
Orkanartige Böen und gebietsweiser Starkregen bestimmen noch bis zum Wochenende die Wetterlage in der Region. Auf "Ylenia" soll von Freitag auf Samstag Sturmtief "Zeynep" folgen. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor herabstürzenden Bäumen und Gegenständen. Vielerorts ist mit Schäden an Autos und Häusern zu rechnen. Doch was ist im Falle eines Sturmschadens zu tun? Und welche Versicherungen kommen dabei auf?
Durch den Sturm wurde mein Dach beschädigt - und jetzt?
Kommt es zu Sturmschäden, beispielsweise an Haus oder Auto, rät Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern, die Schäden umgehend der Versicherung mitzuteilen. "Mit Fotos oder Video sollte man Schäden möglichst detailliert festhalten", so Straub. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) rät Immobilieneigentümern außerdem, die Schäden möglichst schnell reparieren zu lassen. Ansonsten drohten Folgeschäden. Ein Dachschaden - beispielsweise durch gelöste Ziegel - sollte umgehend wieder geschlossen werden: "Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt werden, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann", empfiehlt GVI-Vorstand Jürgen Buck.
Welche Versicherungen sind bei Sturmschäden zuständig?
Laut Verbraucherzentrale Bayern gilt grundsätzlich: Sturmschäden am Haus - beispielsweise an Dach, Fenster oder Keller - fallen in die Verantwortung der Wohngebäudeversicherung. Jedoch haftet diese nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Bei Hochwasser oder Starkregen trete nur die sogenannte Elementarschadensversicherung ein. Schäden an der Einrichtung oder an Gebrauchsgegenständen seien ein Fall für die Hausratversicherung. Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert oder andere Spuren am Wagen hinterlassen, komme in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung dafür auf, so die Verbraucherzentrale.
Was passiert, wenn ich den Schaden verursacht habe?
Kommt es zu Beschädigungen an Haus und Auto, weil etwa ein nachweislich morscher Baum umgestürzt ist, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Denn hier gilt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Demnach muss jeder Eigentümer oder Mieter seine Häuser, Einrichtungen, Anbauten und Bäume regelmäßig darauf überprüfen, ob von Gegenständen Gefahren ausgehen. Diese Pflicht bezieht sich auf alle Gegenstände, die sich bei Unwettern lösen und Sachen beschädigen oder Menschen verletzen könnten.