Die Geflügelpest breitet sich weiterhin in Deutschland aus. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet.
Die Übertragung von Geflügelpest-Viren erfolgt durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk und Kleidung sowie Fahrzeugen. "Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der aktuell nachgewiesene Erreger-Subtyp H5N8 für den Menschen ungefährlich", schreibt das Landratsamt Schweinfurt. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten sei daher unbedenklich. Für Hausgeflügel sei der Erreger jedoch hoch ansteckend und stelle eine existenzgefährdende wirtschaftliche Bedrohung für landwirtschaftliche Tierhaltungen und nachgelagerte Lebensmittelunternehmen dar.
Besonders gefährdet sind vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsmaßnahmen für Großgeflügelbestände bislang noch nicht galten. Auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz haben daher alle bayerischen Kreisverwaltungsbehörden Allgemeinverfügungen erlassen, die auch für Klein- und Hobbyhaltungen strikte Biosicherheitsmaßnahmen beinhalten.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat online ein Merkblatt für Geflügelhalter veröffentlicht. Darin finden sich entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen, wie etwa Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor und nach dem Betreten von Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor und nach dem Kontakt mit den Tieren des Bestandes. Auch das Landratsamt Schweinfurt hat empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen online zusammengestellt: www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles
Darüber hinaus wurde ein Fütterungsverbot für Wildvögel im Sinne der Geflügelpestverordnung angeordnet. Die Fütterung von Singvögeln, wie Meisen oder Amseln, ist davon allerdings nicht betroffen.
Geflügelhaltung muss gemeldet werden
Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb, vor Beginn der Tätigkeit, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für den Landkreis Schweinfurt ist das im Landratsamt Schweinfurt ansässige Veterinäramt zuständig.
Folgende Angaben sind notwendig: Name sowie Anschrift des Halters und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihre Nutzungsart und ihr Standort, bezogen auf die jeweilige Tierart. Das Veterinäramt ist erreichbar per E-Mail an vetamt@lrasw.de, telefonisch unter (09721) 55-310 oder per Fax (09721) 55-372. Zusätzlich ist es erforderlich mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Nach Möglichkeit sollte für die Anmeldung das vom Veterinäramt erstellte Anmeldeformular für Geflügelhaltungen verwendet werden.
Im Falle eines Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln muss für alle Geflügelhaltungen in den betroffenen Gebieten die Stallpflicht angeordnet werden. Jeder verantwortungsbewusste Geflügelhalter sollte daher nur so viele Tiere halten, wie im Rahmen einer ggf. behördlich angeordneten, dauerhaften Aufstallung ohne Freilauf auch tierschutzgerecht untergebracht werden können.