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Würzburg
Urteil: Würzburger Stadtbau-Geschäftsführer Sartoris muss 1,6 Millionen Euro Schadensersatz zahlen
Die Stadtbau Würzburg hat Geschäftsführer Hans Sartoris wegen Pflichtverletzung verklagt. Die Verhandlung am Landgericht war überraschend schnell vorbei.   
Stadtbau-Geschäftsführer Hans Sartoris auf einem Archivbild vor einem renovierten Wohnblock der städtischen Gesellschaft in der Zellerau in Würzburg.
Foto: Daniel Peter | Stadtbau-Geschäftsführer Hans Sartoris auf einem Archivbild vor einem renovierten Wohnblock der städtischen Gesellschaft in der Zellerau in Würzburg.
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 10.02.2024 06:30 Uhr

Das Landgericht Würzburg hat mit einem Versäumnisurteil Stadtbau-Geschäftsführer Hans Sartoris dazu verurteilt, knapp 1,6 Millionen Euro Schadensersatz an die städtische Tochter Stadtbau GmbH zu zahlen. Versäumnisurteil deshalb, weil Sartoris beziehungsweise sein Rechtsanwalt am vergangenen Donnerstag nicht zur mündlichen Güteverhandlung erschienen waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Stadtbau GmbH verklagte, wie berichtet, ihren Geschäftsführer, weil sie diesen dafür verantwortlich macht, dass der Stadtbau ein Schaden von 1,6 Millionen Euro entstanden ist. Das kommunale Immobilienunternehmen Stadtbau besitzt und verwaltet als 100-prozentige Tochter der Stadt mit 100 Mitarbeitern rund 5500 Wohnungen in Würzburg und entwickelt als Bauherrin unter anderem am Hubland große Wohnungsbauprojekte

Vier Millionen Euro in den Weihnachtsferien 

Es geht um einen Vorfall im Dezember 2016. Eine Firma, die am Bau des 40 Millionen Euro teuren ersten Abschnitts des Stadtteils Hublands beteiligt war, verlangte am 23. Dezember von der Bauherrin Stadtbau innerhalb weniger Tage eine Bürgschaft von über vier Millionen Euro als sogenannte Bauhandwerksicherheit. Da die Stadtbau diese Sicherheit über die Feiertage bis Anfang Januar nicht leistete, kündigte die Firma ihren Vertrag mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft. 

Blick auf die Häuser der Stadtbau, die ab 2016 im ersten Bauabschnitt im Würzburger Stadtteil Hubland gebaut wurden.
Foto: Daniel Peter | Blick auf die Häuser der Stadtbau, die ab 2016 im ersten Bauabschnitt im Würzburger Stadtteil Hubland gebaut wurden.

Wie Richter Martin Gogger in der Güteverhandlung am Landgericht sagte, ist eine "solche  Sicherung in der Baubranche üblich". Laut Branchenkennern ist es auch üblich, dass Baufirmen dafür Bauherren bewusst knappe Fristen setzen, wenn sie zum Beispiel aus dem Vertrag mit ihnen aussteigen wollen. Dass die Kündigung der Baufirma rechtens war, wurde gerichtlich bereits entschieden.  

Die Folgen für die Stadtbau: Sie musste die Baumaßnahme für einen höheren Preis neu vergeben, dadurch verzögerte sich die Fertigstellung der neun Häuser und 175 Wohnungen und so die Einnahme von Mieten. Dazu kamen Gerichts- und Anwaltskosten für den Rechtsstreit mit der Baufirma sowie die Entschädigung, die am Ende als Vergleich an die Firma gezahlt wurde. Insgesamt addiert sich der Schaden laut Stadtbau auf 1,6 Millionen Euro. 

Geschäftsführer Sartoris ist versichert

Rathausspitze und Stadtrat wollen diesen Schaden von der Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter erstattet bekommen. Diese übernimmt Schäden des Geschäftsführers, die dem Unternehmen durch dessen Pflichtverletzung entstanden sind. Weil sich die Stadt Würzburg bislang nicht mit der Versicherung einigen konnte, aber die Ansprüche mit juristischen Mitteln nur direkt gegen den Geschäftsführer durchsetzen kann, hat die Stadtbau Ende vergangenen Jahres Sartoris verklagt.           

Der 64-Jährige Sartoris leitet seit 2006 die Geschäfte der Stadtbau. Nach Informationen der Redaktion soll er als Geschäftsführer dafür verantwortlich gewesen sein, dass die Bürgschaft nicht gestellt wurde. Wie das genau war und ob er selbst sein Verhalten als Fehler oder Pflichtverletzung sieht, wissen wir nicht. Denn Sartoris will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. Die "einvernehmliche Lösung", die Sartoris und Oberbürgermeister Christian Schuchardt in einem Brief an die Mitarbeiter der Stadtbau im Mai dieses Jahres noch angekündigt hatten, scheint aber nicht in Sicht. 

"Der Rechtsanwalt des Beklagten hat angekündigt, dass er nicht erscheinen wird."
Richter Martin Gogger

Der Zivilprozess "Stadtbau Würzburg GmbH gegen Sartoris H. wegen Verletzung der Geschäftsführerpflichten" am vergangenen Donnerstag versprach also spannend zu werden. Doch als es losgehen sollte, waren nur Richter Gogger und der rechtliche Vertreter der Stadtbau, Jörg Hofmann, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Würzburger Kanzlei Bendel & Partner, im Saal des Ziviljustizzentrums. "Der Rechtsanwalt des Beklagten hat angekündigt, dass er nicht erscheinen wird", informierte der Richter nach den üblichen 15 Minuten Wartezeit.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Hofmann verkündete Richter Gogger dann ein Versäumnisurteil. Säumig ist eine beklagte Partei, wenn sie sich in einer mündlichen Verhandlung nicht zur Sache einlässt. Dieses Urteil verpflichtet Sartoris dazu, die 1,6 Millionen Euro sowie die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Der Richter findet es schlüssig nachvollziehbar, dass Sartoris seine Pflicht als Geschäftsführer verletzt hat und auch, dass dadurch ein Schaden von 1,6 Millionen Euro entstanden ist. Gegen das Urteil kann Sartoris in den nächsten zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann käme es zu einer weiteren öffentlichen Verhandlung.

 
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  • klafie
    tja - "Lügen haben kurze Beine" - oder der Justiz entgeht nichts auch in diesem Fall. Aber gerechte Strafe muß sein. 1,6 Millionen ist auch kein Pappenstil. Da muß sich dieser Herr nun doch dafür verantworten und das ist auch Recht so. Wenn man schon kleine Leute wegen eines kleinen Betrages verurteilt, dann gehören die großen Gaunereien auch bestraft. Aber er hat ja gute Vorbilder, wie z. B. einen Starkoch aus München oder unser Bobbelle, der sitzt ja auch in England seine gerechte Strafe ab. Was ist eigentlich mit dem in der Zwischenzeit? Man hört gar nix mehr von unserem Boris?
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  • Hery.Mennig@web.de
    Was noch fehlt ist eine Strafe wegen Missachtung des Gerichtes. Ich finde das "Nichterscheinen" des Beklagten mehr als unterirdisch!
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  • steve67
    Das war bestimmt so gewollt. Das Gericht war ja offensichtlich nicht wirklich überrascht...
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  • ra.kellermann@gmx.de
    der RA hat es doch angekündigt. Die Folge dieser zulässigen Taktik ist ihm bekannt und daher gewollt. Entweder um Verfahrenskosten zu sparen falls es keine durchgreifenden Einwendungen gegen die Klage gibt, oder um mit einem evtl. Einspruch doch noch etwas vorzutragen ("Flucht in die Säumnis" -hier wohl unwahrscheinlich). So hat er ein schnelles kostengünstigeres Urteil zur Vorlage bei der Versicherung...
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  • ammi187@gmail.com
    Wie das halt immer in Deutschland mit Versicherungen ist. Viel einbezahlen und wenn man sie braucht kneifen Sie. Versicherungen sind meines Erachtens nichts anderes als Mafia.
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  • steve67
    So würde ich das nicht sehen. Meist steht in den Bedingungen, was genau ein Versicherungsfall ist. Nur liest das kaum einer durch. Bin mal gespannt wie die Versicherung hier reagiert. Das ist schon sehr durchsichtig.
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  • steve67
    So trickst man also eine Versicherung aus?
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  • ermahirsch@aol.com
    Da hat offensichtlich eine clevere Firma die Stadt vorgeführt......

    Am 23. Dez. von einer Behörde/Stadtverwaltung eine Bürgschaft über 4 Millionen zu erwarten mag ja rechtlich ok sein, in meinen Augen aber am Rande der Kriminalität!
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  • king_pansen
    So ist es. Was ne Pfusch-Firma.
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