zurück
Würzburg
Verwirrung um Corona-Regeln: Was jetzt für Kinder wirklich gilt
Die bayerische Corona-Verordnung wirft Fragen auf, vor allem Eltern sind irritiert. Welche Nachweise sind zur Test-Befreiung bei Schülerinnen und Schülern nötig? Das sollten Sie wissen.
Die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) gilt seit Montag bayernweit bei einer Inzidenz von über 35. Sie wird in immer mehr unterfränkischen Städten und Landkreisen überschritten.
Foto: Federico Gambarini, dpa | Die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) gilt seit Montag bayernweit bei einer Inzidenz von über 35. Sie wird in immer mehr unterfränkischen Städten und Landkreisen überschritten.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

Die seit Montag geltenden neuen Corona-Regeln in Bayern sorgen in der Praxis für Verwirrung. Vor allem Eltern sind verunsichert, was nun für ihre Kinder gilt. Beispiel Kontaktbeschränkungen und Zusammenkünfte: Laut Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung dürfen sich im Freistaat weiterhin maximal zehn Personen treffen. Liegt die Inzidenz über 50, dann nur aus höchstens drei Hausständen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt, ebensowenig Kinder unter 14 Jahren.

Anders ist dies bei öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feiern wie Geburtstagen und Hochzeiten. Hier zählen generell alle Kinder unter 14 Jahren. Dass die meisten von ihnen noch gar nicht geimpft werden können, spielt keine Rolle.

Bei einer Inzidenz unter 50 gelten Obergrenzen von 50 Personen drinnen und 100 draußen. Liegt die Inzidenz über der 50er Marke, dürfen nur noch 25 Leute drinnen und 50 draußen feiern. Geimpfte und Genesene werden nur bei privaten Feiern nicht eingerechnet.

Kein Testnachweis für Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler

Irritationen gibt es auch um die Testpflicht für Ungeimpfte bei einer Inzidenz über 35. Die Corona-Verordnung nimmt ausdrücklich Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler davon aus. Das bayerische Gesundheitsministerium hat zwischenzeitlich klargestellt, dass die Befreiung bereits für die laufenden Sommerferien gilt. Wie aber den Schulbesuch nachweisen? Eltern rätseln, was sie bei Einlasskontrollen etwa ins Schwimmbad, Kino oder Restaurant vorzeigen müssen. 

Einen Schülerausweis stellen in Bayern nur staatliche Schulen ab der 5.Klasse aus, wie die Regierung von Unterfranken bestätigt. Und dies nur auf Antrag. Dazu wird es problematisch, wenn Schulsekretariate ferienbedingt geschlossen sind. Für Grundschulen sind ohnehin keine Schülerausweise vorgesehen. 

Gesundheitsministerium bittet um ein "maßvolles Vorgehen"

Das Gesundheitsministerium appelliert an Betreiber von Freizeiteinrichtungen oder Gastronomie zur großzügigen Handhabung. Wegen der allgemeinen Schulpflicht seien Kinder im Grundschulalter automatisch von der Testpflicht befreit, so eine Sprecherin auf Anfrage. Es genüge ein amtlicher Ausweis. Extra Bestätigungen der Schulen sind nicht nötig.

Im Ministerium spricht man von einer "lösungsorientierten Erleichterung". Sie greift, weil "die Kinder in den Sommerferien mehr Zeit mit der Familie verbringen und insgesamt weniger Kontakte mit Gleichaltrigen haben als in der Schule". Ältere Kinder und Jugendliche könnten ihren Schulbesuch auch mit einem Schülerausweis oder mit einer Schülerkarte für den ÖPNV nachweisen. 

Das Ministerium rät den Betreibern bei Einlasskontrollen zu Besonnenheit, Pragmatismus und Augenmaß. Damit könnten auch bestimmte Grenzfälle – beispielsweise noch nicht eingeschulte Kinder oder Vorschulkinder im Alter von sieben Jahren – aufgelöst werden. Ein maßvolles Vorgehen gerade bei den Jüngsten verschlanke und erleichtere die Abläufe. "Das Ministerium geht davon aus, dass sich Betreiber diesem Vorgehen anschließen, um umständliche und zeitraubende Überprüfungen zu vermeiden", so die Sprecherin.

Die Entscheidung, Schülerinnen und Schüler schon während der Ferien von der Testpflicht auszunehmen, habe Bayern im Einvernehmen mit den übrigen Bundesländern und dem Bund im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen, um einheitliche Regelungen zu verfolgen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Schweinfurt
Andreas Jungbauer
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit
Coronavirus
Gaststätten und Restaurants
Gesundheitsministerien
Kinder und Jugendliche
Ministerien
Regierung von Unterfranken
Schulbesuch
Schulpflicht
Schülerausweise
Schülerinnen und Schüler
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • H. H.
    Leider scheinen die städtischen Betriebe nicht zu den pragmatischen zu gehören, das Nautiland verlangt ab 6 Jahre Schulbestätigungen oder Schülerausweise.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • E. V.
    Erst erlässt man eine lebensfremde Verordnung, die Kinder ab 6, für die es keinen Impfstoff gibt, größtenteils mit Impfverweigerern gleich stellt, was die Testpflichten angeht. Und nach ein paar Tagen fordert man dann aus dem Ministerium die Leute, die sich strikt an die Verordnung halten, auf, "Augenmaß und Pragmatismus" walten zu lassen.
    Wozu haben wir diese gescheiten Leute in München eigentlich? Wieder verweise ich gerne auf Baden-Württemberg, wo bereits vor Inkrafttreten der 3G Regel am 23. August klar gestellt wurde, wie mit Kindern ab 6 zu verfahren ist.
    Wozu braucht ein Kind unter 14 überhaupt einen Schulnachweis? Wieviele Kinder in dem Alter gehen denn nicht in die Schule??
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • B. G.
    Am besten den Artikel bis zum Schluss lesen, dann sollte das jeder mittelmäßig intelligente Mensch verstehen können.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. H.
    Wo wäre denn das Problem gewesen, Kinder bis 12 Jahre von der 3G-Regel herauszunehmen. Stattdessen hat man jetzt ein bürokratische Monster zu schaffen wo kein Mensch mehr weiß was jetzt gilt, welcher Nachweis nötig bzw überhaupt möglich ist.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten