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München
Verschärfte Corona-Regeln: Was jetzt in Bayern gilt
Bayern geht mit neuen Corona-Regeln über die verschärften Bund-Länder-Beschlüsse hinaus. Was ist jetzt neu? Und was gilt weiter?
Kabinettssitzung in München       -  Dem bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reichen die Berliner Corona-Beschlüsse nicht aus. Bayern geht deshalb über die Vorgaben hinaus.
Foto: dpa | Dem bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reichen die Berliner Corona-Beschlüsse nicht aus. Bayern geht deshalb über die Vorgaben hinaus.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:25 Uhr

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reichen die am Mittwoch beschlossenen Bund-Länder-Vorgaben für die Corona-Regeln nicht aus: "Wir hätten uns mehr gewünscht", räumte er am Donnerstag in München ein. Bayern geht deshalb bei der spätestens ab Samstag geltenden Verschärfung der Maßnahmen im Freistaat über die Berliner Beschlüsse hinaus. Was jetzt gilt:

Erweiterte Maskenpflicht bereits ab einer Inzidenz von 35

Entsprechend der Berliner Beschlüssegilt künftig in Bayern bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen eine deutlich erweiterte Maskenpflicht. Diese gilt in Bayern jedoch nicht nur "auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen", die von den jeweiligen Kommunen benannt werden. Bislang war dies nur bei mehr als 50 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern möglich. Masken müssen ab einer Inzidenz von 35 zudem auch in allen öffentlichen Gebäuden sowie in Bürogebäuden und Hochhäusern auf Gängen, in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen getragen werden. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Kinos oder bei Kongressen gilt die Maskenpflicht künftig auch am Platz.

In Bayerns Schulen gilt weiter der bestehende "Drei-Stufen-Plan", der ab einer Inzidenz von 35 eine Maskenpflicht auch im Klassenzimmer ab der 5. Klasse vorsieht. Neu ist allerdings eine Maskenpflicht im Unterricht auch an Grundschulen – allerdings erst ab einer Inzidenz von über 50 Corona-Fällen.

Härtere Einschränkungen bei privaten Feiern

Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage gelten als besonders gefährlich für Corona-Ansteckungen. Bayern verschärft hier über die Berliner Vorgaben hinaus die Beschränkung der maximalen Zahl der Teilnehmer: Ab einer Inzidenz von 35 dürfen künftig in öffentlichen Räumen wie etwa Gaststätten und auch privat nur noch zehn Personen zu einer Feuer zusammenkommen. Bislang galt hier eine Beschränkung auf 50 Personen in Gaststätten und 25 Personen in Privaträumen.

Bei einer Inzidenz von über 50 dürfen in öffentlichen Räumen künftig nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammen an einer Feier teilnehmen – die Berliner Vorgabe nennt hier zehn Personen. In Privatwohnungen ging dagegen schon die bisherige bayerische Regelung über die neuen Berliner Beschlüsse von zehn Gästen hinaus: Hier sind im Freistaat auch in Zukunft ebenfalls nur bis zu fünf Personen oder zwei Hausstände erlaubt.

Gruppen auf Straßen und Plätzen: Bayern strenger als Berlin

Strenger bleiben auch die bayerischen Vorgaben für die maximale Gruppengrößen auf Plätzen oder Straßen: Hier gilt in Bayern schon bisher, dass - unabhängig von der Inzidenz - maximal zehn Personen oder zwei Hausstände zusammen unterwegs sein dürfen. Ab einer Inzidenz von 50 gilt seit Anfang Oktober zudem eine "Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts" im privaten Raum wie auch in der Öffentlichkeit auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände.

Der Berliner Beschluss sieht hier eine Kontakt-Beschränkung von zunächst maximal zehn Personen ab Inzidenz 50 vor. Erst bei weiter steigenden Infektionszahlen soll bundesweit der Kontakt auf fünf Personen beschränkt werden.

Sperrstunde ab Inzidenz 50 bereits um 22 Uhr

Die im Berliner Beschluss verbindlich vorgesehene Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr galt in Bayern bisher schon - und wird im Freistaat nun sogar verschärft: Bei einer Inzidenz von über 50 muss die Gastronomie künftig bereits ab 22 Uhr schließen. Ebenfalls ab 22 Uhr darf dann auch etwa an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.

Neu ist die Ausweitung der Sperrstunde auch auf Kommunen mit eine Inzidenz über 35, die in dem Berliner Papier nur eine Soll-Bestimmung ist. Hier gilt in Bayern künftig ab 23 Uhr eine Sperrstunde sowie ein allgemeines Alkohol-Verkaufsverbot. Der Konsum von Alkohol "auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen" kann zudem von Kommunen mit einer Inzidenz über 50 weiterhin untersagt werden. Alle sonstigen Regeln für Restaurants, Kneipen und Bars gelten unverändert weiter.

Beherbergungsverbot in Bayern bleibt vorerst bestehen

Hotels, Pensionen und Campingplätze in Bayern dürfen vorerst weiter keine Gäste aufnehmen, die ohne negativen Corona-Test aus aktuellen Hotspots mit einer Inzidenz von über 50 kommen. Bundesweit gibt es hier keine einheitliche Regelung – allerdings die "eindringliche Aufforderung", innerdeutsche Reisen aus oder in solche Hotspots zu vermeiden. "Es ist keine gute Zeit, kreuz und quer durchs Land zu reisen", warnt auch Ministerpräsident Söder.

Was gilt künftig für Veranstaltungen und Sport?

Das Berliner Papier sieht eine Begrenzung der Teilnehmer von Veranstaltungen ab Inzidenz 50 auf maximal 100 Personen vor. In Bayern gilt bislang für Kultur- oder Sportveranstaltungen eine Begrenzung von 100 Personen drinnen und 200 Personen draußen, bei festen Plätzen mit ausreichend Abstand 200 Personen in Hallen und 400 draußen. Diese Regeln sollen trotz der Berliner Vorgabe vorerst beibehalten werden, weil laut Söder dort bislang keine erhöhten Infektionen festzustellen sind. Auch für die Sportausübung und Sport-Wettkämpfe gelten die bisherigen Regeln vorerst weiter.

Nach langer Diskussion stellten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwochabend gemeinsame Corona-Vorgaben von Bund und Ländern vor.
Foto: Stefanie Loos, dpa | Nach langer Diskussion stellten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwochabend gemeinsame Corona-Vorgaben von Bund und Ländern vor.

Welche Regeln gelten für den Besuch in Pflege- oder Altenheimen?

Der Besuch von Angehörigen in Pflege- oder Altenheimen sowie in Krankenhäusern soll auch bei steigenden Infektionszahlen möglich bleiben. In Bayern gilt hier bislang schon ab einer Inzidenz von 50 die Beschränkung des Besuchs auf eine Person täglich während einer festen Besuchszeit. Der Bund will zudem künftig die Kosten für Corona-Schnelltests in diesem Bereich übernehmen, um "sichere Kontakte zu ermöglichen".

Vorerst keine Änderungen für Gottesdienste, Museen, Tagungen

Für Gottesdienste, Demonstrationen, Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Gewerbe-Betriebe, Tagungen oder Museen gelten die bislang festgelegten Einschränkungen wie Maskenpflicht, maximale Besucherzahl und Abstandsregeln unverändert weiter. An Hochschulen gilt künftig auch in Vorlesungen und Seminaren eine Maskenpflicht.

Was passiert, wenn die Infektionszahlen weiter steigen?

"Wir wollen keinen Lockdown", beteuert Söder. Dieser könne aber nur verhindert werden, "wenn wir uns die Lage nicht schön reden, sondern uns der Wahrheit stellen". Die Söder-Regierung schließt deshalb auch weitere Verschärfungen der Corona-Regeln nicht aus: Sollte der Anstieg der Corona-Infektionen in den nächsten zehn Tagen nicht gebremst werden, "sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitgehend zu reduzieren", heißt es im Kabinettsbericht.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Es geht ja nicht nur um die Urlauber, die in dieser Jahreszeit eh kaum Urlaub in Deutschland machen. Man muss auch an die vielen Geschäftsreisenden oder Monteure denken, die vielleicht übernachten müssen. Nehmen wir z. B. mal an, ein Monteur (vielleicht ein Spezialist) aus einem Risikogebiet wie Köln muss ein paar Tage etwas Wichtiges z. B. in einem OP oder Intensivstation installieren/instandsetzen. In manchen Bundesländern gab es nicht mal für die eine Ausnahme bezügl. Übernachtung. So bestraft man auch die vielen Betriebe, die es in dieser Zeit eh schwer haben.
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  • georg-ries@web.de
    genau, der muss dann ungetestet in den OP oder die Intensivstation grinsen
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  • juergenmagic@t-online.de
    Wenn ein Gericht feststellt, dass eine Regelung gegen Gesetze oder die Verfassung geht, dann ist das so. Die Gerichtsbarkeit in Deutschland unabhängig und das ist auch gut so. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, der auch während Krisen Bestand hat. Diejenigen, die dies am liebsten in der heutigen Situation abschaffen wollen, sind auf dem besten Weg, dass solche Herren mit dem kurzen Schnurrbart oder wie Erdogan die Macht bekommen. Es stimmt schon, dass Bayern immer eine Extrawurst macht und sich nicht an vereinbarte Sachen hält. Wozu brauchen wir dann noch gemeinsame Regelung, wenn eh jeder macht, was er will? Es zeigt sich, dass der sog. Förderalismus in so einer Krise sehr starke Schwächen hat.
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  • jebusara@web.de
    @Walkerfreind

    Gerichtsentscheide sind oft nicht nachvollziehbar. Sie mögen juristisch einwandfrei sein aber dennoch an der Realität vorbei. So auch in diesem Fall. Das Beherbergungsverbot war gut und richtig. Es wurde von staatlicher Seite erlassen und sollte somit unanfechtbar sein. Punkt!

    Man stelle sich vor wir würden von einem feindlich gesinnten Volk angegriffen, sollen uns verteidigen und jemand klagt dagegen und das Gericht stellt fest, dass wir uns gar nicht wehren dürfen um den Einzelnen nicht in seiner Freiheit einzuschränken. Der Feind ist sicher begeistert. Der Feind heisst in unserem jetzigen Fall Corona Covid 19.

    Die Freunde der Freizeitvergnügen und Coronaleugner haben schon genug angerichtet, die Zahlen steigen wieder. Man muss die Egoisten nicht auch noch gerichtlich abgesegnet unterstützen. Ausbaden müssen es nämlich letztendlich wie so oft die Vernünftigen.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Zitat: "Es wurde von staatlicher Seite erlassen und sollte somit unanfechtbar sein. Punkt!" Wer eine solche undemokratischen Meinung vertritt kann in seinen restlichen Aussagen nicht ernst genommen werden. Die Demokratie ist trotz ihrer Schwächen die für mich beste Staatsform. Mit diesem Zitat wird die Gewaltenteilung welche ein wesentliches Merkmal einer Demokratie ist in Frage gestellt.
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  • Doedi.wue
    Bitte im Forum auf Beschimpfungen verzichten.
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  • Doedi.wue
    Allen die diese Gerichtsentscheidungen für gut halten und unterstützen ,wünsche ich aus ganzem Herzen „etwas Corona“!
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  • Michael Fischer
    Söder wäre als Gefängnisdirektor der Richtige. Da hatten die in der DDR noch mehr Freiheit als in Bayern.
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  • Werner12
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Das ist ein an den Haaren herbei gezogener Riesenschmarrn den Sie hier von sich geben! Anscheinend haben Sie noch gar nicht gelebt, als die DDR noch existierte, sonst würden Sie hier nicht so etwas von sich geben!!! 🙈
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  • ToDietz@web.de
    Selten so einen Unsinn gelesen.
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  • georg-ries@web.de
    Einige haben echt den Knall nicht gehört. Und damit meine ich sicher nicht Söder..
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Seit Monaten fordert Markus Söder immer wieder bundeseinheitliche Regeln aber ständig ist er einer derjenigen der ausschert und sein eigenes bayerisches Süppchen kocht!

    Niemand weiß doch mehr wo er dran ist, überall Chaos. Als Dank darf man dann in Bayern für ein möglicherweise versehentliches Vergehen (dank sei dem Chaos) anschließend das doppelte oder dreifache dessen zahlen was in anderen Bundesländern verlangt wird!

    Mittlerweile bedarf es beinahe eines Vollzeitstudiums um sich alle Regeln zu verinnerlichen und deren fortwährende Änderungen im Blick zu behalten.
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  • Frankenpatriot
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  • Frankenpatriot
    Sorry aber nach diesen beiden ergangenen VGH-Urteilen glaube ich eher, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis auch in Bayern das Beherrbergungsverbot weg sein wird. Bin auf die Klagen gespannt. Hoffentlich folgt der VGH Bayern den VGHs in Niedersachsen und Baden-Württemberg.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
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