestellter Mensch leid so eine Aussage treffen zu müssen wohlwissend wie gut es uns in Deutschland eigentlich auch geht.