
Es hat gedauert, doch jetzt ist der Konflikt zwischen Herbert Kordwig aus Höchberg (Lkr. Würzburg) und der Sparkasse Mainfranken beigelegt. "Die Sache hat ein zufriedenstellendes Ende gefunden", schreibt Rentner Kordwig. Er hatte sich Ende vergangenen Jahres an die Redaktion gewandt, weil die Sparkasse die EC-Karte seiner verstorbenen Mutter eingezogen und ihm den Zugang zu deren Konten verweigert hatte, obwohl er darauf wegen anfallender Kosten angewiesen war.
"Ich bin verzweifelt und bräuchte dringend Hilfe", hatte Kordwig damals geschrieben. Innerhalb kurzer Zeit seien sowohl sein Bruder als auch seine Mutter gestorben. Leichenschau, Einäscherung, Todesanzeige, Beisetzung, Restforderungen - "es laufen enorme Kosten auf", so der damals 64-Jährige. Der Sparkasse hatte er eine unterzeichnete Generalvollmacht der Mutter sowie eine ebenfalls unterzeichnete und von der Sparkasse abgestempelte Verfügung vorgelegt. In beiden Dokumenten hatte die Mutter Herbert Kordwig und seinem Bruder im Fall ihres Todes Zugang zu ihren Bankgeschäften gewährt, das von der Sparkasse Mainfranken dann jedoch verweigert wurde.
Dieses winzige Detail war laut Rentner Kordwig an der Misere schuld
"Selbstverständlich" akzeptiere die Sparkasse vorgelegte Generalvollmachten, hatte Sparkassen-Sprecher Stefan Hebig damals auf Anfrage der Redaktion geschrieben. "Allerdings müssen wir deren Wirksamkeit prüfen. Wenn eine solche Vollmacht aufgrund konkreter Umstände nach unserer juristischen Prüfung nicht mehr wirksam ist, können wir sie nicht akzeptieren." Bei vorgelegten Verfügungen müsse zudem zunächst die Erblegitimation geprüft werden. Genauere Angaben hatte Hebig damals nicht gemacht.
"Eigentlich hing alles formaljuristisch an einem und statt eines oder", teilt Herbert Kordwig nun mit. Die Erblegitimation habe er inzwischen nachweisen können. In Gesprächen habe die Sparkasse ihm dann mitgeteilt, dass in den Unterlagen er selbst und sein verstorbener Bruder als Bevollmächtige ausgewiesen waren. Für alleinigen Zugang hätten jedoch er selbst oder sein Bruder als Bevollmächtigte bestimmt werden müssen. "Die Problematik kann ich verstehen, es wäre jedoch gut gewesen, wenn die Sparkasse mir das auch mitgeteilt hätte", sagt Kordwig nun.
Sparkasse Mainfranken: Kunden sollten sich rechtzeitig um Thema Erben kümmern
Die Redaktion hat auch die Sparkasse um ein Fazit der Angelegenheit gebeten. Dazu Pressesprecher Stefan Hebig: "Die Bearbeitung von Erbfällen kann für die Hinterbliebenen belastend sein. Allerdings bitten wir nochmals um Verständnis dafür, dass wir an bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen gebunden sind. Im konkreten Fall lag eine besondere Konstellation bei der vorliegenden Vollmacht vor. Dadurch war es notwendig, weitere Unterlagen anzufordern. Wir verstehen, dass diese Situation erklärungsbedürftig war und haben deshalb wiederholt unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert."
Letztlich habe ein Gespräch "über die gesamte Sach- und Rechtslage" zum Erfolg geführt. Das Gespräch war nach der Berichterstattung der Redaktion zustande gekommen. "So haben wir gemeinsam mit Herrn Kordwig einen Lösungsweg gefunden, der bei allen Beteiligten auf Zustimmung gestoßen ist. (...) Grundsätzlich empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, sich rechtzeitig mit dem Themenfeld 'Erben und Vererben' zu beschäftigen."
Nach der Prüfung durch die Rechtsabteilung der Sparkasse wurde erkannt das die Vollmacht gültig blieb und ich das Recht hatte über die Konten zu verfügen.
Kleiner Tipp: Einfach mit der EC Karte das Geld abhenen das man braucht, und erst dann die Sparkasse informieren. Ist nicht illegal, da man ja eine Vollmacht hat.
Und bei mehreren Erben werden dann die übrigen betrogen?
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Warum das denn? Die Überschrift ist doch schon nahezu eine Falschbehauptung, Herr Niemeyer.