Der Fall schlug hohe Wellen: Vor einem Mietshaus im Würzburger Stadtteil Grombühl hatte die Eigentümerin auf den drei Betonstufen der Treppe zirka fünf Zentimeter hohe Metallstachel in zwei Reihen montieren lassen. Die Nachricht löste eine kontroverse Diskussion aus. Die Reaktionen auf die Stacheln fielen unterschiedlich aus: Viele beklagten, dass sie vor allem für Kinder gefährlich werden könnten. Andere brachten Verständnis für das Vorgehen auf.
Metallspitzen sind für die Bauaufsicht eine konkrete Gefahr
Da auch die Stadt Kenntnis von der Montage erlangt hatte, reagierte die Bauaufsicht und forderte die Eigentümerin unter Berufung auf die Bayerische Bauordnung dazu auf, die Gefahrenquelle unverzüglich zu beseitigen. Das Grundstück und die Treppe seien über den öffentlichen Raum zugänglich.
Das Mietshaus befindet sich am Wagnerplatz. Dort war bereits Ende 2014 ein Alkoholverbot verhängt worden. Diese Situation an dem früheren sozialen Brennpunkt hatte sich aber in den vergangenen Jahren entschärft. Das berichteten Anwohner und Polizei übereinstimmend. Die Treppe vor dem Haus wurde jedoch weiterhin als Sitzgelegenheit genutzt. Die Polizei hatte die montierten Metallspitzen zwar ebenfalls begutachtet, hatte aber keinen Grund, um einzugreifen. Das hat sich am vergangenen Wochenende geändert.
Kind verletzt sich offenbar beim Spielen an den Stacheln
Wie die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt berichtet, ist ein fünf Jahre alter Junge am Samstagnachmittag offensichtlich beim Spielen auf den Stufen der Treppe gestürzt und hat verletzt. Eine Streife der Würzburger Polizei sei zum Unfallort gerufen wurden und habe den Vorfall vor Ort aufgenommen. Das Kind habe Verletzungen am Oberkörper und an den Beinen, so Polizei-Pressesprecher Steffen Hein auf Nachfrage dieser Redaktion. Die Polizei ermittelt nun gegen den Verursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Wie Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt Würzburg, bestätigte, habe die Hausverwaltung zugesagt, dass die Metallstachel auf der Treppe voraussichtlich an diesem Dienstag entfernt werden. Die Hauseigentümerin wollte sich auf Anfrage dieser Redaktion nicht zu dem Fall äußern.
auch Ihre Mama hat Sie vermutlich nie von der Hand gelassen und deshalb sind Sie nie auch mal losgelaufen, gestolpert und hingeflogen...
... oder glauben Sie allen Ernstes, dass diese solche Metallspitzen im öffentlichen Raum, sprich auf öffentlichen Gelände wie etwa einer städtischen Fläche, anbringen lassen!?
egal ob das mein Privatgrundstück ist oder nicht, bis zu einem gewissen Grad kann ich in die Haftung genommen werden, wenn ich (vorsätzlich) für meine Mitmenschen eine vermeidbare Gefahr herbeiführe. Braucht ja nur jemand zu stolpern oder von jemand anders so geschubst zu werden, dass er da reinfliegt und sich richtig wehtut, und kann noch nicht mal was dafür.
Wenn diese Treppe, so wie sich mir das darstellt, direkt an den Gehsteig grenzt, kann ich so eine potenziell lebensgefährliche Vorrichtung nicht anbringen, und wenn ich das doch tue, muss ich mich im Fall des Falles auf fetzenmäßigen Ärger gefasst machen.
Bin mal sehr gespannt, ob wir darüber noch mehr hören.
Und gute Besserung für das verletzte Kind!