Die seit Montag geltenden neuen Corona-Regeln in Bayern sorgen in der Praxis für Verwirrung. Vor allem Eltern sind verunsichert, was nun für ihre Kinder gilt. Beispiel Kontaktbeschränkungen und Zusammenkünfte: Laut Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung dürfen sich im Freistaat weiterhin maximal zehn Personen treffen. Liegt die Inzidenz über 50, dann nur aus höchstens drei Hausständen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt, ebensowenig Kinder unter 14 Jahren.
Anders ist dies bei öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feiern wie Geburtstagen und Hochzeiten. Hier zählen generell alle Kinder unter 14 Jahren. Dass die meisten von ihnen noch gar nicht geimpft werden können, spielt keine Rolle.
Bei einer Inzidenz unter 50 gelten Obergrenzen von 50 Personen drinnen und 100 draußen. Liegt die Inzidenz über der 50er Marke, dürfen nur noch 25 Leute drinnen und 50 draußen feiern. Geimpfte und Genesene werden nur bei privaten Feiern nicht eingerechnet.
Kein Testnachweis für Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler
Irritationen gibt es auch um die Testpflicht für Ungeimpfte bei einer Inzidenz über 35. Die Corona-Verordnung nimmt ausdrücklich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler davon aus. Das bayerische Gesundheitsministerium hat zwischenzeitlich klargestellt, dass die Befreiung bereits für die laufenden Sommerferien gilt. Wie aber den Schulbesuch nachweisen? Eltern rätseln, was sie bei Einlasskontrollen etwa ins Schwimmbad, Kino oder Restaurant vorzeigen müssen.
Einen Schülerausweis stellen in Bayern nur staatliche Schulen ab der 5.Klasse aus, wie die Regierung von Unterfranken bestätigt. Und dies nur auf Antrag. Dazu wird es problematisch, wenn Schulsekretariate ferienbedingt geschlossen sind. Für Grundschulen sind ohnehin keine Schülerausweise vorgesehen.
Gesundheitsministerium bittet um ein "maßvolles Vorgehen"
Das Gesundheitsministerium appelliert an Betreiber von Freizeiteinrichtungen oder Gastronomie zur großzügigen Handhabung. Wegen der allgemeinen Schulpflicht seien Kinder im Grundschulalter automatisch von der Testpflicht befreit, so eine Sprecherin auf Anfrage. Es genüge ein amtlicher Ausweis. Extra Bestätigungen der Schulen sind nicht nötig.
Im Ministerium spricht man von einer "lösungsorientierten Erleichterung". Sie greift, weil "die Kinder in den Sommerferien mehr Zeit mit der Familie verbringen und insgesamt weniger Kontakte mit Gleichaltrigen haben als in der Schule". Ältere Kinder und Jugendliche könnten ihren Schulbesuch auch mit einem Schülerausweis oder mit einer Schülerkarte für den ÖPNV nachweisen.
Das Ministerium rät den Betreibern bei Einlasskontrollen zu Besonnenheit, Pragmatismus und Augenmaß. Damit könnten auch bestimmte Grenzfälle – beispielsweise noch nicht eingeschulte Kinder oder Vorschulkinder im Alter von sieben Jahren – aufgelöst werden. Ein maßvolles Vorgehen gerade bei den Jüngsten verschlanke und erleichtere die Abläufe. "Das Ministerium geht davon aus, dass sich Betreiber diesem Vorgehen anschließen, um umständliche und zeitraubende Überprüfungen zu vermeiden", so die Sprecherin.
Die Entscheidung, Schülerinnen und Schüler schon während der Ferien von der Testpflicht auszunehmen, habe Bayern im Einvernehmen mit den übrigen Bundesländern und dem Bund im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen, um einheitliche Regelungen zu verfolgen.
Wozu haben wir diese gescheiten Leute in München eigentlich? Wieder verweise ich gerne auf Baden-Württemberg, wo bereits vor Inkrafttreten der 3G Regel am 23. August klar gestellt wurde, wie mit Kindern ab 6 zu verfahren ist.
Wozu braucht ein Kind unter 14 überhaupt einen Schulnachweis? Wieviele Kinder in dem Alter gehen denn nicht in die Schule??