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Randersacker
Wirt aus Randersacker erfolgreich: Keine Corona-Sperrstunde mehr
Ab sofort dürfen Restaurants und Biergärten in Bayern wieder öffnen wie vor der Corona-Zeit. Wie ein unterfränkischer Gastronom diese Gerichtsentscheidung erreicht hat.
Biergärten und Restaurants in Bayern dürfen ab sofort wieder so lange offen haben wie vor der Corona-Krise. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach der Klage eines Wirtes aus Randersacker.
Foto: Frank Leonhardt, dpa | Biergärten und Restaurants in Bayern dürfen ab sofort wieder so lange offen haben wie vor der Corona-Krise. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nach der Klage eines Wirtes aus Randersacker.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

Die Öffnungszeiten von Biergärten und Restaurants in Bayern unterliegen keinen Vorgaben der Staatsregierung zur Eindämmung der Corona-Krise mehr. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte am Freitag in einer Eilentscheidung die sogenannte Corona-Sperrstunde. Geklagt im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hatte Stefan Morhard, der Inhaber des Gasthofs Bären in Randersacker (Lkr. Würzburg). 

Wirt Stefan Morhard: "Virus nach 22 Uhr nicht ansteckender als davor" 

Schon an diesem Wochenende können Gaststätten und Biergärten in Bayern somit ihre Gäste wieder so lange bedienen wie in den Zeiten vor der Pandemie. "Das gilt ab sofort", sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums am Freitag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Wir freuen uns, dass uns dieser Erfolg für alle Kollegen in Bayern gelungen ist", so Kläger Stefan Morhard am Freitagabend.

Erfolgreich mit seiner Klage: Bären-Wirt Stefan Morhard aus Randersacker.
Foto: Antje Roscoe | Erfolgreich mit seiner Klage: Bären-Wirt Stefan Morhard aus Randersacker.

Die Sperrstunde sei "völlig willkürlich" festgelegt worden, sagt der "Bären"-Wirt. Das Virus sei schließlich nach 22 Uhr nicht ansteckender als davor. Auch die "Unterstellung von Ministerpräsident Markus Söder", dass zu später Stunde in allen Gasthäusern "wie am Ballermann" Alkohol konsumiert werde und deshalb die Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten werden könnten, habe ihn geärgert und zur Klage motiviert.

Das Gericht bestätigte nun diese Haltung. Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Lockerungen und Öffnungen in der Gastronomie, gleich ob im Innen- oder Außenbereich, seit dem 29. Mai nicht zu einem nennenswerten Anstieg der Corona-Infektionszahlen geführt hätten. Daher erweise sich die zeitliche Betriebsbeschränkung als unverhältnismäßig. Die Richter akzeptierten auch nicht die Befürchtung der Staatsregierung, es könne alkoholbedingt zur Missachtung von Abstands- und Hygieneregeln und deshalb zu mehr Infektionen kommen. Dies könne auch durch das Ausschankverbot für alkoholische Getränke ab einer bestimmten Uhrzeit und ohne generelle Sperrstunde geregelt werden, heißt es in der Entscheidung.

Auch das Ziel, die Auswirkungen der Gastronomie-Öffnung auf das Infektionsgeschehen zu beobachten, rechtfertige angesichts der weitgehenden Lockerungen im öffentlichen Leben insgesamt die Beschränkung nicht.

Nicht die erste juristische Schlappe

Für die Staatsregierung ist es nicht die erste juristische Schlappe im Zuge der Corona-Beschränkungen. Nach der 800-Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel, der 20-Uhr-Sperrstunde für die Außengastronomie und dem Wellness-Verbot für Hotels ist es die vierte Regelung, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielt. "Die Rechtsetzung der Staatsregierung ist qualitativ miserabel – eine echte Blamage", so Martin Hagen, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, in einer Stellungnahme am Freitag.

Derweil betonen die Richter, dass ihre Entscheidung nicht die weiter bestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellen und sonstigen Vergnügungsstätten berühre. Auch die anderweitig vorgegebenen Sperrzeiten, etwa zum Schutz der Nachbarschaft oder nach der Bayerischen Biergartenverordnung, seien weiterhin zu beachten.

Bären-Wirt Morhard will weiter klagen

An der Maskenpflicht für die Mitarbeiter der Gastronomie sowie für die Gäste, solange sie nicht am Tisch sitzen, ändert sich durch die Eilentscheidung ebenfalls nichts. Wirt Stefan Morhard hatte mit seiner Klage auch hier Änderungen erreichen wollen. Dies ist ihm nicht gelungen. Dass im Außenbereich ein Nasen-Mund-Schutz getragen werden muss, leuchte ihm nicht ein, sagt der Wirt aus Randersacker. Seine Mitarbeiter täten ihm leicht, vor allem dann, "wenn es nächste Woche über 30 Gard warm wird". Er sei kein Mediziner, könne sich aber nicht vorstellen, "dass es gesund ist, wenn Kellner ständig ihre eigene Atemluft wieder einatmen müssen".

Unterdessen bereitet der Bären-Wirt mit seinem Anwalt Alexander Lang von der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner  eine weitere Klage vor. Er möchte von der Staatsregierung den Verdienstausfall in der Zeit des Lockdown zumindest teilweise ersetzt bekommen. In seinem 70-Betten-Haus mit Restaurant, Biergarten und fünf Konferenzräumen gehe es um eine Summe im mittleren sechsstelligen Bereich, so der Gastwirt. Die Politik habe diese Verluste zu verantworten und solle dafür entsprechend aufkommen. 

 
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Weiß auch endlich was ich die ganze Zeit vermisst hab -

    den Krach aus der kleinen Kneipe in unserer Straße bis tief in die Nacht...

    Schutz der Nachbarschaft? Tja, danke liebe Staatsregierung, dass Ihr die Sperrstunde abgeschafft habt und danke lieber Herr Frankenberger, dass Raucher raus müssen!
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  • Werner12
    Bei dem würde ich als Gesundheitsamt genau kontrollieren.
    Wir haben beim Essen gehen noch keine Lokalität gehabt in der die Vorschriften eingehalten werden.
    Alleine die spezielle Spülmaschine für Gläser haben viele gar nicht.
    Wegen diesem Herrn gehen jetzt wieder die Ruhestörung nachts los.
    Vielen Dank.
    Es war so schön ruhig in Würzburg.
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    Geht's ihnen um ihre Ruhe oder um Corona?
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  • Galka
    Daumen hoch. Machte nicht wirklich Sinn !Corona kommt nicht erst nach 22 Uhr.
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  • erichroos
    Seine Mitarbeiter täten ihm leicht, vor allem
    -> leid
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  • Matthias Düchs
    Nicht die Staatsregierung hat den Verlust zu verantworten, sondern der Virus. Die Klage zum Einfordern der Verluste ist Quatsch und unverständlich!
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  • Unterfrank
    Das Wohl der Mitarbeiter vorschieben und eigentlich den eigenen Geldbeutel füllen wollen. Hoffentlich fällt er mit seine Schadenersatzklage ordentlich auf die Nase und muss die saftigen Anwalts-und Gerichtskosten selber tragen. Aber einer hat jetzt schon gewonnen: der Anwalt.
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    Danke, Herr Morhard!
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  • robby.palmer@arcor.de
    Herrn MorhardS Einstellungen zur Maskenpflicht und seine Verantwortung gegenüber seinen Gästen spricht Bände. Das sein Bedienungspersonal von Tisch zu Tisch geht, und dann ohne Maske mögliche Übertragungen an seine Gäste riskiert, dient sicherlich nicht dazu, einen Besuch in seinem Restaurant zu empfehlen.
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