Auch wenn jetzt das Urteil gesprochen ist: Der Tod von Theresa Stahl wird auch Richter Michael Schaller noch lange beschäftigen. Dass der Eisenheim-Prozess aufgrund seiner Tragik und seiner vielen Wendungen kein gewöhnlicher war, betonte der Vorsitzende am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung, die er auch für einen mahnenden Appell an die Öffentlichkeit nutzte. Wem auch dieses Urteil zu milde erscheine, so Schaller, dem sei gesagt: "Der Angeklagte ist kein Mörder". Und er sei daher auch nicht als solcher zu verurteilen.
Außerdem sei der Angeklagte wegen einer Reifeverzögerung – bedingt durch Alkohol- und Drogenmissbrauch schon in sehr jungen Jahren – nach Jugendrecht zu bestrafen: Der Gesetzgeber wolle, dass dann andere Maßstäbe als an einen Erwachsenen angelegt werden, so Schaller. Das müsse indes nicht zwangsläufig ein milderes Urteil zur Folge haben.
So fiel am Mittwoch das Urteil im Berufungsprozess nicht mild aus: Niclas H. wurde vom Landgericht Würzburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die Schwere der Schuld fest. Im April 2017 hatte der damals 18-Jährige nach einem Weinfestbesuch in Untereisenheim (Lkr. Würzburg) mit mehr als drei Promille Alkohol im Blut die 20-jährige Theresa überfahren. Während seiner zweijährigen Bewährungszeit muss sich der heute 22-Jährige "mit Nachdruck" um eine psychotherapeutische Behandlung und eine Arbeitsstelle bemühen. Außerdem muss er zehn Stunden soziale Hilfsdienste pro Woche leisten und darf keinen Alkohol trinken.
Ob Täter Führerschein wieder bekommt, ist offen
Seinen Führerschein kann Niclas H. frühestens in drei Monaten wieder bekommen – dann sind rund fünf Jahre Fahrverbot vergangen. Die Entscheidung muss die zuständige Kreisbehörde fällen. "Ich gehe davon aus, dass er längst nicht problemlos die Fahrerlaubnis zurückbekommt", sagte Schaller.
Mit seinem Urteil folgte das Gericht in weiten Teilen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ingo Krist hatte in seinem Plädoyer eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung gefordert, die Nebenklage forderte zwei Jahre und zehn Monate nach Erwachsenenstrafrecht. Hanjo Schrepfer, Verteidiger des Angeklagten, hielt eine Verurteilung zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit für angemessen.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Ob das Urteil rechtskräftig wird, entscheidet sich in den kommenden Tagen. Er halte die Jugendstrafe für zu hart, so Schrepfer am Mittwoch. Er werde "in aller Ruhe" mit seinem Mandanten besprechen, "ob wir Rechtsmittel einlegen, oder den Fall im Sinne aller zu einem Ende bringen".
Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich Philipp Schulz-Merkel, Anwalt von Theresas Vater Ronald Stahl. "Unser Ziel war es, dass wegen der Tötung von Theresa verurteilt wird, nicht wegen des Betrinkens", erklärte er. Im Herbst 2019 war Niclas H. in erster Instanz vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil, das bundesweit für Diskussionen sorgte, hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Berufung eingelegt.
Das damalige Urteil nannte Schulz-Merkel in seinem Plädoyer am Mittwoch "krass falsch". Es sei auf Basis eines "katastrophal falschen Gutachtens" entstanden. Dem widersprach Schaller: Der Richter habe damals nicht anders entscheiden können, weil ein psychiatrischer Gutachter Niclas H. wegen seines Rausches für schuldunfähig erklärt hatte. Nun erklärten ihn derselbe Gutachter und ein weiterer Sachverständiger für vermindert schuldfähig. "Das Gericht konnte es damals nicht besser wissen", so Schaller.
Sein Kollege und dessen Familie seien massiv angefeindet worden, berichtete Schaller. "Menschen haben die Straßenseite gewechselt", wenn sie Angehörigen des Richters begegnet seien. "Wie weit sind wir in diesem Land gekommen?", stellte Schaller die Frage.
Niclas H. entschuldigte sich bei Familie
Neben Niclas H. waren auch die drei jungen Männer angeklagt, die in der Unfallnacht als Mitfahrer in dem VW Golf unterwegs gewesen waren. Im Laufe der Beweisaufnahme zogen Staatsanwaltschaft und Nebenklage in dieser Woche die Berufungen gegen die 23- und 24-Jährigen jedoch zurück. So wurden die Urteile aus erster Instanz gegen sie rechtskräftig: Geldstrafen in Höhe von 1000 bis 2000 Euro.
Damit bekam nur der Hauptangeklagte eine härtere Strafe. "Theresa wird nicht mehr zurückkommen", sagte Niclas H. am Ende der Verhandlung mit brüchiger Stimme an die Familie der Toten gewandt. "Ich will Ihnen aber sagen, dass es mir unendlich leidtut."
Hinweis: Der Autor dieses Textes steht trotz Namensgleichheit mit der Familie des Opfers in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis.
...etwas zu hoch für den Herrn Anwalt: "...Er halte die Jugendstrafe für zu hart ... Er werde "in aller Ruhe" mit seinem Mandanten besprechen, "ob wir Rechtsmittel einlegen, oder den Fall im Sinne aller zu einem Ende bringen".
Sorry, da fehlt mir das Verständnis.
Er sollte für seinen Mandanten froh sein, dass der so glimpflich davon kommt und das Urteil endlich rechtskräftig werden lassen.
Dann könnten die Angehörigen von Theresa vl. langsam zur Ruhe kommen.
Erschreckend
Niemand ruft hier, "hängt ihn" oder will den Täter Mistgabeln vor sich her treiben.
Aber dass das Verhalten des jugendlichen Gewohnheitstrinkers nicht ausreichend bestraft worden ist, ist sichtbar "common sense".
Rechtsempfinden und gesprochenes Recht gehen hier deutlich auseinander.
Vor allem in Sachen Führerschein ist es nicht nachvollziehbar, dass der junge Mann ohne Nachweis der absoluten Trockenheit bald wieder eine Fahrerlaubnis bekommen soll.
Dass dieses extrem milde Urteil das gesunde Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden angesichts dieser Straftat und ihrer Begleitumstände verletzt, ist ja wohl nachvollziehbar.
Auf der einen Seite diskutiert man das Wahlrecht ab 16 Jahren, auf der anderen Seite, werden teilweise junge Straftäter, selbst mit 21 Jahren, noch nach dem Jugend-Strafrecht verurteilt.
Das soll mir mal jemand erklären!
Was das Strafrecht anbelangt, kann der Angeklagte gerne mal auch 21 Jahre alt sein, um für Straftaten ein sehr mildes Urteil zu bekommen, weil er ja angeblich noch nicht seinem Alter gemäß entwickelt war.
Aber: "Wählen gehen" sollte er schon mit 16 Jahren dürfen?
Meiner Meinung nach sollte in Deutschland ein Alter eingeführt werden, ab dem ein Mensch, ganz ohne Deuteleien, als Erwachsen gilt, und für sein Tun vollumfänglich verantwortlich ist! Das sollte sowohl für seine Privilegien gelten, als auch für die Haftbarkeit seines Handelns.
Gerade Osteuropäische Banden nutzen das ja seit Jahren gezielt aus!!!
Die schicken Kinder zu Uns, die keine Strafe bekommen werden...
Immer wieder die gleichen Leute, die hier ohne Ahnung von Tuten und Blasen ihren Senf zu aber auch jedem Thema dazugeben.
Deren Stimme eines "Volkes" braucht unser Land nicht. Ein "Volksgerichtshof"in 1000 Jahren war schon zuviel!
Eine Kommentarfunktion einer Zeitung liegt auch in einer Meinungsumfrage der Leser. Das wurde hier kundgetan. Auch diese sind das Volk, nicht nur ein Andersdenkender mit zweifelhafter Ausdrucksweise, was das rechte Lager angeht. Jeden da hinein stecken zu wollen, ist auch eine besenftet gewürzte Meinung.
Zitat:
"Der Angeklagte ist kein Mörder". Und er sei daher auch nicht als solcher zu verurteilen.
OK, gestehe ich ihm zu da er sicherlich nicht geplant hat Theresa zu töten und eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht gestehe ich ihm auch noch zu aufgrund seiner jungen 18 Jahre.
Was ich aber nicht nachvollziehen kann ist das er für eine mindestens mal grobe Fahrlässigkeit (Fahren mit 3 Promille und anschließenden vollendeten Tatbestand der Unfallflucht) nur eine Strafe auf Bewährung auszusprechen?
Das ist (und wird) für mich immer völlig unverständlich bleiben!
Meine Befürchtung ist daher
das er das Urteil nicht als Strafe empfinden wird und der Lerneffekt dieses Richterspruchs gegen Null tendieren wird!
Im Jugendknast hätte er genügend Zeit über sein leichtsinniges Handeln in der Unfallnacht und über sich selbst und Theresa nachzudenken...
(Ist man mit 15 Monaten Bewährungsstrafe im Jugendstrafrecht eigentlich auch vorbestraft?)
wirklich härter?
Ich kann es jedenfalls nicht erkennen, dass das Urteil härter ist als das erste.
Solange ihn nicht eine langjährige Führerscheinsperre trifft lacht der junge Gewohnheitstrinker doch über das Gericht und dessen Urteil.