Im Landkreis Haßberge sind erneut drei Wildvögel tot aufgefunden worden, die möglicherweise an der Geflügelpest verendet sind. Auf Nachfrage bestätigte das Landratsamt Haßberge, dass es sich bei den toten Tieren um ein Rebhuhn und zwei Schwäne handelt. Die Kadaver werden jetzt erst einmal im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht. Sollte sich dort der Verdacht bestätigen, teilt Behördensprecherin Monika Göhr mit, würden die toten Wildvögel im nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald untersucht.
Die drei Kadaver waren im Laufe der vergangenen Woche am Wörthsee bei Haßfurt entdeckt worden. Bereits Mitte Januar waren dort drei tote Schwäne aufgefunden worden. Eine Untersuchung der Tiere durch das Friedrich-Loeffler-Institut hatte damals ergeben, dass sich die Schwäne mit dem Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N8 infiziert hatten. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest hatte das Veterinäramt am 26. Januar verfügt, dass sämtliches Geflügel im Landkreis Haßberge im Stall zu halten ist.
Nun hat das Landratsamt Haßberge diese Allgemeinverfügung angepasst, um die gehaltenen Geflügelbestände noch besser vor einem Übergriff des Virus zu schützen. Festgelegt ist hier unter anderem, dass alle Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1000 Tieren im Landkreis sind verpflichtet, die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu dokumentieren.
Außerdem mussten, so das Landratsamt in einer Verlautbarung, die Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienebestimmungen) für jede Geflügelhaltung - ab dem ersten Stück Geflügel - weiter intensiviert werden. So ist beispielswiese betriebseigene Schutzkleidung anzulegen, die nach dem Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden soll oder Einwegschutzkleidung, die entsprechend nach dem Gebrauch zu entsorgen ist.
Außerdem mussten die Biosicherheitsmaßnahmen (Hygienebestimmungen) für jede Geflügelhaltung -ab dem ersten Stück Geflügel - weiter intensiviert werden. So ist beispielsweise betriebseigene Schutzkleidung anzulegen, die nach dem Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden soll, oder Einwegschutzkleidung, die entsprechend nach dem Gebrauch zu entsorgen ist.
Das Amt weist ferner darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Allgemeinverfügung und der Geflügelpest-Verordnung mit einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro geahndet werden können. Die Behörde bittet die Bürger, verendete Wasser- und Raubvögel nicht zu berühren oder zu bewegen, die Tiere aber dem Veterinäramt zu melden und den Fundort anzugeben. Die Behörde ist erreichbar unter Tel.: (09521) 27-138. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Amt unter der Tel.: (0173) 54 22 811 zu erreichen.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte der betroffenen Gebiete sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.