Infizierte Schwäne im Landkreis Hassberge, ein betroffener Geflügelbetrieb im Landkreis Bayreuth, die Vogelgrippe ist in Franken angekommen. Auch in Unterfranken gilt inzwischen ein erhöhtes Risiko, vor allem in Gebieten mit wildlebenden Wasservögeln. Seit diesem Mittwoch, 3. Februar, gelten deshalb in ganz Bayern vorbeugende Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe.
Ende Januar sind am Wörthsee bei Haßfurt (Lkr. Haßberge) drei tote Schwäne entdeckt worden, bei denen das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Bei drei weiteren in dieser Woche im Landkreis Haßberge gefundenen Kadavern (zwei Schwäne und ein Rebhuhn) steht das Ergebnis der Untersuchung noch aus. Auf einem kleinen Geflügelbetrieb in Pottenstein im Landkreis Bayreuth ist dem Landratsamt zufolge ebenfalls das Virus H5N8 nachgewiesen worden. Die rund 20 Hühner seien getötet und fachgerecht entsorgt worden. Rund um den Hof wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt.
Für alle Geflügelhalter (ab einem Tier) gelten ab sofort dieselben Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln wie für Großbetriebe ab 1000 Tiere: vor allem strenge Hygieneregeln im und rund um den Stall und Desinfektionsmaßnahmen, aber auch ein Zutrittsverbot zu Stallungen durch betriebsfremde Personen ohne Schutzkleidung. Außerdem besteht ein striktes Fütterunsgsverbot für alle Wildvögel, die Hühner- und Gänsevögeln, Eulen und Wasservögeln zuzurechnen sind. Dazu gehören auch Enten, Schwäne und Reiher.
Singvögel sind vom Fütterungsverbot ausgenommen, weil sie nur in extrem seltenen Fällen das Virus übertragen haben. Das Vogelhäuschen im Garten und der Meisenknödel am Balkon sind also weiterhin erlaubt.
In Erweiterung der Vorbeugemaßnahmen, die in ganz Unterfranken gelten, hat der Landkreis Haßberge nach dem Fund der infizierten Wildvögel die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Im gesamten Landkreis ist eine Freilandhaltung auch einzelner Tiere nicht mehr erlaubt. Ist ein Geflügelbetrieb wie in Bayreuth befallen, darf in der festgelegtem Sperr- und Beobachtungszone (drei bis zehn Kilometer um den betroffenen Hof) keinerlei lebendes Geflügel mehr ein- oder ausgeführt werden. Wildvögel dürfen nicht mehr gejagt werden. Die Landratsämter können für diese Zonen auch anordnen, dass Hunde angeleint werden müssen und Katzen nicht mehr nach draußen dürfen.
Mediziner gehen davon aus, dass sich Säugetiere und Menschen nur bei sehr große Virusmengen infizieren. Katzen können jedoch anders als Hunde durch den Verzehr von infiziertem Geflügelfleisch selbst schnell infiziert werden. Für den in Haßfurt und Bayreuth nachgewiesenen Erreger H5N8 sind laut Robert-Löffler-Institut bislang weltweit keine Erkrankungsfälle bei Menschen bekannt. Völlig auszuschließen seien sie aber nicht. Am ähnlichen Erreger H5N1 erkrankten laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit 2003 weltweit rund 850 Menschen. Es gab auch Todesfälle.
Grundsätzlich kann eine Übertragung des Vogelgrippe-Erregers über infizierte Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden, teilt das das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit. Da das Virus aber sehr hitzeempfindlich sei, gelten gut durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Dafür sei eine Kerntemperatur von 70 Grad Celsius ausreichend. Vorsichtshalber sollte man in betroffenen Regionen auf rosa Hühnerfleisch und rohe Eierprodukte verzichten. Das Virus wurde bei Eiern auf der Schale wie auch im Eiweiß und Eigelb nachgewiesen. Da sich das Virus hauptsächlich über den direkten Kontakt zu infizierten Tieren verbreite, sollte man kranke oder tote Wildvögel auf keinen Fall anfassen. Wer einen kranken oder toten Wildvogel findet, solle ihn liegen lassen und das zuständige Veterinäramt über den Standort informieren.