Die drohenden Worte des Angeklagten hat die junge Frau im Zeugenstand noch 14 Monate später im Gedächtnis: "Ich mache Dich einen Kopf kürzer." Und: "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben". So hört man es jetzt im Prozess am Landgericht Würzburg in der Aufzeichnung jenes Telefonats zwischen dem 20-Jährigen und der Zeugin. Später sei der Exfreund in Whatsapps zurück gerudert, sagt die gleichaltrige Mutter des gemeinsamen Kindes: "Es tut mir leid".
Der Plan laut Anklage: Zweifacher Mord auf offener Straße in Würzburg
Die junge Frau steht im Mittelpunkt dieses Dramas um erloschene Liebe, Eifersucht und heimtückische Pläne: Das Gericht soll einen brutalen Vorfall mitten in Würzburg Ende März 2022 aufklären - zweifachen versuchten Mord auf offener Straße.
Der eifersüchtige Exfreund hatte die damals schwangere 20-Jährige nach einem Angriff mehrerer Maskierter auf ihren neuen Liebhaber in der Innenstadt an jenem Abend telefonisch zu einer nächtlichen Aussprache am Wittelsbacher Platz aufgefordert. Zwei große Messer soll der Angeklagte zum Treffpunkt mitgebracht haben, um seine Drohung wahrzumachen, so die Annahme von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach.
Die Version des Angeklagten: Messer zum Schutz vor konkurrierenden Dealern
Überraschend präsentieren der bisher schweigende Angeklagte und seine Verteidiger Norman Jacob und Klaus Spiegel vor Gericht am zweiten Verhandlungstag eine andere Version: Die Messer sollten der Selbstverteidigung dienen. Der 20-Jährige sei davon ausgegangen, dass seine schwangere Exfreundin eine mit ihm konkurrierende Bande von Drogenhändlern mitbringen würde. Einer der Männer habe bei seinem Anruf der 20-Jährigen das Telefon aus der Hand gerissen und angekündigt, mit mit ihm etwas "klären" zu wollen.
Das habe er nach den ungeschriebenen Regeln der Straßengangs um Drogenreviere als Drohung verstanden: "Ich habe mit Stress gerechnet", sagt der Angeklagte. Und mit Blick auf die Mutter seines Kindes: "Ich wollte sie nicht umbringen."
Polizisten berichten: Eine sprechende Geste des Festgenommenen
Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Michael Schaller zeigt große Zweifel an dieser Schutzbehauptung. Ein Kripomann erinnert sich im Zeugenstand an die Reaktion des Angeklagten bei seiner Festnahme. Er habe auf dem Polizeirevier drohend auf die Exfreundin gezeigt - und mit der Handkante die Halsabschneiden-Geste gezeigt.
Die junge Mutter hat 14 Monate nach dem Angriff noch immer Angst vor dem eifersüchtigen Vater ihres Babys. Sie wägt jede Antwort ab, überlegt sorgfältig, ehe sie auf die vielen bohrenden Fragen des Gerichts antwortet, fast drei Stunden lang. Obwohl ihr Kind krank zuhause liegt, wird die Alleinerziehende nicht ungeduldig. Und bemüht sich, sich auch an das letzte Detail zu erinnern. Sie schluckt, wenn ihr die Fragen zu intim werden. Zwischendurch kämpft sie mit den Tränen.
Zeugin: Aggressives Verhalten beendete die Liebe
Ja, sie habe ihn geliebt. Dann sei ihr damaliger Freund durch zunehmenden Drogenkonsum immer aggressiver geworden, habe sie geschlagen und gewürgt. Einmal sei er mit einem Verlängerungskabel drohend auf sie zugegangen. Ende 2021 habe sie die Beziehung abgebrochen - obwohl sie inzwischen das Kind von ihm erwartete.
Offenbar konnte der 20-Jährige, den die Polizei damals wegen eines Raubüberfalls suchte, nicht von ihr lassen. Er sei wütend geworden, als er von einem neuen Liebhaber erfuhr. Laut Anklage wies er Freunde aus der Drogenszene an, den Nebenbuhler zu erstechen. Dass der Exfreund zum Treffen bewaffnet kam - laut Polizei hatte er die beiden Messer an die Unterarme gebunden und im Jackenärmel versteckt - will die junge Frau nicht glauben. Im Zeugenstand sagt sie entsetzt: "Ich habe kein Messer gesehen."
Das Opfer hat noch immer Angst
Warum sie noch immer Angst hat? "Er kennt viele Leute", sagt sie über den Angeklagten, der den Blick nicht von ihr lässt. Und ja, auch im Drogenmilieu. Sie befürchte weitere Übergriffe. Selbst ihr Vater, der am Tag zuvor im Zeugenstand den 20-Jährigen in Schutz genommen hatte, wirkt da betroffen. "Ich entschuldige mich bei Ihnen", sagt er zum Oberstaatsanwalt, den er wütend attackiert hatte.
Der Prozess wird mit weiteren Zeugen an diesem Freitag fortgesetzt
die Nationalitäten werden hier nicht genannt, weil sie für den Fall nicht relevant sind. In den Berichten über den Stadtrat La Rosa, auf die Sie anspielen, wurde der Name veröffentlicht, weil es sich bei ihm um eine Person handelt, die in der Öffentlichkeit steht.
Herzliche Grüße
Silke Albrecht
Digitales Management
So, wie in der Samstags Ausgabe Herr Schweidler berichtet, kann man es auch tun: Mit Vorsicht und doch bestimmten Hinweisen auf Herkunft und Abstammung des vermutlichen Täters, womit sich jeder Leser seinen eigenen Reim darauf machen kann.
Und den Hinweis, daß dieser Beschuldigte mit "Clan Deutsch"einen zweifelhaften Ehrbegriff mit nach Deutschland brachte, finde ich mindestens genau so wichtig wie die Benennung einer Person des öffentlichen Lebens. Nur: Hier steht der Tatvorwurf der StA fest, der Täter steht vor Gericht, in dem von Ihnen angesprochenen Fall wurden Vorwürfe von irgendwelchen Personen getätigt und durch die MP veröffentlicht ohne daß StA/Gericht tätig geworden war!
Und noch eine Anmerkung: Sie sollten Ihren Lesern ein gesundes Rechtsempfinden zutrauen und nicht bevormundend berichten.
Nur nennt der Berichterstatter hier weder Namen, Nationalität noch Namenskürzel, also ganz anders als in einem MP Bericht von Niemeyer/Meißner gehandelt wurde.
Eine etwas offenere Schreibweise würde keinen Anlaß zum Spekulieren geben!