zurück
Kreis Haßberge
Drei Tote Schwäne: Geflügelpest bei Haßfurt nachgewiesen
Das Landratsamt ordnet Maßnahmen an, um eine Ausbreitung der Krankheit in Schach zu halten. Am Dienstag gilt für Geflügel eine Stallpflicht.
Symbolbild: Drei tote Schwäne, die bei Haßfurt gefunden wurden, sind an der Vogelgrippe gestorben. Das Landratsamt ordnet daher Maßnahmen an, unter anderem gilt ab Dienstag eine Stallpflicht.
Foto: Stefanie Engelhardt  | Symbolbild: Drei tote Schwäne, die bei Haßfurt gefunden wurden, sind an der Vogelgrippe gestorben. Das Landratsamt ordnet daher Maßnahmen an, unter anderem gilt ab Dienstag eine Stallpflicht.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 27.02.2024 10:54 Uhr

Wie das Landratsamt Haßberge in einer Pressemitteilung berichtet, ist im Landkreis ein Fall von Geflügelpest (HPAI) aufgetreten. Am Dienstag, 19. Januar, waren am Großen Wörthsee bei Haßfurt drei tote Schwäne aufgefunden worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat nun bei den Tieren das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8, auch bekannt als Vogelgrippe, nachgewiesen.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb im gesamten Landkreis Haßberge Schutzmaßnahmen angeordnet. Eine Ansteckung von Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen hat es allerdings nach dem bisherigen Kenntnisstand noch nicht gegeben, wie das Landratsamt mitteilt.

Allgemeinverfügung im Internet abrufbar

Die Behöre hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 26. Januar in Kraft. Sie gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Insbesondere wird für den gesamten Landkreis Haßberge eine allgemeine Stallpflicht erlassen.

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Wie das Landratsamt in seiner Pressemitteilung schreibt, gelten die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung, soweit die Allgemeinverfügung keine weitergehenden Maßnahmen anordnet.

Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung und der Geflügelpest-Verordnung mit einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro geahndet werden können.

Das Landratsamt Haßberge bittet Bürgerinnen und Bürger, verendet aufgefundene Wasser- und Raubvögel dem Veterinäramt zu melden und den Fundort anzugeben. Die Behörde ist erreichbar unter Tel.: (09521) 27-138. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Amt unter der Tel.: (0173) 54 22 811 zu erreichen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die toten Vögel nicht berührt oder bewegt werden sollten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte der betroffenen Gebiete sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Haßfurt
Hofheim
Ebern
Zeil
Königsberg
Eltmann
Peter Schmieder
Landesämter
Lebensmittelsicherheit
Schutzmaßnahmen
Vogelgrippe
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top