Die Metallspitzen auf einer Treppe im Würzburger Stadtteil Grombühl sind weg. Am Dienstag wurden sie im Auftrag der Eigentümerin des Mietshauses entfernt. Die brachiale Art und Weise, Menschen vom Hinsetzen abzuhalten, hatte nach der Berichterstattung dieser Redaktion für ein großes Medienecho gesorgt. Am Wochenende verletzte sich zudem ein fünfjähriges Kindan den Metallspitzen.
Weil die Treppe zwar auf privatem Grund, aber öffentlich zugänglich ist, hat die Bauaufsicht der Stadt Würzburg die Hauseigentümerin bereits Anfang Juni zur "unverzüglichen" Beseitigung der "konkreten Gefahr" aufgefordert. Erst an diesem Dienstag sind die auf drei Betonstufen in zwei Reihen befestigten, rund fünf Zentimeter hohen Metallstacheln entfernt worden. Sie waren mit Dübeln im Beton befestigt gewesen.
Wagnerplatz laut Stadt kein sozialer Brennpunkt
Da die Hauseigentümerin sich gegenüber dieser Redaktion nicht äußern wollte, ist die Vorgeschichte, die zur Treppen-Abwehr führte, nicht bekannt. Ebenso wenig, wen genau sie mit dieser Maßnahme von ihrem Grund und Boden vertreiben wollte.
Der Wagnerplatz galt früher als sozialer Brennpunkt. Auf dem Spielplatz wurden Alkohol und andere Drogen konsumiert. Seitdem die Stadt 2014 ein Alkoholverbot erlassen hat, ist die Situation laut Rathaussprecher Christian Weiß entspannt. "Dort ist kein sozialer Brennpunkt."
Laut Weiß haben sich Anwohner am Wagnerplatz aktuell nicht vermehrt über Lärm oder Müll beschwert. "Einzelne Beschwerden gibt es immer wieder mal, aber die gibt es auch in anderen Bereichen der Stadt." Der Kommunale Ordnungsdienst sei auch in Grombühl regelmäßig unterwegs.
Dass Mieter und Hotelgäste in der Innenstadt häufig vom nächtlichen Lärm genervt sind, weiß auch Jürgen Kirchner vom Verband der Haus- und Grundstückseigentümer Würzburg und Umgebung. Meist in der Nähe von Kneipen. "Dann können Hauseigentümer ihre zivilrechtlichen Abwehransprüche gegenüber den Gastronomen geltend machen", erklärt der Jurist. Auch eine Beschwerde bei der Stadt sei eine Möglichkeit, damit diese eventuell gewerberechtlich eingreift.
Metallspitzen zur Abwehr von Störern nennt Kirchner "nicht vertretbar". Schon rein rechtlich nicht, da der Hauseigentümer für Folgeschäden haftet. "Um sich gegen widerrechtliches Betreten seines Privatgrundes zu wehren, müsste man die Polizei rufen, die Hausverbot erteilen kann."
Damit, dass die Metallspitzen jetzt entfernt wurden, ist die Geschichte aber noch nicht beendet: Nach dem Unfall des Kindes am vergangenen Wochenende ermittelt die Polizei nun gegen die Hauseigentümerin wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wir leben nicht im Mittelalter. Und es geht um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Auch muss in die ganze Diskussion für den "Fallensteller" mit eingeplant werden, dass dieserwomöglich selbst in die eigene Falle tappt: Frei nach dem Satz: Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Alles was recht ist, heißt, das darf nicht unrecht sein. Das Verhalten der Hauseigentümerin ist nicht nachvollziehbar. Das wird ihr jetzt zum Denken geben. Wo kämen wir denn hin?
Mit Zäunen, mit Hecken, durch einen Wachdienst oder durch persönliche Aufsicht.
Aber eben nicht mit Mistgabeln, Gewehren, Metallfallen oder vorsätzlich montierten Klingen auf den Treppenstufen.
Und das ist auch gut so!
BEispiel: Zaun bauen, Ruhe haben.