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Haßfurt
Haßfurt: Erneut tote Vögel mit Verdacht auf Geflügelpest
Drei weitere Wildvögel sind am Wörthsee bei Haßfurt entdeckt worden, bei denen der Verdacht auf Geflügelpest besteht. Für Geflügel gilt im Landkreis weiter Stallpflicht.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinäramt am 26. Januar verfügt, dass sämtliches Geflügel im Landkreis Haßberge im Stall zu halten ist.
Foto: Alois Wohlfahrt | Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinäramt am 26. Januar verfügt, dass sämtliches Geflügel im Landkreis Haßberge im Stall zu halten ist.
Wolfgang Sandler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:49 Uhr

Im Landkreis Haßberge sind erneut drei Wildvögel tot aufgefunden worden, die möglicherweise an der Geflügelpest verendet sind. Auf Nachfrage bestätigte das Landratsamt Haßberge, dass es sich bei den toten Tieren um ein Rebhuhn und zwei Schwäne handelt. Die Kadaver werden jetzt erst einmal im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht. Sollte sich dort der Verdacht bestätigen, teilt Behördensprecherin Monika Göhr mit, würden die toten Wildvögel im nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald untersucht.

Die drei Kadaver waren im Laufe der vergangenen Woche am Wörthsee bei Haßfurt entdeckt worden. Bereits Mitte Januar waren dort drei tote Schwäne aufgefunden worden. Eine Untersuchung der Tiere durch das Friedrich-Loeffler-Institut hatte damals ergeben, dass sich die Schwäne mit dem Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N8 infiziert hatten. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest hatte das Veterinäramt am 26. Januar verfügt, dass sämtliches Geflügel im Landkreis Haßberge im Stall zu halten ist.

Nun hat das Landratsamt Haßberge diese Allgemeinverfügung angepasst, um die gehaltenen Geflügelbestände noch besser vor einem Übergriff des Virus zu schützen. Festgelegt ist hier unter anderem, dass alle Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren im Landkreis sind verpflichtet, die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu dokumentieren.

Außerdem mussten, so das Landratsamt in einer Verlautbarung, die Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienebestimmungen) für jede Geflügelhaltung - ab dem ersten Stück Geflügel - weiter intensiviert werden. So ist beispielswiese betriebseigene Schutzkleidung anzulegen, die nach dem Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden soll oder Einwegschutzkleidung, die entsprechend nach dem Gebrauch zu entsorgen ist.

Außerdem mussten die Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienebestimmungen) für jede Geflügelhaltung  -ab dem ersten Stück Geflügel - weiter intensiviert werden. So ist beispielsweise betriebseigene Schutzkleidung anzulegen, die nach dem Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden soll, oder Einwegschutzkleidung, die entsprechend nach dem Gebrauch zu entsorgen ist.

Ein Schild mit der Aufschrift 'Geflügelpest Sperrbezirk' steht an einer Straße. Weiter gibt es keine Entwarnung im Landkreis Haßberge.
Foto: Stefan Sauer | Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest Sperrbezirk" steht an einer Straße. Weiter gibt es keine Entwarnung im Landkreis Haßberge.

Das Amt weist ferner darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung und der Geflügelpest-Verordnung mit einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro geahndet werden können. Die Behörde bittet die Bürger, verendete Wasser- und Raubvögel nicht zu berühren oder zu bewegen, die Tiere aber dem Veterinäramt zu melden und den Fundort anzugeben. Die Behörde ist erreichbar unter Tel.: (09521) 27-138. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Amt unter der Tel.: (0173) 54 22 811 zu erreichen. 

Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte der betroffenen Gebiete sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Geflügelpest

Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, wird durch ein Virus verursacht. In der Natur erhält sich der Erreger in Wasservögeln, sie gelten als Reservoir. Allerdings sollte man nicht von dem einen Virus sprechen. Denn hinter der Vogelgrippe und ihren Formen verbergen sich mehrere Virus-Varianten; manche laufen einfach so mit und erzeugen nur milde Symptome, andere sind tödlich für die infizierten Vögel. H5N8 - das ist die Haßfurt nachgewiesene Variante - ist ein bekannter Subtyp des Virus. Tückisch ist beim Virus, dass es zu Mutationen von harmloseren Stämmen hin zu gefährlichen kommen kann. Anstecken können sich die Tiere über Tröpfchen und kleine Partikel, etwa von Kleidung oder Kot. In Flüssigmist können die Viren drei Monate ansteckend bleiben. Die Vogelgrippe ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Gerade bei Hausenten, Hühnern und anderem Geflügel ist sie sehr ansteckend. Hinzu kommt, dass das Virus unter Umständen auch auf Menschen überspringt. Mitunter endet das sogar mit dem Tode.
Quelle: agrarheute online
 
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