zurück
Würzburg
Verwirrung um Corona-Regeln: Was jetzt für Kinder wirklich gilt
Die bayerische Corona-Verordnung wirft Fragen auf, vor allem Eltern sind irritiert. Welche Nachweise sind zur Test-Befreiung bei Schülerinnen und Schülern nötig? Das sollten Sie wissen.
Die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) gilt seit Montag bayernweit bei einer Inzidenz von über 35. Sie wird in immer mehr unterfränkischen Städten und Landkreisen überschritten.
Foto: Federico Gambarini, dpa | Die 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) gilt seit Montag bayernweit bei einer Inzidenz von über 35. Sie wird in immer mehr unterfränkischen Städten und Landkreisen überschritten.
Andreas Jungbauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:49 Uhr

Die seit Montag geltenden neuen Corona-Regeln in Bayern sorgen in der Praxis für Verwirrung. Vor allem Eltern sind verunsichert, was nun für ihre Kinder gilt. Beispiel Kontaktbeschränkungen und Zusammenkünfte: Laut Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung dürfen sich im Freistaat weiterhin maximal zehn Personen treffen. Liegt die Inzidenz über 50, dann nur aus höchstens drei Hausständen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt, ebensowenig Kinder unter 14 Jahren.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar