Die Öffnungszeiten von Biergärten und Restaurants in Bayern unterliegen keinen Vorgaben der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Krise mehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte am Freitag in einer Eilentscheidung die sogenannte Corona-Sperrstunde. Geklagt im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hatte Stefan Morhard, der Inhaber des Gasthofs Bären in Randersacker (Lkr. Würzburg).
Wirt Stefan Morhard: "Virus nach 22 Uhr nicht ansteckender als davor"
Schon an diesem Wochenende können Gaststätten und Biergärten in Bayern somit ihre Gäste wieder so lange bedienen wie in den Zeiten vor der Pandemie. "Das gilt ab sofort", sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Wir freuen uns, dass uns dieser Erfolg für alle Kollegen in Bayern gelungen ist", so Kläger Stefan Morhard am Freitagabend.
Die Sperrstunde sei "völlig willkürlich" festgelegt worden, sagt der "Bären"-Wirt. Das Virus sei schließlich nach 22 Uhr nicht ansteckender als davor. Auch die "Unterstellung von Ministerpräsident Markus Söder", dass zu später Stunde in allen Gasthäusern "wie am Ballermann" Alkohol konsumiert werde und deshalb die Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten werden könnten, habe ihn geärgert und zur Klage motiviert.
Das Gericht bestätigte nun diese Haltung. Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Lockerungen und Öffnungen in der Gastronomie, gleich ob im Innen- oder Außenbereich, seit dem 29. Mai nicht zu einem nennenswerten Anstieg der Corona-Infektionszahlen geführt hätten. Daher erweise sich die zeitliche Betriebsbeschränkung als unverhältnismäßig. Die Richter akzeptierten auch nicht die Befürchtung der Staatsregierung, es könne alkoholbedingt zur Missachtung von Abstands- und Hygieneregeln und deshalb zu mehr Infektionen kommen. Dies könne auch durch das Ausschankverbot für alkoholische Getränke ab einer bestimmten Uhrzeit und ohne generelle Sperrstunde geregelt werden, heißt es in der Entscheidung.
Auch das Ziel, die Auswirkungen der Gastronomie-Öffnung auf das Infektionsgeschehen zu beobachten, rechtfertige angesichts der weitgehenden Lockerungen im öffentlichen Leben insgesamt die Beschränkung nicht.
Nicht die erste juristische Schlappe
Für die Staatsregierung ist es nicht die erste juristische Schlappe im Zuge der Corona-Beschränkungen. Nach der 800-Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel, der 20-Uhr-Sperrstunde für die Außengastronomie und dem Wellness-Verbot für Hotels ist es die vierte Regelung, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielt. "Die Rechtsetzung der Staatsregierung ist qualitativ miserabel – eine echte Blamage", so Martin Hagen, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, in einer Stellungnahme am Freitag.
Derweil betonen die Richter, dass ihre Entscheidung nicht die weiter bestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellen und sonstigen Vergnügungsstätten berühre. Auch die anderweitig vorgegebenen Sperrzeiten, etwa zum Schutz der Nachbarschaft oder nach der Bayerischen Biergartenverordnung, seien weiterhin zu beachten.
Bären-Wirt Morhard will weiter klagen
An der Maskenpflicht für die Mitarbeiter der Gastronomie sowie für die Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen, ändert sich durch die Eilentscheidung ebenfalls nichts. Wirt Stefan Morhard hatte mit seiner Klage auch hier Änderungen erreichen wollen. Dies ist ihm nicht gelungen. Dass im Außenbereich ein Nasen-Mund-Schutz getragen werden muss, leuchte ihm nicht ein, sagt der Wirt aus Randersacker. Seine Mitarbeiter täten ihm leicht, vor allem dann, "wenn es nächste Woche über 30 Gard warm wird". Er sei kein Mediziner, könne sich aber nicht vorstellen, "dass es gesund ist, wenn Kellner ständig ihre eigene Atemluft wieder einatmen müssen".
Unterdessen bereitet der Bären-Wirt mit seinem Anwalt Alexander Lang von der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner eine weitere Klage vor. Er möchte von der Staatsregierung den Verdienstausfall in der Zeit des Lockdown zumindest teilweise ersetzt bekommen. In seinem 70-Betten-Haus mit Restaurant, Biergarten und fünf Konferenzräumen gehe es um eine Summe im mittleren sechsstelligen Bereich, so der Gastwirt. Die Politik habe diese Verluste zu verantworten und solle dafür entsprechend aufkommen.
den Krach aus der kleinen Kneipe in unserer Straße bis tief in die Nacht...
Schutz der Nachbarschaft? Tja, danke liebe Staatsregierung, dass Ihr die Sperrstunde abgeschafft habt und danke lieber Herr Frankenberger, dass Raucher raus müssen!
Wir haben beim Essen gehen noch keine Lokalität gehabt in der die Vorschriften eingehalten werden.
Alleine die spezielle Spülmaschine für Gläser haben viele gar nicht.
Wegen diesem Herrn gehen jetzt wieder die Ruhestörung nachts los.
Vielen Dank.
Es war so schön ruhig in Würzburg.
-> leid