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Würzburg/München
Von Abschiebung bedroht: Politiker fordern Unterstützung von Ministerpräsident Söder im Fall des Würzburgers "Kelvin" Ekogiawe
Nach der Ankündigung, Asylsuchende mit Job nicht mehr abschieben zu wollen, fordert die Opposition von Söder und der CSU Taten. Auch die Freien Wähler machen Druck.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will Asylbewerber mit Job nicht mehr aus Bayern abschieben. Opposition und Freie Wähler im Landtag fordern Taten – besonders im Fall des Würzburgers Osaivbie  Ekogiawe. 
Foto: Daniel Peter | Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will Asylbewerber mit Job nicht mehr aus Bayern abschieben. Opposition und Freie Wähler im Landtag fordern Taten – besonders im Fall des Würzburgers Osaivbie  Ekogiawe. 
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:32 Uhr

Der Würzburger Grünen-Landtagsabgeordnete Patrick Friedl hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in einem offenen Brief aufgefordert, sich persönlich für einen Verbleib des seit vier Jahren in Würzburg lebenden Nigerianers Osaivbie "Kelvin" Ekogiawe einzusetzen. Zuletzt hatte sich auch Würzburgs Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU) für den 20-Jährigen stark gemacht.

Söder hatte in der vergangenen Woche laut "Münchner Merkur" bei einer Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) angekündigt, Asylbewerber mit Job und ohne Vorstrafen nicht mehr aus Bayern abschieben zu wollen: "Wer einen Ausbildungsplatz hat, eine Arbeitsstelle, muss natürlich dableiben können", wird der CSU-Chef zitiert.

"Wer einen Ausbildungsplatz hat, eine Arbeitsstelle, muss natürlich dableiben können."
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will Asylbewerber mit Job künftig nicht mehr abschieben

Der 20-jährige Ekogiawe macht in Würzburg aktuell eine Ausbildung im Pflegebereich. Bei seinem  Versuch im vergangenen Sommer, nach geltendem Recht eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, widerrief die Würzburger Ausländerbehörde jedoch die bisherige Duldung aufgrund der für die Aufenthaltserlaubnis notwendigen Vorlage eines Reisepasses. Weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dieses Vorgehen gerade bestätigt hat, droht Ekogiawe jetzt erneut die Abschiebung.

Der Grüne Friedl fordert von Söder Taten, Freie Wähler machen im Landtag Druck auf CSU

Friedl fordert deshalb, dass Söder sich persönlich für den Nigerianer einsetzt und seinen Worten Taten folgen lässt - nicht nur in diesem Fall: "Es darf nicht sein, dass wir Menschen, die hier gut integriert und in Ausbildung oder Arbeit sind, unnötig in Angst und Schrecken versetzen, indem ihnen der Duldungsstatus entzogen wird und sie von Abschiebung bedroht werden", schreibt Friedl. Söder solle "selbst politische Initiativen" ergreifen, etwa um einen "Spurwechsel" für Asylbewerber in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Im Landtag machen diesbezüglich auch die Freien Wähler Druck auf den Koalitionspartner CSU: Es sei gut, dass zumindest Söder inzwischen sehe, "dass auch abgelehnte Asylbewerber eine große Chance für unsere Wirtschaft sein können", meint der FW-Abgeordnete Alexander Hold. Erst kürzlich habe die CSU aber einen entsprechenden Vorstoß der Freien Wähler im Landtag abgelehnt: "Die CSU will hier offenbar über ihren Schatten springen, ohne die Füße vom Boden zu heben", kritisiert Hold. Dies könne nicht funktionieren, Söder sei gefordert "seine Fraktion mitzunehmen".

SPD-Politiker Halbleib setzt im Fall Kelvin vor allem auf Bayerns Härtefall-Kommission

Der unterfränkische SPD-Abgeordnete Volkmar Halbleib bleibt allerdings skeptisch, ob Söders Regierung in der Zuwanderungspolitik tatsächlich einen Kurswechsel vollziehen will: Die Aussagen des Ministerpräsidenten blieben jedenfalls bisher "bewusst unscharf", kritisiert Halbleib. Es sei aber widersinnig, wenn Söder in Rumänien und Albanien persönlich um Pflegekräfte werbe, während in Würzburg ein gut integrierter Pfleger in Ausbildung abgeschoben werden soll.

Im Fall "Kelvin" setzt Halbleib auf die bayerische Härtefall-Kommission: Dort könne auf Antrag des Petitionsausschusses im Landtag mit Beteiligung von Kirchen, Sozialverbänden und Kommunen in Einzelfällen eine pragmatische Lösung gefunden werden "ohne politische Referenzfälle zu schaffen", hofft der SPD-Politiker. Weil sich der Ausschuss aber frühestens Mitte April mit dem Würzburger Fall beschäftigen kann, dürfte eine mögliche Lösung für Kelvin noch Monate auf sich warten lassen.

 
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  • marcusriedel02
    Volle Integration gleich Bleiberecht!
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  • terrain
    Keine Sorge, das wird schon. Und keine Überraschung, die CSU hat schon immer die Meinung vertreten, dass Integration gar nicht erwünscht sei, weil diese ja die Abschiebung erschweren würde. Also nichts Neues. Im vorliegenden Fall ist es so, dass alle Hinweise auf die Härtefallkommission zielen. Die CSU-Mitglieder im Petitionsausschuss halten sich in praktisch allen Fällen an die im Verfahren abgegebene Empfehlung der Ministerien. Wenn Söder und Herrmann im Vorfeld auf die Entscheidung des Petitionsausschusses und die Überweisung an die Härtefallkommission verweisen ist klar, wohin die Reise geht. Jetzt wird nur noch die Form gewahrt. Einzig der Abgeordnete Halbleib hat dies so "erkannt" und fährt nicht die Populismus-Schiene. Eine ganz andere Frage ist, dass wir eine modernere Gesetzgebung zur Einwanderung benötigen.
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  • sbrenner@arcor.de
    anna.mpnews, Einwohner und alle die sich hier auf auf Recht und Ordnung berufen. Habt ihr euch die Mühe gemacht, euch näher über den Fall zu informieren? Habt ihr euch § 25 a AufenthG durchgelesen? Dieser Paragraph ist genau für Menschen wie Kelvin ins Gesetzt geschrieben worden. Der Gesetztgeber will, dass gut integrierte junge Menschen eine Möglichkeit zur Aufenthaltserlaubnis bekommen.
    Doch statt den Antrag zu bearbeiten hat die Behörde so lange abgwartet, bis eine erneute Prüfung der Duldung anstand. Der vorgelegte Pass- einer der Punkte unter 25a- ist gleichzeitig ein Wegfallgrund für die Duldung.
    Sich hier darauf zu berufen, die Behörde könne nicht anders handeln und führe nur aus was der Geseztgeber vorgibt ist falsch. Es hätte absolut im Ermessensspielraum gelegen, den Antrag positiv zu bescheiden.
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  • Einwohner
    Asyl ist Asyl. Wenn kein berechtigter Asylgrund vorliegt, dann hat man kein Recht auf Aufenthalt. Punkt.
    Wir brauchen endlich ein Einwanderungsgesetz mit dem wir denjenigen, die wir benötigen und haben wollen, die sich an unsere Gesetze halten und sich integrieren, einen legalen Weg nach Deutschland ermöglichen.
    Aber man darf nicht ständig beides miteinander vermischen. Damit schafft man Präzedenzfalle, auf die sich dann auch diejenigen berufen, die wir hier nicht haben wollen.
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  • sbrenner@arcor.de
    Also nicht durchgelesen, oder? Kelvin hat ein Recht auf Aufenthalt. Nur wurde ihm dieses Recht durch schlichtes Ignorieren seines Antrages verwehrt.
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  • U4564@gmx-ist-cool.de
    Und dann wundern wir uns, das die Flüchtlingswohnheime überfüllt sind...
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  • sbrenner@arcor.de
    Da einige mit googlen überfordert scheinen:

    (1) Einem jugendlichen oder jungen volljährigen Ausländer, der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c oder seit mindestens zwölf Monaten im Besitz einer Duldung ist, soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
    1. er sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält,
    2. er im Bundesgebiet in der Regel seit drei Jahren erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben hat.
    3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 27. Lebensjahres gestellt wird,
    4. es gewährleistet erscheint, dass er sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann und
    5. keine konkreten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt
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  • sbrenner@arcor.de
    Was genau hat er denn nicht? Die Antwort sind sie weiterhin schuldig. Er erfüllt und übererfüllt alle 5 Punkte. Was sie Abkürzung nennen ist eine vom Gesetzgeber gewollte Bleibeperspektive für gut integrierte junge Menschen. In seiner Aktuellen Fassung übrigens 2022 verabschiedet.
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  • sbrenner@arcor.de
    Warum sollte er also kein Recht auf Aufenthalt haben? Wenn er bleibt wird er sie möglicherweise mal pflegen.
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  • rosenkavalier
    Der Fall Kelvin zeigt wie absurd diese ganze Abschiebediskussion ist.
    Welche vernünftigen Gründe gibt es eigentlich, den jungen Mann nach Nigeria abzuschießen? Er fällt niemandem zur Last, ist integriert, steht in Ausbildung und wird immer seinen Lebensunterhalt selbst verdienen.
    Ja, einige Leute wollen keine schwarzen Menschen, keine afrikanischen Menschen oder überhaupt Menschen aus anderen Kulturkreisen nicht hier haben. Aber wer so denkt ist ein Menschenfeind. Diese Haltung schadet uns allen, auf diese Leute sollten wir nicht hören. Zuzug aus anderen Ländern und Kulturen hat unser Land immer reicher und interessanter gemacht.
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  • katja.hopf.handy@gmx.de
    Der Söder soll sich erst mal um seine eigene Bürger > Schwerbehinderte und Barrierefreiheit kümmern!!! Das muss vorrangig behandelt werden.
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  • Meinungsvertreter
    Weil die Engländer nichts mit ihm zu tun haben, Deutschland verantwortlich ist (siehe Dublin-Verfahren), Alter und Ausweisdokumente beim Asylantrag nicht entscheidend sind und für die Härtefallkommission gibt es klare Regelungen, die sogar am Ende des Artikels verlinkt sind.
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  • Meinungsvertreter
    Das ist nicht korrekt:

    https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/DublinVerfahren/dublinverfahren-node.html

    Im konkreten Fall ist ziemlich offensichtlich Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Ansonsten wäre die Ausländerbehörde gar nicht aktiv.
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