Am 22. Oktober demonstrierte die Gruppierung "Land schafft Verbindung" mit bis zu 1000 Traktoren in Würzburg und legte damit den Verkehr lahm. Insgesamt gab es im Jahr 2019 schon über 180 Demonstrationen in Würzburg. Laut Ordnungsamt ist das ein Allzeit-Hoch. Doch welche Rechte und Pflichten haben Demonstrierende in Würzburg, und wie meldet man eine solche Demonstration an? Das Ordnungsamt klärt auf.
Was muss ich tun, wenn ich in Würzburg demonstrieren will?
Grundsätzlich ist eine Demonstration immer erlaubt. Die Veranstaltung muss lediglich beim Ordnungsamt angezeigt, also gemeldet werden. In dieser Mitteilung an die Verwaltung muss stehen, wo, wann, zu welchem Zweck und mit wie vielen Personen demonstriert wird. Das Versammlungsrecht ist in Artikel acht des Grundgesetzes festgeschrieben. Das Recht gilt nicht nur für Würzburger oder deutsche Staatsangehörige, sondern für jeden.
Welche Auflagen muss ich erfüllen?
Wir nehmen die Mitteilung entgegen und wägen ab, ob die Person in seinem Versammlungsrecht beschränkt werden muss. Es ist nicht unsere Aufgabe, Versammlungen zu untersagen. Bei Bedarf wird der Versammlungsanmelder zu einem Kooperationsgespräch geladen. Diese Einladung nehmen die Veranstalter auch immer an. Dort wird gemeinsam besprochen, welche Auflagen gemacht werden müssen. "Wir sagen dann: Dein Versammlungsrecht ist hoch, aber du brauchst eine bestimmte Anzahl an Ordnern und darfst bei den Transparenten Stangen dieser Länge nicht verwenden", erklärt Uwe Zimmermann vom Ordnungsreferat der Stadt.
An welchen Orten können Kundgebungen stattfinden?
Grundsätzlich bestimmt der Demonstrierende den Ort oder die Route. Die Stadt kann jedoch aus verschiedenen Gründen sagen, dass dort nicht demonstriert werden darf, beispielsweise, weil bereits eine andere Veranstaltung dort stattfindet. Ansonsten ist es aber nicht leicht, den Versammlungsort zu verbieten, da das Versammlungsrecht sehr stark ist. "Falls die Demonstration an einem Ort stattfinden soll, an dem die Rechte Dritter stark eingeschränkt werden, versuchen wir immer, das im Kooperationsgespräch zu lösen. Kommunikation ist hierbei sehr wichtig", so Zimmermann. Bei diesem Gespräch ist stets auch die Polizei dabei, die das Geschehen im Normalfall begleitet.
Wie wichtig sind die Rechte der Bürger, die nicht demonstrieren?
Das Kooperationsgespräch hat in Würzburg zwei Säulen. Einerseits soll dem Anmelder zu seinem Versammlungsrecht verholfen werden. Andererseits muss der Eingriff in die Rechte Dritter minimiert werden. Ein Beispiel: Die Teilnehmer einer angemeldeten Versammlung ziehen durch die Stadt und möchten ihre Abschlusskundgebung am Freitagnachmittag am Main machen. Die Straße dort ist allerdings viel befahren. "Wir versuchen dann, im Kooperationsgespräch ein Angebot zu machen. Wir räumen für die Abschlusskundgebung einen Parkplatz neben der Straße. Damit findet die Abschlusskundgebung ebenfalls am Main statt, wir verhindern aber ein Verkehrschaos in der Stadt", so Zimmermann. So versucht das Ordnungsamt in Würzburg die Rechte Dritter zu schützen.
Wann kann die Stadt Demonstrationen verbieten?
Ein Demonstrationsverbot kann erteilt werden, wenn nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft gebilligt werden, oder wenn verbotene Gruppierungen demonstrieren wollen. Dagegen reicht es nicht, wenn Einzelhändler in der Stadt Umsatzeinbußen befürchten - hier überwiegt das Versammlungsrecht. Ein anderes Beispiel ist der autofreie Samstag. Der Zweck der Demonstration ist, den Autoverkehr einzuschränken. Dieser Zweck ist im Versammlungsrecht geschützt und kann nicht eingeschränkt werden, auch wenn dadurch massiv in die Rechte der Autofahrer in der Stadt eingegriffen wird.
Wer kann für Schäden und Behinderungen, die bei einer Versammlung entstehen, haftbar gemacht werden?
Es gibt keine Kollektivhaftung, das heißt, der Versammlungsleiter kann nicht für begangene Sachbeschädigungen von Versammlungsteilnehmern oder von Dritten oder ähnliches haftbar gemacht werden. Demonstrationen, bei denen die Gefahr besteht, dass so etwas vorkommt, werden beobachtet oder gegebenenfalls von der Polizei gefilmt. Falls der Versammlungsleiter jedoch die Ordner nicht richtig anweist oder den Aufforderungen der Behörden nicht nachkommt, kann er beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden.
Was lief bei der Bauerndemo am 22. Oktober schief - und wie hat die Stadt reagiert?
"Wir wurden, wie auch der Veranstalter, von der Menge der Fahrzeuge im Stadtgebiet überrascht", so Zimmermann. Um trotzdem dem Versammlungsrecht der Demonstrierenden gerecht zu werden, wurde die Veranstaltung eine halbe Stunde früher eröffnet, dann sofort wieder beendet. Im Nachgang wurde zudem eine Unterschriftenliste an einen Vertreter der Regierung von Unterfranken übergeben. Damit konnte bereits um kurz vor elf Uhr, also noch vor dem eigentlichen Beginn, mit der Räumung begonnen werden. Die Ziele der Demonstranten, - Aufmerksamkeit in der Stadt und das Gespräch mit einem Vertreter der Regierung von Unterfranken -, wurden trotzdem erfüllt.