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Würzburg
Vor dem Würzburger Seniorenstift: Der Götterbaum ist jetzt offiziell ein Naturdenkmal
Mit einer Rechtsverordnung hat der Stadtrat den Baum am Seniorenstift des Juliusspitals unter Schutz gestellt. Die Gefahr, dass er gefällt werden könnte, ist damit gebannt.
Steht jetzt offiziell unter Schutz: Der eindrucksvolle Götterbaum vor dem Seniorenstift des Juliusspitals in der Klinikstraße in Würzburg.
Foto: Fabian Gebert | Steht jetzt offiziell unter Schutz: Der eindrucksvolle Götterbaum vor dem Seniorenstift des Juliusspitals in der Klinikstraße in Würzburg.
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:32 Uhr

Knapp zwei Jahre nach seiner einstweiligen Sicherstellung ist der große Götterbaum an der Ecke Markusstraße/Klinikstraße endgültig als stadtbildprägendes Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Die entsprechende Rechtsverordnung hat der Stadtrat am Donnerstag einstimmig verabschiedet.

In die Schlagzeilen geriet der laut Bürgermeister und Umweltreferent Martin Heilig "wohl größte frei stehende Baum im Stadtgebiet" im Herbst 2020, weil die Stiftung Juliusspital das beeindruckende Exemplar des "Ailanthus altissima" zu Gunsten einer geplanten Erweiterung ihres Seniorenstifts fällen lassen wollte. Damit waren zahlreiche Bürger, die Verwaltung und der Stadtrat nicht einverstanden, so dass der Götterbaum zunächst einstweilig sichergestellt und damit vor Eingriffen geschützt wurde.

Stammumfang von 4,21 Metern

Der Götterbaum soll rund 80 Jahre alt sein und ist nach der Champions-Tree-Liste der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft mit einem Stammumfang von 4,21 Metern der dickste seiner Art in Bayern, bundesweit liegt er auf dem fünften Platz. "Die Voraussetzungen für ein Naturdenkmal liegen vor, so dass wir jetzt vollziehen können", so Heilig.

Die Stiftung Juliusspital präsentierte im Februar dieses Jahres in der Kommission für Stadtbild und Architektur zwar erste Ideen für einen L-förmigen Anbau des Seniorenstifts, der dem Götterbaum ausreichend Platz lassen würde. Gleichzeitig klagte die Stiftung vor dem Verwaltungsgericht aber gegen die einstweilige Sicherstellung.

Die Stiftung Juliusspital hatte im Februar dieses Jahres in der Kommission für Stadtbild und Architektur erste Ideen für einen L-förmigen Anbau des Seniorenstifts präsentiert, der dem Götterbaum ausreichend Platz lassen sollte.
Foto: Entwurf Stöcker Architekten | Die Stiftung Juliusspital hatte im Februar dieses Jahres in der Kommission für Stadtbild und Architektur erste Ideen für einen L-förmigen Anbau des Seniorenstifts präsentiert, der dem Götterbaum ausreichend Platz ...

Auch während der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Rechtsverordnung, durch die der Baum jetzt nach den Vorschriften des Bundes- und bayerischen Naturschutzgesetzes zum Naturdenkmal erklärt und unter Schutz gestellt wird, kamen Bedenken und Einwände nur vom Juliusspital. Unter anderem sei der Götterbaum eine invasive Art, könne bei Kontakt schwere allergische Reaktionen hervorrufen und verbreite einen unangenehmen Geruch, hieß es. Außerdem bestehe nach Ansicht der Stiftung die Gefahr von Astbruch und eine erhebliche Rutschgefahr durch feuchtes Laub im Umfeld des Seniorenheims.

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde

In einer 15-seitigen Stellungnahme hat die Untere Naturschutzbehörde dazu Stellung genommen und kommt nach einer Abwägung aller Argumente zu dem Ergebnis, dass der Götterbaum ein schutzwürdiges Naturdenkmal darstellt. ÖDP-Stadtrat Raimund Binder, der sich von Anfang an für den Erhalt des Baumes ausgesprochen hatte, lobte die Behörde für ihre Arbeit und die "Detailschärfe" der Stellungnahme. In einer Pressemitteilung geht die ÖDP aufgrund alter Fotografien, die den Baum bereits im Jahr 1963 in einer stattlichen Größe zeigen, davon aus, dass er sogar um die hundert Jahre alt sein könnte.

In der Rechtsverordnung wird der Schutz des Naturdenkmals durch detaillierte Vorschriften genau geregelt, bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Unter anderem ist es untersagt, den Baum zu beseitigen, zu beschädigen oder "in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen". Der geschützte Bereich umfasst die von der Baumkrone überdachte Bodenfläche und einen zusätzlichen Umkreis von 1,50 Metern. In diesem Schutzbereich dürfen ohne zuvor beantragte Befreiung keine Leitungen verlegt, bauliche Anlagen errichtet oder die Oberfläche außerhalb bereits vorhandener Gehwege und Straßen befestigt oder verdichtet werden.

 
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  • giacomo
    Hoffentlich bekommt der Baum nach dem Neubau noch genügend Licht! Sonst ist er als Naturdenkmal dem Tot geweiht.
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  • marent1@hotmail.de
    Gut gemacht Herr Heilig. mehr solche sinnvollen Worte und Taten wünsche ich mir von Ihnen!
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  • carola_guenther@t-online.de
    Wunderbar - der Götterbaum wird als Naturdenkmal sichergestellt!

    Die Klage der Stiftung Juliusspital vor dem Verwaltungsgericht war erfolglos und der Stadtrat hat eine sehr gute und richtige Entscheidung getroffen.

    Kaum zu glauben, dass der von den Architekten Stöcker konzipierte Entwurf die genannten Kriterien berücksichtigen soll.

    Das Foto wirkt eher so, als würde der Anbau das Naturdenkmal "erdrücken" und damit vernichten.

    Daher hoffe ich, dass die „Untere Naturschutzbehörde“ weiterhin so detailliert, differenziert und gründlich arbeitet!

    Und natürlich auch, dass Politiker unterschiedlichster Parteien Bauvorhaben der Stiftung Juliusspital kritisch und genau begleiten!
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