zurück
Würzburg
Vollmacht nach Tod der Mutter plötzlich nutzlos: Was ein Rentner und die Sparkasse in Würzburg daraus lernten
Der Ärger über Bürokratie war groß, dann gab es eine Lösung. Was ein Rentner aus dem Landkreis Würzburg und die Sparkasse Mainfranken heute beim Thema Nachlass raten.
Todesfälle und bürokratische Hürden: Vor gut einem Jahr war ein Rentner aus Höchberg wegen einer ungültigen Vollmacht verzweifelt. Nun bewerten er und die Sparkasse den Fall im Rückblick.
Foto: Daniel Peter (Archivbild) | Todesfälle und bürokratische Hürden: Vor gut einem Jahr war ein Rentner aus Höchberg wegen einer ungültigen Vollmacht verzweifelt. Nun bewerten er und die Sparkasse den Fall im Rückblick.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 24.03.2024 02:41 Uhr

Es war eine Situation, wie man sie niemandem wünscht: Erst war der Bruder gestorben, kurz darauf die hochbetagte Mutter. Rentner Herbert Kordwig war in Trauer und musste die Beerdigung organisieren. Die Kosten häuften sich. Und dann akzeptierte auch noch die Sparkasse Mainfranken eine Nachlass-Vollmacht und eine von einem Mitarbeiter eigens dafür unterzeichnete und abgestempelte Verfügung nicht. Kordwig suchte mehrfach das Gespräch – zunächst nach eigener Aussage jedoch ohne Erfolg.

"Ich bin verzweifelt und bräuchte dringend Hilfe", schrieb der Rentner vor gut einem Jahr an diese Redaktion. Nach eigener Aussage war er für die Kostendeckung auf das Konto der Mutter angewiesen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit diesem Problem nur mir so geht", sagte er damals. Weil er keinen anderen Ausweg mehr sah, sammelte er seine Akten und wandte sich an die Öffentlichkeit. Inzwischen ist das Problem aus der Welt. Wie geht es dem Rentner heute?

Rentner aus Landkreis Würzburg: "Die Leute sind wachgerüttelt worden"

"Das vergangene Jahr war sehr unangenehm", sagt Kordwig am Telefon. Er spricht von weiteren Schicksalsschlägen, die er nicht veröffentlicht sehen will. Dennoch wirkt der 66-Jährige aufgeräumt. Durch die Berichterstattung habe er viel Zuspruch bekommen, das habe gutgetan, sagt er. Außerdem hätten sich andere Menschen bei ihm gemeldet, die sich Sorgen um eigene Vollmachten und die ihrer Angehörigen machten. "Die Leute sind wachgerüttelt worden", sagt der Rentner.

Ein winziges Detail in der eigentlich gültigen Vollmacht war damals für Kordwigs Misere verantwortlich: In den Unterlagen waren er "und" sein Bruder und nicht er "oder" sein Bruder als Bevollmächtigte ausgewiesen. Der Bruder war nun aber gestorben – und die Unterlagen aus Sicht der Sparkasse Mainfranken nach einer rechtlichen Prüfung somit ungültig.

"Ich kann das als Laie natürlich nicht wissen", sagt Kordwig. "Das sollten die Fachleute der Sparkasse einem rechtzeitig mitteilen." Ein klärendes Gespräch war erst nach der Berichterstattung zustande gekommen. "Ich habe das angesprochen und mich beim Vorstand dafür bedankt, dass es am Ende doch gut abgelaufen ist", sagt Kordwig heute. Und wie blickt die Sparkasse auf die Angelegenheit?

Sparkasse Mainfranken: So soll Verständnis beim Nachlass entstehen

"Wir freuen uns, dass wir vor circa einem Jahr durch das gemeinsame Gespräch eine Lösung gefunden haben, mit der Herr Kordwig zufrieden ist", teilt die Sparkasse auf Anfrage mit. "Die konkrete Nachlassabwicklung hat uns in diesem Fall zweierlei gezeigt: Zum einen ist es sehr wichtig, mit den Erben in einem persönlichen Gespräch zu klären, welche Unterlagen wir für eine Nachlassabwicklung benötigen. So entsteht im besten Fall auf beiden Seiten Verständnis – für die besonders sensible Situation, aber auch für die rechtlichen Notwendigkeiten einer solchen Erbfall-Bearbeitung."

Zugleich zeige der Fall, dass pauschale Lösungen nicht möglich seien "und immer die individuelle Situation in den Blick genommen werden muss". So habe die Vollmacht im konkreten Fall "eine eher unübliche Regelung" gehabt und sei daher ungültig gewesen. Allgemein erleichtere eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, dennoch in vielen Fällen eine Erbabwicklung.

Vollmachten im Überblick

Drei Begriffe sind bei Nachlassverwaltung wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ist sofort gültig, eine Person wird für alle bestimmten Entscheidungen festgelegt. Eine Generalvollmacht wird meist als Synonym für die Vorsorgevollmacht verwendet. Eine Betreuungsverfügung gilt erst im Betreuungsfall und bestimmt, wer die Betreuung übernimmt. Der kostenpflichtige Gang zum Notar ist nicht zwingend notwendig, Betreuungsstellen der Stadt oder des Landkreises können ebenfalls hilfreich sein. Außerdem kann es hilfreich sein, die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Hier haben etwa Ärztinnen und Ärzte Einblick.
Quelle: ron, som
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Höchberg
Aaron Niemeyer
Brüder
Bundesnotarkammer
Erben
Rentner
Sparkasse Mainfranken Würzburg
Stadt Würzburg
Vorsorgevollmachten
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Andreas Majer
    Wir hatten ein vom Notar aufgesetzte Vollmacht, die mich berechtigte bis über den Tod hinaus, über das Konto zu verfügen als Einzelperson in allen finanziellen belangen.
    Die Sparkasse pochte aber aber auf den Erbschein, ich wollte lediglich nur die Kontoauszüge. Das Geld für die Verfügung/Vollmacht hätten wir uns auch sparen können.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Michael Zink
    Meines Wissens gab es vor ein paar Jahren ein Urteil, daß man in so einem Fall die Kosten des Erbscheins der Bank in Rechnung stellen kann.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Michael Zink
    Ich freue mich ja für Herrn Kordwig , daß es endlich eine Lösung gibt. Aber nachvollziehen kann ich es nicht.

    Ist die Vollmacht nun gültig oder nicht?
    Wenn ja, warum wurde sie nicht gleich anerkannt?
    Wenn nein, wie kann sie jetzt anerkannt werden?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Aaron Niemeyer
    Hallo Herr Zink,

    danke für Ihren Kommentar. Nach Auffassung der Sparkasse ist die Vollmacht aufgrund spezieller Formulierungen ungültig (siehe Beitrag). Eine unabhängige rechtliche Begutachtung wurde nicht vorgenommen. Stattdessen haben beide Parteien sich im klärenden Gespräch geeinigt.

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Autor)
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Michael Zink
    Danke für die Antwort. Dann frage ich mich allerdings, wie die Bank ohne gültige Vollmacht Geld auszahlen darf. Wobei das jetzt wahrscheinlich zu privat wird.

    Evtl. reicht es ja zunächst mal, wenn sie einen Betrag auszahlt, der nachweisbar in Zusammenhang mit der Beerdigung ausgegeben wurde. Das sollte auch so möglich sein. Das wäre dann aber auch gleich möglich gewesen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Erich Fritscher
    Lehnen Kreditinstitute eine Vollmacht oft mit unzulässigen Begründungen ab? Zum Beispiel mit dem Hinweis auf hauseigene Formular, aber steht nicht im BGB, dass Vollmachten formlos gültig sind? Wird nicht häufig das Argument mit der Geschäftsfähigkeit benutzt, aber überprüfen Banken bei Miet-, Darlehens- oder Arbeitsverträgen von Kunden, ob die jeweilige Unterschrift des Kunden ärztlich bestätigt wurde? Und hört der „Spass“ nicht dann auf, wenn ein Kreditinstitut eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht mit dem Hinweise, dass diese ausdrücklich auch für Bankgeschäfte gilt, ablehnt?
    Ist es nicht so, dass Beerdigungsrechnung auch ohne rechtsmäßige Legitimation beglichen werden können? Reicht in diesem Fall nicht die Einreichung der Originalrechnung zur Legitimation aus und berechtigt die Bank, die Beerdigungskosten an den Bestatter zu überweisen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten