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Würzburg
Missbrauchs-Prozess: Logopäde muss mehr als elf Jahre in Haft
Vor dem Landgericht Würzburg ist das Urteil gefallen: Der 38-jährige Angeklagte erhielt neben einer Haftstrafe auch lebenslanges Berufsverbot für Minderjährige.
Elf Jahre und vier Monate muss der Angeklagte Oliver H. in Haft wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Foto: Thomas Obermeier | Elf Jahre und vier Monate muss der Angeklagte Oliver H. in Haft wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:47 Uhr

Der Würzburger Logopäde Oliver H. muss wegen des Missbrauchs von sieben Buben im Kindergartenalter für elf Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Und er darf er nie wieder als Therapeut für minderjährige Buben tätig werden. Die Strafe verhängte die Jugendstrafkammer des Landgerichts Würzburg am Montag nach zwölfwöchiger Verhandlung.

Sicherungsverwahrung rechtlich nicht möglich

Das Gericht blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwältin, die fast 14 Jahre Haft gefordert hatte. Die Anwälte der Opfer hatten in ihren Plädoyers sogar Sicherungsverwahrung – also "lebenslänglich" – gefordert. Dies war aber rechtlich nicht möglich, weil ein Gutachter die Wiederholungsgefahr bei dem 38-Jährigen für sehr gering eingeschätzt hatte. Die Verteidiger Jan Paulsen und Alexander Hübner hielten eine Haftstrafe von unter zehn Jahren für angemessen.

Angeklagter sprach Eltern der Opfer direkt an

Der Angeklagte brach in seinem Schlusswort vor dem Urteil am Montag endlich sein Schweigen, das er zuvor gewahrt hatte. Er wandte sich im so genannten letzten Wort direkt an die anwesenden Eltern von vier seiner Opfer, teilte Gerichtssprecher Rainer Volkert später aus dem nichtöffentliche Teil der Verhandlung mit. 

"Ich habe mich bisher nicht entschuldigt, weil es für mein Verhalten keine Entschuldigung gibt", erklärte der Logopäde demnach nüchtern. Er sei sich aber dessen bewusst, dass er "unglaublich viel Leid" über die Familien der sieben Buben, seinen Ehepartner und seine Kollegen gebracht habe. Sein egoistisches Verhalten tue ihm sehr leid, er bereue es.

Die Buben waren zum Tatzeitpunkt zwischen zwei und sechs Jahre alt. Der 38-jährige Logopäde hatte gestanden, gezielt Kinder mit einer schweren Sprachbehinderung missbraucht zu haben, bei denen nicht zu erwarten war, dass sie sich Betreuern oder Eltern anvertrauen können. In den schwersten Fällen hatte er die kleinen Buben regelrecht vergewaltigt.

Viele Übergriffe fanden den Ermittlern zufolge in zwei Würzburger Kitas statt. Der Sprachtherapeut sollte den damals zwei bis sechs Jahre alten Kindern eigentlich dabei helfen, sich besser zu verständigen. Fotos und Videos der Taten hatte der Logopäde ins Darknet gestellt, um sie gegen Bilder von dort zu tauschen.

Vorsitzender Richter: "Sympathien verscherzt"

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Michael Schaller: Der Angeklagte sei auch im Prozess vor allem vom eigenen Leid ergriffen gewesen. Er habe sich mit fehlender Schuldeinsicht und Reue "Sympathien verscherzt". Sein "narzisstisch geprägtes Gebaren" vor allem darüber, was er selbst durch die Entdeckung seiner Taten verloren habe, "war grotesk", so der Richter. "Man kann nachvollziehen, dass die Opfer das als Schlag ins Gesicht sehen mussten."

Was auch den Richter erschütterte, waren die Folgen für die Opfer. Die Aussagen einiger Eltern ließen den Schluss zu, dass der Missbrauch "Familien förmlich pulverisiert" habe. Ein Vater sei ein gebrochener Mann, weil er sich mit Selbstvorwürfen quäle.

Prozess weitgehend nichtöffentlich

Ein Großteil des Prozesses fand zum Schutz der Opfer nichtöffentlich statt. In dem Verfahren vor der Großen Jugendkammer hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn im März gestanden, sich jahrelang an den Jungen vergangen zu haben – während die anderen Kinder in Nebenräumen spielten. 

Die Eltern der missbrauchten Kinder verließen nach der Urteilsverkündung weitgehend wortlos den Gerichtssaal. Eine Mutter hatte zuvor erklärt: "Ich werde erst wieder Ruhe haben, wenn ich an seinem Grab stehe." 

"Ich hatte den Eindruck, dass unser Mandant wirklich schuldeinsichtig ist", sagte Rechtsanwalt Jan Paulsen. Womöglich werde die Verteidigung in Revision gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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  • H. H.
    Und wer kümmert sich um die missbrauchten Kinder?

    Die werden sicherlich lange Zeit, manche vielleicht sogar lebenslang, an den Folgen der ihnen angetanen Abscheulichkeiten zu leiden haben. Von daher hält sich mein Mitleid mit dem Täter ("soziales Stigma" etc.) in engen Grenzen.

    Aber um auf meine Frage vom Anfang zurückzukommen: wer hilft jetzt den Kindern weiter und wer bezahlt das? Wahrscheinlich doch die Eltern, oder?

    Der Täter bekommt von Staats wegen eine Therapie, aber die Betroffenen müssen sich selber kümmern. Würd mich freuen wenn ich mich täusche, aber alles was ich bisher darüber gelesen bzw. nicht gefunden habe, lässt mich Schlimmes befürchten.

    Tjaja, in der Bayerischen Verfassung steht was mit Kindern als "köstlichstes Gut eines Volkes", wenn es aber richtig hart auf hart kommt, werden die Eltern gerne mal ganz alleine stehen gelassen. Nicht nur bei Corona, sondern offenbar auch bei solchen Gemeinheiten. Ist das "im Namen des Volkes"?
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  • M. R.
    "Und wer kümmert sich um die missbrauchten Kinder?"
    Therapeuten, Psychologen, Ärzte
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  • H. H.
    Therapeuten, Psychologen, Ärzte - @ max2010 -

    nee, nä?

    Und wer bezahlt das alles(! - glauben Sie mal ja nicht, die Krankenkassen) und wer kümmert sich, die Kinder da hinzubringen und abzuholen und den ganzen Papierkram, der da sicherlich nicht zu knapp anfällt, eher nicht mit Begeisterung bei den Versicherungen etc. aufgenommen/ vmtl. nicht gerade mit Hochdruck bearbeitet werden wird? Recherchieren Sie mal, was durch Verbrechen Geschädigte durchmachen müssen, bevor sie (wenn überhaupt) einen Cent sehen.

    Ich glaube beinahe, es wäre eine gute Idee, den Mann, wenn er wieder aus dem Knast rauskommt, dazu heranzuziehen, dass er sich um die Organisation dieses ganzen Wustes für Verbrechensgeschädigte kümmern muss. Dann hätte er was Sinnvolles zu tun, aber diese "Strafe" könnte gegen die Genfer Konvention verstoßen.

    Wirklich helfen dürfte (z. B.) https://weisser-ring.de/

    Wie gesagt, würd mich freuen, wenn ich (in diesem Fall) falsch liege, aber ich befürchte: eben nicht.
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  • M. R.
    Sie haben eine Frage gestellt, ich habe geantwortet. Vom Echauffieren ist allerdings noch nichts besser geworden.
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  • H. H.
    OK - @ max2010 -

    Sie haben geantwortet, und anhand dieser Antwort könnte man vermuten, Sie arbeiten bei Mi###soft, da kriegt man nämlich auch gerne mal so lapidare Antworten, auf die man selber kaum gekommen wäre und aber nicht wirklich die Frage beantworten...
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  • M. R.
    Dann müssen Sie lernen, sich richtig zu Artikulieren.
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  • A. F.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • H. S.
    soziales Stigma ... ja erst litten die unschuldigen, kleinen, wehrlosen, zudem noch behinderten Kinder, zusätzlich jetzt noch deren Eltern ... und der Täter soll ein unbeschwertes Leben nach seinen scheußlichen Taten und Gefängnisaufenthalt haben? Das hat er sich doch selbst zuzuschreiben! Bei aller Mitmenschlichkeit: bei einem solchen S.h.e.n habe ich kein Mitleid!
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  • M. R.
    Ach, wir haben wieder Bild-Stammtisch-Niveau.
    Alle Pädophilen wissen, dass ihre Krankheit ein Problem ist. Nur 5% können sich nicht mehr halten und müssen das ausleben. Jetzt kommt aber auch die unbequeme Seite dazu: Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, sind in Deutschland verboten. Oftmals ist sich das Thema einzustehen ein Dogma, gerade auf dem Land ist es schwierig in eine Selbsthilfegruppe zu kommen oder einen Therapeuten, der sich dieses Thema annimmt. Wir können nicht die Augen verschließen, sondern der Staat muss die Täter schützen. Wie so ein Schutz aussieht? Vielleicht eine Stelle, in der auch auf dem Land Gespräche angeboten werden. Eine Nothilfenummer, an der sich die Kranken wenden können. Hier gibt's aktuell ein frisches Buch, das sich mit dem Thema auseinander setzt: Es heißt Böse. Sie können gerne die örtliche Buchhandlung damit unterstützen.
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  • R. B.
    @max2010, und wieder ein herausragendes Plädoyer für den Täter, ganz großes Kino.
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  • M. R.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Sie bezeichnen Homosexualität als Krankheit.
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  • D. T.
    Wieso zensiert die Main Post sein Gesicht, aber eine andere überregionale Zeitung (die mit den vielen BILDern) zeigt sein Gesicht? Hält sich die andere Zeitung nicht an die Gesetze oder seid ihr einfach zu übervorsichtig?
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Die BILD ist dafür bekannt regelmäßig Bilder unzensiert zu verbreiten obwohl es nicht angemessen ist.

    Sehr häufig besorgt man sich u.a. Opferbilder oder von Tatverdächtigen bei facebook oder ähnliches. Da erwischt man dann auch mal ein falsches Bild, oder unschuldige.

    Zum Glück macht die MP bei diesem Niveau-limbo nicht mit.
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  • J. L.
    Wieder einmal herzlichen Dank an einen Richter der Täter über Opfer stellt! Mir stehen tatsächlich die Haare zu Berge … Ich kann nur hoffen, dass es eine Revision geben wird. Und der nachfolgende Richter nur einen Funken versteht was da wirklich passiert ist. Mein tiefes Mitgefühl gilt den Opfern und ihren Familien.

    (Unsere Rechtssprechung wird ihre Fehler erst dann begreifen wenn zunehmend Selbstjustiz geübt wird, weil kein Vertauen in die von der Judikative bereitgestellte „Gerechtigkeit“ mehr besteht.)
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  • W. L.
    Unglaublich dieses Urteil!
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  • M. R.
    Welche Reputation haben Sie eigentlich, um das Urteil in Frage stellen? Sind Sie Schöffe, Richter oder sonstwas?
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  • J. B.
    Als "normaler Bürger und/oder Opfer" steht man ganz alleine und verlassen da, aber als "Täter" => da wird einem geholfen bzw man wird geschützt. Erkenntniss: unser Staat ist nicht einmal in der Lage unschuldige Kinder vor solchen "Menschen" zu schützen. Einfach traurig - sehr traurig - verdammt traurig.
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  • H. M.
    lieber mecki ist, dass Sie ein Stück Staat sind!

    Warum haben Sie die Kinder nicht geschützt?

    Ich finde Schors mei Tropfen findet genau die richtigen Worte. Manchmal sagt der Kopf etwas anderes als der Bauch und welches Strafmaß wäre wohl angemessen?

    Für mich gibt die Aussage von Herrn Richter als er in seiner Urteilsbegründung sagte: "Der Angeklagte sei ….. vor allem vom eigenen Leid ergriffen gewesen. Er habe sich ..... und Reue "Sympathien verscherzt". Sein "narzisstisch geprägtes Gebaren" vor allem darüber, was er ..... , "war grotesk", so der Richter. "Man kann nachvollziehen, dass die Opfer das als Schlag ins Gesicht sehen mussten." viel mehr zu denken.

    War der WÜ Logopäde nun geständig oder nicht?

    Da bekommen solche Menschen und jeder der ein Verbrechen bewusst begeht ist a.m.S. irgendwie krank im Kopf, die Schweigen ein viel milderes Urteil bzw. werden dank Rechtsanwälte freigesprochen!

    Ein Geständnis sollte immer das Strafmaß halbieren! Warum sollte ich sonst gestehen?
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  • S. G.
    Was soll man dazu sagen!? Ich bin wirklich ratlos. Das Strafmaß liegt zwischen den Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Berufsverbot gabs obendrauf.
    Sicherungsverwahrung nicht. Hätten zwei Jahre mehr Haft das schreckliche Geschehen leichter zu ertragen sein lassen? Hätte die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe fordern müssen? Es bleibt am Ende wohl nur zu sagen, dass keine Strafe einem solchen Verbrechen jemals gerecht werden kann und das keine Strafe das Verbrechen ungeschehen machen kann. Aber das sagt mein Kopf. Mein Bauch sagt, dass jemand, der so professionell jahrelang Menschen hintergangen hat um so grausame und widerliche Taten zu begehen, keinen fröhlichen Tag mehr in seinem Leben haben sollte. Da sagt mein Bauch, dass selbst die härteste Strafe zu milde ist. Und mein Bauch dreht sich auf links, wenn ich länger darüber nachdenke.
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  • M. R.
    Ich bin da herzlos. Aber ist das nicht in vielen Dingen so?
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