Würzburg/München
Verfassungsklage: Benachteiligt das bayerische Wahlrecht die Unterfranken?
Um in Unterfranken Sitze zu erringen, benötigte ein Landtagskandidat 25 Prozent mehr Stimmen als in Niederbayern. Ist das gerecht? Verfassungsrichter müssen nun urteilen.
![Der Bayerische Landtag zählt aktuell 25 Abgeordnete mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 180. Nur für Unterfranken gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate. Der Bayerische Landtag zählt aktuell 25 Abgeordnete mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 180. Nur für Unterfranken gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate.](/storage/image/4/2/0/0/8960024_app-article-teaser-large_1Bs6nF_JH3Lqm.jpg)
Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten zählt der Bayerische Landtag aktuell 205 statt der gesetzlich vorgeschriebenen 180 Sitze. Die 25 zusätzlichen Abgeordneten kommen aus ganz Bayern, nur nicht aus Unterfranken. Die Region ist – rein zahlenmäßig – deutlich schlechter im Maximilianeum vertreten als andere Regierungsbezirke. Grund dafür sind Regelungen im Wahlrecht, die nach Ansicht von vier Wählern aus Unterfranken nicht verfassungsgemäß sind. Deshalb haben die vier, darunter drei Politiker der Grünen, jetzt beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage eingereicht.
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