Keine andere Zahl ist in der mittlerweile seit knapp zwei Jahren dauernden Corona-Pandemie so oft als Gradmesser der epidemiologischen Lage herangezogen worden wie die Sieben-Tage-Inzidenz. Der Wert soll zeigen, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohner sich binnen sieben Tagen mit dem Virus infiziert haben. Doch bis das Robert Koch-Institut (RKI) diese Zahl veröffentlichen kann, ist es ein weiter Weg.
Diese Grafik zeigt, welchen Weg die Daten vom positiven PCR-Test bis zum Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) gehen.
Nach Feiertagen betonen Behörden immer wieder, dass die Inzidenz derzeit unvollständig sei - so auch zum Jahreswechsel. Das Virus macht aber keine Verschnauf-Pause. Warum gibt es also diese Datenlücken?
"Während der Feiertage und zum Jahreswechsel ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass zum einen meist weniger Personen einen Arzt aufsuchen und keine Screenings am Arbeitsplatz, in der Schule und in Kitas durchgeführt werden, dadurch werden weniger Proben genommen und weniger Labor-Untersuchungen durchgeführt", teilt eine Sprecherin des RKI mit. Dies führe dazu, dass weniger Erreger-Nachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.
Der Weg der Daten bis zum RKI kann mehrere Tage dauern
"Zum anderen kann es sein, dass nicht alle Gesundheitsämter und zuständigen Landesbehörden an allen Tagen an das RKI übermitteln", so die Sprecherin der Behörde. Dadurch könne es vorkommen, dass "nur ein unvollständiges Bild der epidemiologischen Lage" abgebildet werde.
Das RKI könne "generell immer nur ausweisen, was ihm übermittelt worden ist". Doch der Weg bis zum RKI kann mehrere Tage dauern.
Positive Test-Ergebnisse ans Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden
Nach dem Abstrich mit dem Wattestäbchen muss die Probe ins Labor transportiert werden und wird dort ausgewertet. Fällt das Ergebnis positiv aus, ist die Person als mit Corona infiziert, muss das zusammen mit den Kontaktdaten über eine Software innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
Zusätzlich muss ein Arzt oder eine Ärztin das Ergebnis und die Kontaktdaten ebenfalls an das Gesundheitsamt melden. Dieser Meldeweg "läuft derzeit noch routinemäßig per Fax, selten per Telefon oder E-Mail", teilt das RKI mit.
"Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, alle Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle ihrer Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden", teil eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf die Frage mit, warum sowohl die Arztpraxis, als auch das Labor positive Befunde melden muss. Labore hingegen melden lediglich bei "akuter Infektion".
Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit dem Infizierten auf
Nach dem Infektionsschutzgesetz bestehe die Meldepflicht nicht, wenn der Arztpraxis oder dem Labor ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung beim Gesundheitsamt bereits anderweitig erfolgte und keine anderen als die bereits gemachten Angaben erhoben wurden.
Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt mit dem Betroffenen auf, um zum Beispiel die Isolierung der Person anzuordnen oder Kontaktpersonen zu ermitteln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch weitere Informationen erfragen, zum Beispiel den wahrscheinlichen Infektionsort, Symptome oder den Krankheitsverlauf.
Spätestens am nächsten Arbeitstag: Daten erreichen das LGL
Die positiven Ergebnisse müssen vom zuständigen Gesundheitsamt spätestens am nächsten Arbeitstag elektronisch und anonymisiert an die zuständige Landesbehörde übermittelt werden. Das RKI weist darauf hin, dass die "meisten Gesundheitsämter" die Ergebnisse "früher und häufiger als gesetzlich vorgesehen" übermitteln würden.
In Bayern laufen die Meldungen aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und Städte beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zusammen. Dort finde die "Auswertung der Daten und die Bereitstellung der Informationen für die Gesundheitsämter, Politik und Öffentlichkeit" statt, teilt eine Sprecherin mit.
Wieder spätestens am nächsten Arbeitstag: Testergebnis muss beim RKI eingehen
Testergebnisse müssen nach Eingang beim LGL spätestens am nächsten Arbeitstag an das RKI übermittelt werden. Die Bundesbehörde wertet die übermittelten Daten aus und veröffentlicht die Sieben-Tage-Inzidenz. Die Behörde verwendet den Datenstand, der jeweils um 0 Uhr vorliegt.
Das RKI rechnet erst ab ungefähr dem 10. Januar wieder mit wirklich belastbaren Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland. Kritik an den unvollständigen Zahlen und etwaigen politischen Entscheidungen auf der unvollständigen Datenbasis übten die Deutsche Stiftung Patientenschutz, der Städte- und Gemeindebund sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft.