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Würzburg
Warum ein Würzburger Hotelier gegen Corona-Regeln klagt
Wieder öffnen und Gäste beherbergen dürfen will der Würzburger Hotelier Lothar Bezold. Er klagt deswegen jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Steinburg-Hotelier Lothar Bezold klagt gegen die Schließung der Gastronomie und das Übernachtungsverbot zu rein touristischen Zwecken wegen Corona.
Foto: Patty Varasano | Steinburg-Hotelier Lothar Bezold klagt gegen die Schließung der Gastronomie und das Übernachtungsverbot zu rein touristischen Zwecken wegen Corona.
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:05 Uhr

Mit einer Normenkontrollklage klagt jetzt der Würzburger Hotelier Lothar Bezold vom Schlosshotel Steinburg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtgshof (BayVGH) in München gegen die Schließung der Gastronomie und das Übernachtungsverbot zu rein touristischen Zwecken. Diese Einschränkungen sind Bestandteile der achten Infektionsschutzmaßnahmenverordung, die die Bayerische Staatsregierung wegen der steigenden 7-Tages-Inzidenzzahlen am 30. Oktober erlassen hatte.

Vertreten wird der Geschäftsmann mit seiner Normenkontrollklage von Rechtsanwalt Alexander Lang von der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner, teilt diese in einer Pressemitteilung mit. Mit einer solche Normenkontrollklage habe die Kanzlei auch bereits  die Aufhebung der 22 Uhr-Sperrstunde in Bayern im Juni dieses Jahres, sowie des Lockdowns für den Landkreis Gütersloh  im Juli und des schon einmal geltenden Beherbergungsverbotes für Hotels ebenfalls im Juli dieses Jahres erreichen können.

"Aber jeder Tag würde den Gastronomen und Hoteliers helfen."
Alexander Lang - Rechtsanwalt

Die Verordnung habe keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage, heißt es in der Erläuterung. Der BayVGH habe bereits mit Beschluss vom 27. April dieses Jahres ausgeführt, dass bei einer Fortentwicklung der Pandemie vom Bayerischen Landtag ein Gesetz geschaffen werden müsse, das festlege, was solche Verordnungen in Bayern regeln dürfen, erläutert Lang auf Rückfrage. Dies sei aber versäumt worden.

Zudem liege ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufs- und Eigentumsfreiheit vor. Denn die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Entschädigung führe nicht automatisch dazu, dass die Maßnahmen rechtmäßig würden, so die Juristen.

Es geht um die wirtschaftliche Existenz der Gastronomen

Auch sei noch völlig unklar, ob der hierfür von der Bayerischen Staatsregierung bereitgestellte Haushalt in Höhe von etwa zehn Milliarden Euro ausreichen würde. Dagegen spreche, dass allein der Umsatz des bayerischen Gastgewerbes im Jahr 2018 ein Jahresvolumen von 95 Milliarden Euro gehabt habe, heißt es weiter. Die Folgenabwägung spreche daher klar zu Gunsten der Gastronomen und Hoteliers, denn für sie gehe es um die wirtschaftliche Existenz.

Bis wann das Gericht eine Entscheidung treffe, sei unklar, bedauert Lang. Das ist ganz schwer zu sagen, auch wenn es ein Eilverfahren ist, das keine Monate dauern wird", fährt er fort. "Wir hoffen natürlich, dass wir über Tage reden, es kann aber auch noch eine Woche oder zwei dauern", sagt Lang. "Aber jeder Tag würde den Gastronomen und Hoteliers helfen." 

Bezold hatte schon gegen die verlängerte Sperrzeit geklagt

Schon vor dem Erlass der Infektionsschutzverordnung hatte Hotelier Bezold gegen die Sperrstunde um 21 Uhr geklagt, die in Kraft getreten war, weil die 7-Tages-Inzidenz in der Stadt einen Wert von 50 erreicht hatte. Diese Klage war aber von den Geschehnissen überholt worden. "Da muss eine ganz Branche jetzt leiden", sagt Bezold. "Ich glaube, wir haben die besten Pandemiekonzepte und Hygienepläne nach Krankenhäusern und Pflegeheimen, aber wir dürfen zum Danke unseren Laden zuschließen", wettert er.

Die Kanzlei Steinbock & Partner hatte im Juni bereits Stefan Morhard, Inhaber des Gasthofs Bären in Randersacker bei seiner Klage gegen die Corona-Sperrstunde unterstützt. Der Gastronom hatte sich dagegen gewehrt, dass Gaststätten und Biergärten in Bayern um 22 Uhr schließen müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte damals in einer Eilentscheidung diese Corona-Sperrstunde.

 
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  • C. K.
    Irgendwie wird mit zwei Maßstäben gemessen ! In Gerbrunn kann die private Ferienhausvermietung weiter betrieben werden und keinen kümmerst.
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