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Würzburg
Würzburger Hauptfriedhof: Warum  wurden Andachtsstücke von Urnenplätzen entfernt?
Die Friedhofsverwaltung des Hauptfriedhofes Würzburgs ließ Anfang Dezember Andachtsstücke von Urnenplätzen entfernen. Was der Grund ist und wo die Gegenstände hinkamen.
Die Friedhofsverwaltung des Hauptfriedhofes Würzburgs ließ Andachtsstücke von den Urnenplätzen entfernen. Das sorgte unter Trauernden für Empörung, weshalb die Redaktion bei der Stadt nachfragte. 
Foto: Patty Varasano | Die Friedhofsverwaltung des Hauptfriedhofes Würzburgs ließ Andachtsstücke von den Urnenplätzen entfernen. Das sorgte unter Trauernden für Empörung, weshalb die Redaktion bei der Stadt nachfragte. 
Moritz Hanl
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:32 Uhr

"Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern; tot ist nur, wer vergessen wird", sagte bereits der deutsche Philosoph Immanuel Kant über den Umgang mit dem Tod von Angehörigen. Um sie niemals zu vergessen, nutzten viele trauernde Würzburgerinnen und Würzburger auf dem städtischen Hauptfriedhof Andachtsstücke. Bislang schien das kein Problem zu sein. Doch in einem Leserbrief beschwerten sich Trauernde, dass "Anfang Dezember sämtliche Gegenstände auf allen Urnengrabplatten entfernt wurden". 

Würzburger Hauptfriedhof: Warum  wurden Andachtsstücke von Urnenplätzen entfernt?
Foto: Jutta Glöckner

Stadt Würzburg erklärt, warum Andachtsstücke entfernt wurden

Auf Nachfrage der Redaktion bei der Pressestelle der Stadt Würzburg, wo und warum die Andachtsstücke entfernt wurden, antwortete Pressesprecher Christian Weiß: "Das liegt an den verschiedenen Bereichen des Hauptfriedhofs, mit deren jeweiligen Friedhofsordnungen." Die Urnengärten gehören zu der Gemeinschaftsanlage. "Dort gibt es eindeutige Gestaltungsvorschriften, während es in den privaten Bereichen mehr Dekorationsfreiheit gibt", sagt Weiß.

Erlaubt sei die Ablage von einzelnen Schnittblumen, eine Steckvase niedriger als 40 Zentimetern und eine Grabkerze oder Kerzenhalterung mit Erdspieß. Die Gegenstände dürfen sich auf oder direkt neben der Schriftplatte befinden. Dabei müssen die Namen der Verstorbenen auf der Schriftplatte lesbar sein. "Alle Urnenplatzbesitzerinnen und -besitzer haben die Gestaltungsvorschriften beim Kauf unterschrieben", sagt der Pressesprecher. Ein neuer Chef in der Friedhofsverwaltung setzte die Satzung Anfang Dezember durch, darauf sei allerdings seit Mitte November mittels Beschilderung hngewisen worden, so Weiß.

Was mit den abtransportierten Gegenständen geschah

"Es ist vollkommen verständlich, dass Menschen individuell trauern wollen", sagt Weiß, "aber das ist in den Gemeinschaftsanlagen nicht so einfach möglich, ohne dabei andere einzuschränken." Wegen des persönlichen oder materiellen Wertes der Gegenstände, sei nichts entsorgt worden. Alles, das nicht kaputt sei, "wurde eingelagert und kann bei der Friedhofsverwaltung abgeholt werden", so der Pressesprecher Stadt Würzburg.

 
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Kommentare
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  • J. K.
    Ein richtiger Schritt gegen die fast überall in D zunehmende Verkitschung der Grabstätten.

    Was mich allerdings auch sehr stört ist die gnadenlose Abräumung nicht mehr gemieteter Gräber - der Friedhof sieht von Jahr zu Jahr zahnlückenhafter aus. Das müsste sicherlich nicht bei jedem Grab so sein, zumal es auch Gräber betrifft, die deutlich älter als 100 Jahre sind, also eigentlich schon Denkmäler sind.
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  • H. S.
    Wie pietätlos kann man denn sein?
    Mich würde die Ansicht von versierten Rechtsanwälten interessieren:
    Diese Praxis wurde über sehr lange Zeit toleriert, und es gibt auch keine wirklich zwingende Gründe, plötzlich dagegen vorzugehen. Insofern könnte man da, meiner Meinung nach, von "Gewohnheitsrecht" sprechen, das heute höchstrichterlich mit Gesetzen gleichgesetzt ist...
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Der Grund wurde dich genannt: "aber das ist in den Gemeinschaftsanlagen nicht so einfach möglich, ohne dabei andere einzuschränken."
    ... und vorgewarnt wurde auch.
    Nichts daran erscheint mir grausam.
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  • A. J.
    Habe kürzlich ein Urnengrab erworben. Hiermit unterzeichnet man ausdrücklich die dazu gehörigen Vorschriften in denen genauestens festgelegt ist was erlaubt und was untersagt ist. Außerdem ist dies auch deutlich im Urnengarten wiederholt nachzulesen. Wer sich also für ein Urnengrab entscheidet, sollte sich auch an die Vorschriften halten. Sonst sind ja alle Belehrungen und Schilder zu Gestaltung sinnlos. Und über Geschmack läßt sich bekanntlich auch streiten.
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  • G. R.
    Aber was wird gegen das Radfahrern im Friedhof unternommen?
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  • J. B.
    Grauenhaft...wie kann man nur so wenig Mitgefühl haben, das ist typisch Deutsch...lachhaft, wenn es nicht so traurig wäre
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  • D. B.
    Bürokratie auch bei den Trauernden und Toten, grausam ...
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  • H. D.
    Völlig unsensibel und pietätlos gerade jetzt zur Advents- und Weihnachtszeit wo man seiner verstorbenen Lieben besonders gedenkt. Wird so rigide auch bei den sogenannten "Spaziergängern" etc. durchgegriffen ?
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  • H. M.
    "Wird so rigide auch bei den sogenannten "Spaziergängern" etc. durchgegriffen ?" Der Vergleich geht mir zu weit. Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen.
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