Über die Situation am Wagnerplatz in Grombühl diskutierten die Mitglieder des Bau- und Ordnungsausschusses in ihrer jüngsten Sitzung. Anlass waren Klagen über lagernde „Halbstarke“.
Wie Ordnungsreferent Wolfgang Kleiner berichtete, sei dieses auch Thema beim letzten Treffen der Initiative Sicherheit im „Sozialraum“ gewesen, einem Bündnis von Polizei, Diakonischem Werk und dem Sozial- und Kommunalreferat der Stadt. Dort sei von den Streetworkern des Diakonischen Werkes geschildert worden, dass Gruppen junger Männer sich den Wagnerplatz als „Wohnzimmer“ einrichten würden. Familien mit Kindern würde sich nicht mehr auf den Platz trauen, auch wenn bislang keine Gewalttätigkeiten oder ähnliches bekannt geworden seien.
Kleiner erläuterte die Sachlage. Der Platz bestehe aus zwei Teilen, der Grünanlage im Norden und dem Spielplatz für Kinder und Familien im Süden. Neben den angesprochenen Gruppen junger Männer auf dem Platz selbst, gebe es aber auch noch Grüppchen älterer Grombühler, die sich regelmäßig rund um den Wagnerplatz mit einer Flasche Bier zum „Gedankenaustausch“ treffen würden. Diese wolle man nicht verdrängen. Vielmehr sei geplant, mit einem Alkoholverbot auf dem Wagnerplatz den Grombühlern die Fläche zurückzugeben.
Barbara Lehrieder (Grüne) warnte jedoch davor, dass ein Betretungsverbot für Personen über 18 Jahren neben den Betreuern der Kinder auf dem Spielplatz auch die Schüler und Studenten ausschließen würde, die dort Tischtennis oder Basketball spielen möchten.
Heinrich Jüstel begrüßte die Vorschläge der Verwaltung. Seines Wissens gebe es Personenkreise, die die Tischtennisplatte nur als Abstellfläche für Getränke nutzen würden. Das hätten Anwohner bei ihm moniert, auch erzeugten junge Männer, die dort Alkohol trinken würden, ein Unwohlsein-Gefühl bei jungen Müttern, die mit ihren Kindern den Spielplatz nutzen möchten.
Kleiner erläuterte, dass nun mit einer Beschilderung rund um den Platz auf das Alkoholverbot auf dem Platz und die Konsequenzen der Missachtung hingewiesen werden soll. Verstöße gegen die Sicherheits- oder Grünanlagensatzung können mit Bußgeldern von 25 bis zu 2500 Euro belegt werden.