Welche Überraschungen kommen am heutigen Montag in dem Prozess zur Sprache? Schon bisher bot die Verhandlung um eine fahrlässige Tötung Unerwartetes. Der Würzburger Amtsrichter Frank Glöckner und seine zwei Schöffen sollen entscheiden, ob und wie der 32-jährige Autofahrer Simon L. für den Unfalltod der Spaziergängerin Sabrina P. aus Hettstadt zur Verantwortung zu ziehen ist.
Für und Wider
Einerseits ist Simon L. zu bedauern: Wenn der 32-Jährige einen Anfall bekommt, ist es wie ein Filmriss. Der Karosserieveredler verliert das Bewusstsein und die Kontrolle über sein Tun. Er weiß nicht mehr, wo er ist. So hat er es selbst dem Gericht zum Auftakt beschrieben.
Darf so einer Auto fahren, der mit seinen Anfällen eine Gefahr für sich und andere werden kann? Unzweifelhaft saß er hinter dem Steuer, als ihn am 18. Januar 2018 wieder so ein Anfall packte. Und dann war die 26-jährige Sabrina einfach zur falschen Zeit am falschen Ort: Simon verlor die Gewalt über seinen Suzuki und überfuhr die Spaziergängerin und ihren Hund – auf dem Gehägsweg, auf dem er nichts zu suchen hatte und auf dem nur 30 Kilometer pro Stunde erlaubt wären.
Straße überquert, weiter gerast
Simon erzählt, er habe beim Erfühlen des Anfalls aus der Ortsmitte heraus gewollt auf den Weg, wo er den Anfall vorübergehen lassen wollte. So überquerte er mit 123 Kilometern pro Stunde die belebte Staatsstraße und raste dann den unbefestigten Weg entlang, ehe er nach 400 Metern die Kontrolle über seinen Wagen verlor, Sabrina erfasste, sich überschlug und auf dem Dach liegenblieb.
Sabrina P. verstarb an Schädelbasis- und Rippenbrüchen noch an der Unfallstelle, Simon L. wurde nur leicht verletzt. Heute sagt er: „Ich hätte gern einige ihrer Verletzungen gehabt.“ Ihr Vater schüttelt da nur fassungslos den Kopf.
Schon einmal am Steuer eines schleudernden Autos
Denn seit 2009 weiß Simon, dass er nicht mehr ans Steuer soll. 2011 landete er schon einmal vor Gericht. Da war er der Fahrer eines völlig überbesetzten Wagen mit acht Jugendlichen gewesen. Auch der kam ins Schleudern und von der Straße ab. Ein 16-Jähriger, der im Kofferraum saß, war durch die Heckscheibe auf die Straße geschleudert worden und überlebte nur mit Glück. Damals war Alkohol die Ursache – und Simon L. verlor zeitweise den Führerschein.
Den holte er sich 2016 wieder, verschwieg in der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und im Antrag ans Landratsamt, welche Gefahr von ihm ausgehen könnte, wenn erneut ein Anfall auftrat (was ein bis zweimal pro Monat der Fall war). Drei Monate vor dem Unfall hatte ihn ein Epilepsie-Spezialist eigens noch einmal gewarnt, jemals wieder ein Auto zu steuern. Aber Simon verschwieg selbst seinen Eltern gegenüber seine Erkrankung.
Tabletten vergessen
Staatsanwältin Martina Pfister-Luz nennet den Unfall, bei dem Sabrina starb, „einen der überflüssigsten, den ich je gesehen habe.“ Sie hat Simon L. der fahrlässigen Tötung angeklagt. Und sie war, wie andere auch, überrascht, als der Fahrer plötzlich zugab: Die Tabletten, die seine Anfälle dämpften, habe er an jenem Morgen schlicht zu nehmen vergessen.
Im Prozess kommen jetzt die Gutachter zu Wort in der Frage: War der Unfall für den Angeklagten vorhersehbar - und damit vermeidbar? Oder war er einfach so weggetreten, dass man ihn nicht für die Unfallfolgen verantwortlich machen kann? Die Verhandlung beginnt am Montag um 9 Uhr
Der bedingte Vorsatz ist alle mal darzustellen. Denn: selbst wenn nichts passiert ist bei einem Anfall, war ihm doch bekannt, dass es einer war. Somit wird es so sein, dass er aus dem Unfall rauskommt, wenn ihm nicht der Führerschein entzogen wird, falle ich vom Glauben ab.
Auf das Urteil mit der Begründung bin ich gespannt.
bei der MPU die gesundheitlichen Probleme verschwiegen???
Liebe Leut', das ist für mich keine Fahrlässigkeit mehr - das ist bedingter Vorsatz. Kann man da nicht zumindest wegen erheblicher charakterlicher Defizite die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen? Das macht zwar niemanden mehr lebendig, man muss aber mMn den weiteren Schutz der Allgemeinheit höher gewichten als die Freiheit eines einzelnen, der seine Tendenz zur Verantwortungslosigkeit mit dieser Tat ziemlich krass unterstrichen hat.
Seine Krankheit war bekannt, er hätte nie fahren dürfen. Dies wurde ihm mehrfach gesagt. Wäre er nicht gefahren, wäre es nicht zum schrecklichen Unfall gekommen. Die vergessenen Pillen, können da keine Entschuldigung sein. Freiheitsstrafe ist unumgänglich und der Führerschein für immer weg!