Für den geplanten Mord und den Versuch, seine schwangere Exfreundin zu töten, muss ein 20 Jahre alter Mann aus Würzburg sieben Jahre hinter Gitter. Er kommt mit diesem Urteil noch verhältnismäßig glimpflich weg. Die Jugendkammer am Landgericht Würzburg war auch dem Verdacht nachgegangen, dass der schwer drogenabhängige 20-Jährige aus glühender Eifersucht im Juni 2022 vor einer Bar mitten in Würzburg auch seinen Nebenbuhler hatte umringen lassen wollen.
Zeugen schwiegen eisern, ebenso eines der beiden Opfer
Doch der Mordversuch einer Gruppe maskierter Freunde des Angeklagten ließ sich nicht beweisen, weil Zeugen in dem Prozess eisern schwiegen. Auch das zweite Opfer, ein 17-Jähriger, hatte vor Gericht komplett "vergessen", was es noch direkt nach dem spektakulären wie bedrohlichen Vorfall bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte.
So bleibt das Geschehen vor der Bar in der Innenstadt ungeahndet. Die Identität der Vermummten, angeblich mit Messern in der Tasche, blieb trotz intensiver Bemühungen von Polizei und Gericht unbekannt.
Seine Exfreundin, die ein Kind von ihm erwartete, hatte der Angeklagte an dem Abend konspirativ zu einer nächtlichen Aussprache gebeten. Dass er sich vor dem Treffen martialisch zwei Messer an die Handgelenke gebunden hatte, begründete er mit der Furcht vor Begleitern. Er habe befürchtet, dass sie mit Konkurrenten aus dem Dealer-Milieu kommen würde, die mit ihm etwas "klären" wollten. Seine Verteidiger Norman Jacob und Klaus Spiegel forderten deshalb Freispruch auch für den zweiten angeklagten Mordversuch.
Staatsanwalt forderte Höchststrafe von zehn Jahren Haft
"Ich glaube dem Angeklagten kein Wort", sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach in seinem Plädoyer und forderte - angesichts einer Vorstrafe - zehn Jahre Haft für versuchten Mord. Der Angeklagte habe er sich gekränkt gefühlt, "aus einem dämlichen Ehrbegriff heraus, der auch kulturell begründet sein mag". Das Motto des 20-Jährigen, so der Oberstaatsanwalt, sei offenbar gewesen: "Wenn ich sie nicht haben kann, soll sie keiner haben."
Der Angeklagte habe der 20-Jährigen und dem ungeborenen Baby, ihrer Mutter und ihrem Vater Mord angedroht, sagte Seebach. Sogar noch auf der Polizeiwache habe er seine Absicht und die Wut über ihren "Verrat" deutlich gemacht, mit der Geste des Halsabschneidens.
Richter: "Archaische Ehrbegriffe" als Triebfeder des Handelns
Auch das Gericht hielt die "archaischen Ehrbegriffe" des Angeklagten für die Triebfeder seines Handelns. In der Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter Michael Schaller am Freitag die "eigentümliche Bewaffnung" zum Selbstschutz "eine Schutzbehauptung". Doch die Kammer verurteilte den 20-Jährigen schließlich nach Jugendrecht zu fünf Jahren Haft, zu denen noch zwei Jahre wegen früherer Taten dazukommen. Nach der langen Untersuchungshaft kann der drogenabhängige Mann jetzt sofort in den Entzug, was er sich ausdrücklich gewünscht hatte.
Eltern des 14-Jährigen: "Geben Sie unserem Sohn eine Chance."
Mit einem blauen Auge kam der 14-jährige mitangeklagte Komplize davon, den der 20-Jährige als Boten benutzt hatte. Es gebe keinen Beweis dafür, dass ihr junger Mandant von den Mordabsichten gewusst hatte, sagte Verteidigerin Kristina Buchmiller.
Dass der Schüler dem Einfluss des Älteren entzogen ist, wirke sich aus. Die Jugendgerichtshilfe attestierte dem 14-Jährigen eine ungewöhnlich positive Entwicklung seit dem Vorfall. Und seine Eltern baten das Gericht: "Geben Sie unserem Sohn eine Chance für eine bessere Zukunft."
Richter Michael Schaller hofft, den Jugendlichen mit strengen Auflagen auf den richtigen Weg zu bringen. Weil der 14-Jährige gerade eifrig an einem Schulabschluss arbeitet, beließ es das Gericht bei einem kurzen Arrest und strenger Beaufsichtigung durch Jugendamt und Eltern.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Das Urteil wurde mit Erklärung aller Beteiligten an diesem Freitag sofort rechtskräftig. Der verurteilte 20-Jährige erklärte, er wolle sich baldmöglich um seinen inzwischen geborenen Sohn kümmern: "Er soll nicht ohne Vater aufwachsen, ich weiß, wie das ist."