Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Ermittlungen gegen Funktionäre der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" wegen einer Inszenierung bei der Demo am 18. September 2021 in Würzburg eingestellt. "Eine pietätlose und geschmacklose Darstellung stellt nicht in jedem Falle auch eine strafbare Handlung dar", heißt es in einer Mitteilung der Justizbehörde.
Rund 20 Aktivisten der Neonazi-Partei, die laut Verfassungsschutz bundesweit rund 700 Mitglieder und Sympathisanten zählt, hatten am Würzburger Barbarossaplatz, dem Tatort der Messerattacke vom 25. Juni 2021, drei mit Kunstblut beschmierte Puppen, die Leichen symbolisierten, auf die Straße gelegt. Weil sie dahinter Fotos der drei Kanzlerkandidaten drapierten, werteten viele Beobachter dies als eine Aufforderung zum Mord an Annalena Baerbock, Armin Laschet und Olaf Scholz. Auf einem weiteren Transparent stand zu lesen: "Reserviert für Volksverräter".
Heftig kritisiert wurde danach, dass Staatsanwaltschaft und Polizei vor Ort nicht gegen die Inszenierung eingeschritten waren. In der politischen Debatte wurde die Forderung nach einem Verbot der Kleinstpartei laut, allen voran bei den Grünen. Im Wahlkampf-Endspurt thematisierte auch CDU/CSU-Kanzlerkandidat Armin Laschet die Würzburger Aktion: "Das ist nicht akzeptabel. Da müssen wir als Demokraten zusammenstehen", sagte er bei einer Kundgebung in Fulda.
Mehrere Strafanzeigen nach der Berichterstattung
Erst nachdem im Zuge der Berichterstattung mehrere Strafanzeigen eingegangen waren, ermittelte die Staatsanwaltschaft Würzburg unter anderem wegen öffentlicher Aufforderung und Androhung von Straftaten, Gewaltdarstellung und Volksverhetzung. Nach fünf Monaten steht für die Ermittler gleichwohl fest: "Straftatbestände sind durch die pietätlose Inszenierung unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit noch nicht verwirklicht."
Entscheidend für diese Einschätzung sei, "dass bei mehreren möglichen Deutungsvarianten alle nicht strafbaren Deutungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden müssen", schreiben die Ermittler. Im aktuellen Fall sei das nicht möglich. Die Partei habe angegeben, mit den abgelegten Strohpuppen darauf hinweisen zu wollen, "dass ihrer Meinung nach die politischen Entscheidungsträger ihrer Verantwortung im Umgang mit straffällig gewordenen Ausländern, dem Schutz der (inländischen) Bevölkerung, dem Asylrecht und der Einwanderung nicht gerecht werden würden". Diese Deutungsvariante habe nicht ausgeschlossen werden können.
Rassistische Botschaft nicht eindeutig zu erkennen
Daran, so heißt es weiter, ändere auch die Berücksichtigung des Transparents "Reserviert für Volksverräter" nichts. "Allein die Verwendung eines Begriffs, der auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus Verwendung fand, begründet noch keine Strafbarkeit", sagt die Staatsanwaltschaft.
Auch eine "rassistische Botschaft dergestalt, dass Asylbewerber und Migranten grundsätzlich zu Gewalttaten wie der vom 25. Juni 2021 neigen würden", könne der Inszenierung nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnommen werden, auch wenn die Vermutung für einen neutralen Betrachter nicht fernliege, "dass es der Partei gerade auf eine solche Botschaft ankam".
"Materielles Recht": Der Sinn der Gesetze, das eigentlich Gemeinte.
Hab ich zumindest mal gelernt, dass das immer berücksichtigt werden müsste. Ist natürlich billig und bequem, sich einfach nur auf das Formale zu beziehen. Aber so eine Justiz wird ihrer Verantwortung nicht gerecht.
Wo haben die eigentlich Jura studiert, dass sie nicht gelernt haben, dass es neben dem formalen Recht auch ein materielles gibt? Ich befürchte, in Würzburg.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Und wenn Rechte Aufmärsche veranstalten und Linke dagegen demonstrieren, werden die Rechten immer von den Ordnungskräften beschützt, aber die Linken niedergeknüppelt.
Das ist mein subjektives Empfinden und hat natürlich keine allgemeine Gültigkeit.
Man kann mit Recht sagen, dass die Gerichtsbarkeit die Gesetze und Rechte gelegentlich so auslegt wie es wohl dem einen oder anderen gefällt!
Sorry! Aber der Schutz eines Menschen und die Würde, die unantastbar sein sollte, ist weniger wert als die Verunglimpfung und die Verletzung von Menschen!
https://taz.de/Politische-Kunstaktion-gegen-Bjoern-Hoecke/!5462693/
Oder besitzt die Bestie "Faschist" keine Menschenrechte? Man möge sich auch daran erinnern, wie viele Hexen im Mittelalter verbrannt wurden, die gar keine waren. Vermeintliche Antifaschisten beschimpfen vermeintliche Faschisten als "Faschisten", und vermeintliche Faschisten beschimpfen vermeintliche Antifaschisten ebenfalls als "Faschisten". Wie tief soll das Diskursniveau noch sinken.
Wer sich ein wenig darum kümmert, weiss, dass diese Leute vom "Dritten Weg" ein ganz übler Nazihaufen ist, die rumstänkern und unsere Demokratie in den Dreck ziehen, wo sie können. Jeder Demokrat, dem unsere freie Gesellschaft etwas wert ist, muss mithelfen diesen Leuten zu zeigen, dass sie and hier in Würzburg niemand haben will (selbstverständlich gewaltfrei) . Das können wir den Staatsanwälten nicht alleine überlassen.