
Es war eine Situation, wie man sie niemandem wünscht: Erst war der Bruder gestorben, kurz darauf die hochbetagte Mutter. Rentner Herbert Kordwig war in Trauer und musste die Beerdigung organisieren. Die Kosten häuften sich. Und dann akzeptierte auch noch die Sparkasse Mainfranken eine Nachlass-Vollmacht und eine von einem Mitarbeiter eigens dafür unterzeichnete und abgestempelte Verfügung nicht. Kordwig suchte mehrfach das Gespräch – zunächst nach eigener Aussage jedoch ohne Erfolg.
"Ich bin verzweifelt und bräuchte dringend Hilfe", schrieb der Rentner vor gut einem Jahr an diese Redaktion. Nach eigener Aussage war er für die Kostendeckung auf das Konto der Mutter angewiesen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mit diesem Problem nur mir so geht", sagte er damals. Weil er keinen anderen Ausweg mehr sah, sammelte er seine Akten und wandte sich an die Öffentlichkeit. Inzwischen ist das Problem aus der Welt. Wie geht es dem Rentner heute?
Rentner aus Landkreis Würzburg: "Die Leute sind wachgerüttelt worden"
"Das vergangene Jahr war sehr unangenehm", sagt Kordwig am Telefon. Er spricht von weiteren Schicksalsschlägen, die er nicht veröffentlicht sehen will. Dennoch wirkt der 66-Jährige aufgeräumt. Durch die Berichterstattung habe er viel Zuspruch bekommen, das habe gutgetan, sagt er. Außerdem hätten sich andere Menschen bei ihm gemeldet, die sich Sorgen um eigene Vollmachten und die ihrer Angehörigen machten. "Die Leute sind wachgerüttelt worden", sagt der Rentner.
Ein winziges Detail in der eigentlich gültigen Vollmacht war damals für Kordwigs Misere verantwortlich: In den Unterlagen waren er "und" sein Bruder und nicht er "oder" sein Bruder als Bevollmächtigte ausgewiesen. Der Bruder war nun aber gestorben – und die Unterlagen aus Sicht der Sparkasse Mainfranken nach einer rechtlichen Prüfung somit ungültig.
"Ich kann das als Laie natürlich nicht wissen", sagt Kordwig. "Das sollten die Fachleute der Sparkasse einem rechtzeitig mitteilen." Ein klärendes Gespräch war erst nach der Berichterstattung zustande gekommen. "Ich habe das angesprochen und mich beim Vorstand dafür bedankt, dass es am Ende doch gut abgelaufen ist", sagt Kordwig heute. Und wie blickt die Sparkasse auf die Angelegenheit?
Sparkasse Mainfranken: So soll Verständnis beim Nachlass entstehen
"Wir freuen uns, dass wir vor circa einem Jahr durch das gemeinsame Gespräch eine Lösung gefunden haben, mit der Herr Kordwig zufrieden ist", teilt die Sparkasse auf Anfrage mit. "Die konkrete Nachlassabwicklung hat uns in diesem Fall zweierlei gezeigt: Zum einen ist es sehr wichtig, mit den Erben in einem persönlichen Gespräch zu klären, welche Unterlagen wir für eine Nachlassabwicklung benötigen. So entsteht im besten Fall auf beiden Seiten Verständnis – für die besonders sensible Situation, aber auch für die rechtlichen Notwendigkeiten einer solchen Erbfall-Bearbeitung."
Zugleich zeige der Fall, dass pauschale Lösungen nicht möglich seien "und immer die individuelle Situation in den Blick genommen werden muss". So habe die Vollmacht im konkreten Fall "eine eher unübliche Regelung" gehabt und sei daher ungültig gewesen. Allgemein erleichtere eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist, dennoch in vielen Fällen eine Erbabwicklung.
Die Sparkasse pochte aber aber auf den Erbschein, ich wollte lediglich nur die Kontoauszüge. Das Geld für die Verfügung/Vollmacht hätten wir uns auch sparen können.
Ist die Vollmacht nun gültig oder nicht?
Wenn ja, warum wurde sie nicht gleich anerkannt?
Wenn nein, wie kann sie jetzt anerkannt werden?
danke für Ihren Kommentar. Nach Auffassung der Sparkasse ist die Vollmacht aufgrund spezieller Formulierungen ungültig (siehe Beitrag). Eine unabhängige rechtliche Begutachtung wurde nicht vorgenommen. Stattdessen haben beide Parteien sich im klärenden Gespräch geeinigt.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Autor)
Evtl. reicht es ja zunächst mal, wenn sie einen Betrag auszahlt, der nachweisbar in Zusammenhang mit der Beerdigung ausgegeben wurde. Das sollte auch so möglich sein. Das wäre dann aber auch gleich möglich gewesen.
Ist es nicht so, dass Beerdigungsrechnung auch ohne rechtsmäßige Legitimation beglichen werden können? Reicht in diesem Fall nicht die Einreichung der Originalrechnung zur Legitimation aus und berechtigt die Bank, die Beerdigungskosten an den Bestatter zu überweisen?