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Würzburg
Vollmacht nutzlos: Wegen eines winzigen Details musste ein Rentner aus Höchberg um Nachlass seiner Mutter bangen
Mit für ihn nur schwer nachvollziehbarer Begründung verwehrte die Sparkasse einem Mann aus Höchberg den Zugang zum Konto seiner verstorbenen Mutter. Nun ist klar, woran es lag.
Im November blickte Herbert Kordwig noch sorgenvoll in die Kamera. Inzwischen kann der Rentner aus Höchberg (Lkr. Würzburg) jedoch aufatmen.
Foto: Daniel Peter | Im November blickte Herbert Kordwig noch sorgenvoll in die Kamera. Inzwischen kann der Rentner aus Höchberg (Lkr. Würzburg) jedoch aufatmen.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:27 Uhr

Es hat gedauert, doch jetzt ist der Konflikt zwischen Herbert Kordwig aus Höchberg (Lkr. Würzburg) und der Sparkasse Mainfranken beigelegt. "Die Sache hat ein zufriedenstellendes Ende gefunden", schreibt Rentner Kordwig. Er hatte sich Ende vergangenen Jahres an die Redaktion gewandt, weil die Sparkasse die EC-Karte seiner verstorbenen Mutter eingezogen und ihm den Zugang zu deren Konten verweigert hatte, obwohl er darauf wegen anfallender Kosten angewiesen war.

"Ich bin verzweifelt und bräuchte dringend Hilfe", hatte Kordwig damals geschrieben. Innerhalb kurzer Zeit seien sowohl sein Bruder als auch seine Mutter gestorben. Leichenschau, Einäscherung, Todesanzeige, Beisetzung, Restforderungen - "es laufen enorme Kosten auf", so der damals 64-Jährige. Der Sparkasse hatte er eine unterzeichnete Generalvollmacht der Mutter sowie eine ebenfalls unterzeichnete und von der Sparkasse abgestempelte Verfügung vorgelegt. In beiden Dokumenten hatte die Mutter Herbert Kordwig und seinem Bruder im Fall ihres Todes Zugang zu ihren Bankgeschäften gewährt, das von der Sparkasse Mainfranken dann jedoch verweigert wurde.

Dieses winzige Detail war laut Rentner Kordwig an der Misere schuld

"Selbstverständlich" akzeptiere die Sparkasse vorgelegte Generalvollmachten, hatte Sparkassen-Sprecher Stefan Hebig damals auf Anfrage der Redaktion geschrieben. "Allerdings müssen wir deren Wirksamkeit prüfen. Wenn eine solche Vollmacht aufgrund konkreter Umstände nach unserer juristischen Prüfung nicht mehr wirksam ist, können wir sie nicht akzeptieren." Bei vorgelegten Verfügungen müsse zudem zunächst die Erblegitimation geprüft werden. Genauere Angaben hatte Hebig damals nicht gemacht.

"Eigentlich hing alles formaljuristisch an einem und statt eines oder", teilt Herbert Kordwig nun mit. Die Erblegitimation habe er inzwischen nachweisen können. In Gesprächen habe die Sparkasse ihm dann mitgeteilt, dass in den Unterlagen er selbst und sein verstorbener Bruder als Bevollmächtige ausgewiesen waren. Für alleinigen Zugang hätten jedoch er selbst oder sein Bruder als Bevollmächtigte bestimmt werden müssen. "Die Problematik kann ich verstehen, es wäre jedoch gut gewesen, wenn die Sparkasse mir das auch mitgeteilt hätte", sagt Kordwig nun.

Sparkasse Mainfranken: Kunden sollten sich rechtzeitig um Thema Erben kümmern

Die Redaktion hat auch die Sparkasse um ein Fazit der Angelegenheit gebeten. Dazu Pressesprecher Stefan Hebig: "Die Bearbeitung von Erbfällen kann für die Hinterbliebenen belastend sein. Allerdings bitten wir nochmals um Verständnis dafür, dass wir an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen gebunden sind. Im konkreten Fall lag eine besondere Konstellation bei der vorliegenden Vollmacht vor. Dadurch war es notwendig, weitere Unterlagen anzufordern. Wir verstehen, dass diese Situation erklärungsbedürftig war und haben deshalb wiederholt unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert."

Letztlich habe ein Gespräch "über die gesamte Sach- und Rechtslage" zum Erfolg geführt. Das Gespräch war nach der Berichterstattung der Redaktion zustande gekommen. "So haben wir gemeinsam mit Herrn Kordwig einen Lösungsweg gefunden, der bei allen Beteiligten auf Zustimmung gestoßen ist. (...) Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, sich rechtzeitig mit dem Themenfeld 'Erben und Vererben' zu beschäftigen."

 
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  • U. J.
    Aus eigener Erfahrung kann ich Herr Kordwig Thesen unterstützen. Die Sparkasse meines Vater hat nach dem Ableben meines Vaters mir auch nur Knüppel zwischen die Beine geworfen. Ich hatte eine Generalvollmacht, eine Vollmacht der Bank und beides über den Tod hinaus gültig. Näturlich hatte ich auch noch dem Nachweis der Erben (es waren mehrer Geschwister), ein Testament. Ihre eigene Vollmacht wollte die Bank nicht anerkennen und bestand darauf das bei der Kontenauflösung entweder alle Erben anwesend sein sollten oder aber ich mir von jedem Erben eine Vollmacht ausstellen lassen sollte. Nach fünf Bankbesuchen und vielen Stunden Gesprächen bestand ich weiter auf die gültige Vollmacht, die weder vom Vollmachtgeber noch von den Erben widerrufen wurde, und auf mein Recht die Konten auflösen zu dürfen.
    Nach der Prüfung durch die Rechtsabteilung der Sparkasse wurde erkannt das die Vollmacht gültig blieb und ich das Recht hatte über die Konten zu verfügen.
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  • M. Z.
    Ich verstehe die ganze Aufmachung nicht ! Das Problem sind "bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen" und deswegen soll eine Bank schuld dran sein. Wird das Problem / Schuld vom Kunden auf die Sparkasse verschoben ? Wie schon erwähnt wäre es kein Problem gewesen, im Vorfeld sich um vollmachten zu Kümmern. Das geht bei der Sparkasse problemlos und kostenfrei. Es wurde viel zu viel Wind um eine Kleinigkeit gemacht.
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  • K. K.
    Den Stress hatten wir auch mit der selbigen.
    Kleiner Tipp: Einfach mit der EC Karte das Geld abhenen das man braucht, und erst dann die Sparkasse informieren. Ist nicht illegal, da man ja eine Vollmacht hat.
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  • L. W.
    @ 1958kosb

    Und bei mehreren Erben werden dann die übrigen betrogen?
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  • A. S.
    Quatsch. 1. will das Nachlaßgericht wissen, was am Sterbetag auf dem Konto war und 2. gibt es den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch.
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  • H. M.
    Vo solchen Tricks würde ich dringend abraten - Betrug und strafbar
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  • M. R.
    Seien wir ehrlich: Die Geschichte ist für die Katz. Dank der neuen Gesetze würde ein Nachlass-Verwalter die Beerdigungen organisieren und die übrige Summe an den Erben auszahlen. Das war auch letztens in der Familie ein Gespräch. Klar, man kann sich darum kümmern. Aber wenn nicht, machts halt die Regierung und man bekommt schon das Erbe.
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  • H. M.
    Welche neue Gesetze bitte? Einfach zu Lebzeiten eine einfache Bankvollmacht auf deren eigenen Formularen regeln, die ist am Tag x hieb- und stichfest. Diese Generalvollmachten sind -zumindest was die Bankgeschäfte angeht- nur Gelddruckmaschinen für Notare. Die Bankvollmacht dagegen kostet gar nichts. Ich hätte hern Kordewig gerne gehört wenn leichtfertig z.B. an die evtl.Nachkommen seines Bruders ausgezahlt worden wäre, die sind ja dann auch genau wie er Erben.
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  • M. R.
    Ich notiere mir nicht alle Gesetzestextes griffbereit. Ich habe einen Sachverhalt geschildert, wie es ohne Bank funktioniert.
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  • D. H.
    Er musste um den Nachlass bangen?
    e
    Warum das denn? Die Überschrift ist doch schon nahezu eine Falschbehauptung, Herr Niemeyer.
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  • H. M.
    Man hatte Herrn Kordwig niemals diese Plattform für seine Thesen geben dürfen, leider muss man vieles in Frage stellen was da behauptet und unterstellt wird.
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