Wenn auch der Stadtrat am kommenden Donnerstag zustimmt, ist das Verbot von Schottergärten in Würzburg beschlossene Sache: Im zweiten Anlauf hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität des Stadtrats (Puma) eine neue städtische Satzung über die "Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke" einstimmig verabschiedet.
Die Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet und verpflichtet die Eigentümer privater Grundstücke, freie Grundstücksflächen zu begrünen und Bäume zu pflanzen oder zu erhalten. Bevorzugt werden sollen dabei wegen des Klimawandels heimische Gehölzarten und Pflanzen, die Hitze und Trockenheit aushalten. Auch Vorgärten müssen künftig "gärtnerisch gestaltet" werden und dürfen nicht "dauerhaft als Arbeits- oder Lagerflächen genutzt werden". Neue Schotter- oder Steingärten sind damit nicht mehr genehmigungsfähig.
Erster Satzungsentwurf vom September wurde überarbeitet
Im September wurde die Freiflächengestaltungssatzung im Puma zum ersten Mal vorgestellt. Nach Kritik aus den Reihen der CSU-Fraktion wurde sie in einigen Details geändert: Unter anderem wurden die Verpflichtungen gestrichen, Zufahrten und Wege barrierefrei zu gestalten und auch Garagen, Carports und Einhausungen für Müllbehälter zu begrünen.
Christa Grötsch von den Grünen begrüßte die Satzung wegen ihrer "klaren Vorschriften, die auch gut kontrolliert werden können. Hoffentlich haben wir dann auch das Personal dafür." FDP-Stadtrat Joachim Spatz forderte, zunächst die Eigentümer öffentlicher Grundstücke in die Pflicht zu nehmen: Behörden und staatliche Einrichtungen sollten "mit gutem Beispiel vorangehen, bevor wir so das den Privaten anschaffen", betonte er.
In Baden-Württemberg sind Schotter- und Steingärten bereits seit über einem Jahr landesweit per Gesetz verboten. In Bayern sollen die Kommunen das Problem regeln und haben durch eine Änderung der Bauordnung zusätzlichen Handlungsspielraum bekommen, um die Versiegelung wertvoller Flächen zu stoppen.
Gilt hier: Quod licet Jovi non licet bovi?
Gibt's auch schon eine Satzung zur "Begrenzung des Verwendens von Sichtschutzvorrichtungen auf öffentlich einsehbaren unbebauten Bereichen bebauter Flächen in privater Hand"?
Und welcher Blockwart, welche Blockwartin schleicht dann künftig durch die Siedlungen, um zu überprüfen, ob Mensch auch tatsächlich spurt ?
eigentliche Gestaltung des eigenen Grundstückes wird nicht berücksichtigt.
Hauptsache ein paar laute Schreihälse bekommen wieder recht ! Wenn man Hektarweise gutes Ackerland für Photovoltaikzwecken benutzt , und wir unsere
Lebensmittel nur noch importieren interessiert dies keinen Menschen .
Warum darf man Steingärten nicht mit Pflanzen und Blumen so gestalten ,
wie es sich jeder Mensch gerne wünscht ?
Man könnte auch Photovoltaik-Anlagen in den Vorgärten vorschreiben!