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HETTSTADT
Unfallfahrer bekam erst 2017 seinen Führerschein zurück
Eine Frau legt am Montag (08.01.18) Blumen am Unfallort nieder.
Foto: Patty Varasano | Eine Frau legt am Montag (08.01.18) Blumen am Unfallort nieder.
Benjamin Stahl
 und  Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:34 Uhr

Während der genaue Ablauf des Unfalls am Samstag auf dem Gehägsweg in Hettstadt (Lkr. Würzburg) auch am Montag noch nicht klar war, steht die Gemeinde unter Schock. Vor allem bei der Hettstadter Feuerwehr ist das Entsetzen groß, war die getötete 26-Jährige doch eine Aktive aus den eigenen Reihen. Die Helfer waren zusammen mit der Feuerwehr aus dem benachbarten Waldbüttelbrunn am Unglücksort gewesen.

Bestürzung und Trauer in Hettstadt

Wie Hettstadts Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher am Montag auf Anfrage sagte, werden die Feuerwehrleute aus der Gemeinde von mehreren Seelsorgern betreut. Auch die Familie der 26-Jährigen bekomme viel Unterstützung. Es herrsche in Hettstadt „tiefe Bestürzung und ganz viel Trauer“. Auch Wut sei zu spüren: Rothenbucher will gesicherte Informationen haben, wonach der 30 Jahre alte Autofahrer am Samstag zu schnell unterwegs gewesen sein soll. Auf dem Gehägsweg gelte Tempo 30.

Fahrer hatte schon einmal einen schweren Unfall

Die Polizei konnte hierzu am Montag noch keine Angaben machen. „Bei der Unfallrekonstruktion und Ursachenfeststellung handelt es sich um einen komplexen Geschehensablauf“, so Polizeisprecher Michael Zimmer. Die Ermittlungen könnten daher noch Wochen dauern.

Allerdings bestätigten die Ermittler Informationen dieser Redaktion, wonach der Unfallfahrer bereits vor sechs Jahren einen schweren Unfall mit mehreren Verletzten verursacht hatte. Demnach hatte er im Juni 2011 neun Menschen in seinem Kombi transportiert. In Hettstadt war er mit dem überbesetzten Auto von der Straße abgekommen und hatte einen Zaun gerammt. Ein 16-Jähriger, der im Kofferraum saß, wurde dabei durch die Heckscheibe auf die Straße geschleudert und lebensgefährlich verletzt.

Wie die Staatsanwaltschaft Würzburg am Montag auf Nachfrage erklärte, hatte der damals 24-Jährige bei dem damaligen Unfall über 0,8 Promille Alkohol im Blut. In einem schriftlichen Verfahren wurde er „wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung“ zu einer Geldstrafe verurteilt, so Staatsanwalt Thorsten Seebach.

Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen „und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt“. Laut Kenntnis der Staatsanwaltschaft bekam der Unfallfahrer erst 2017 seinen Führerschein zurück.

Fragen rund um die Unfallstelle

Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo bei einem Verkehrsunfall am 6. Januar eine Frau ums Leben kam. Unsere Bilder enstanden am Montag (08.01.18).
Foto: Patty Varasano | Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo bei einem Verkehrsunfall am 6. Januar eine Frau ums Leben kam. Unsere Bilder enstanden am Montag (08.01.18).

Unterdessen rückt auch die Unfallstelle immer mehr in den Fokus. Der Gehägsweg ist laut Bürgermeisterin Rothenbucher ein bei Autofahrern populärer Schleichweg zwischen Hettstadt und der Bundesstraße 8 bei Roßbrunn. Der Weg werde zudem gerne von Spaziergängern und Radfahrern genutzt. Viele Autofahrer sind dort aber unter Umständen illegal unterwegs: Denn in beide Richtungen darf er laut Beschilderung nur von Anliegern befahren werden.

Wie berichtet, hatte der 30-Jährige am Samstag gegen 13.30 Uhr die junge Fußgängerin auf dem Weg erfasst. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Sie war mit ihrem Hund unterwegs gewesen. Das Tier kam bei dem Unfall ebenfalls ums Leben. Der Autofahrer wurde leicht verletzt, als sein Wagen in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abkam und sich dann überschlug. Der Mann hatte offenbar die Kontrolle über seinen Wagen verloren.

Ist „Anlieger frei“ zulässig?

Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo Blumen und Kerzen an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin erinnern.
Foto: Patty Varasano | Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo Blumen und Kerzen an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin erinnern.

In Folge des Unglücks sind Fragen über die rechtliche Einordnung des Verkehrs auf dem Gehägsweg aufgekommen. So ist die auch landwirtschaftlich genutzte Strecke nach Rothenbuchers Worten als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist es aber nicht zulässig, dass ein solcher Straßentyp für den allgemeinen Verkehr gesperrt und nur für Anlieger freigegeben wird. Rothenbucher war sich am Montag über die Rechtslage im Fall des Gehägweges nicht klar, das Landratsamt Würzburg wiederum konnte am Montag noch keine Einordnung mitteilen.

Seit längerer Zeit will die Gemeinde den Weg ausbauen. Mitte des vergangenen Jahres wurde diese Idee jedoch vom Gemeinderat bis auf Weiteres verschoben. Rothenbucher zufolge sollte das Anliegen in Kürze wieder auf die Tagesordnung. Mit Blick auf den tragischen Unfall am Samstag werde sie nun davon aber wohl Abstand nehmen.

Bei einem Unfall in Hettstadt kam am Samstag (06.01.18) eine Fußgängerin ums Leben. Sie war mit ihrem Hund unterwegs gewesen. Das Tier kam bei dem Unfall ebenfalls ums Leben.
Foto: Berthold Diem | Bei einem Unfall in Hettstadt kam am Samstag (06.01.18) eine Fußgängerin ums Leben. Sie war mit ihrem Hund unterwegs gewesen. Das Tier kam bei dem Unfall ebenfalls ums Leben.
 
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Kommentare
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  • klaus-der-feuerwehrmann@t-online.de
    Meiner Meinung nach gehört dem
    Unfallverursacher der mit meiner
    Schätzung nach laut den Aufnahmen
    mit ca. 100 Stundenkilometer
    unterwegs war zeitlebens der
    Führerschein entzogen. Des
    weiteren sind hier Sozialdienste
    in betroffenen Famileneinrichtungen
    mehr als angebracht.
    Mein Beileid den Betroffenen Angehörigen.
    Außerdem viel Kraft für die
    FFW-ler aus Hettstadt.
    Klaus Habermann
    FF Estenfeld
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  • ToDietz@web.de
    Auch wenn man jetzt auf diesen jungen Menschen "eindrischt" der vor sechs Jahren bereits einen Unfall verursacht hat. Damals war er gerade 24 Jahre alt und wurde rechtmäßig bestraft, bekam erst nach sechs Jahren seinen Führerschein zurück. Neben Geldstrafe.
    Woher hat denn die Bürgermeisterin jetzt schon ihre gesicherten Erkenntnisse, dass er zu schnell fuhr, wenn die Polizei, bzw. Sachverständige das noch gar nicht wissen??? Gab es eine kommunale Geschwindigkeitüberwachung, von der die MP noch nicht weiss? ist etwa schon wieder Wahlkampf oder will die Bürgermeisterin nur von eventuellem kommunalem Versagen ablenken?
    Etwas weniger reißerisch und etwas weniger Vorverurteilung wäre hier nicht schlecht.
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  • Lebenhan1965
    @ alfisti

    was heißt hier Vorverurteilung?

    Wer die Bilder in dieser Zeitung gesehen hat konnte erkennen, dass dieser Fahrer hier viel zu schnell für diesen eigentlich nicht freigegebenen Weg gefahren ist. Noch dazu hat ihm auf Grund der langen Sperrzeit ausreichend "Fahrerfahrung" gefehlt und er hätte von daher extra Vorsicht walten lassen müssen.

    Leider kann sich heutzutage wirklich fast jeder ein PS-starke Fahrzeug leisten ohne die nötige Reife zu haben um damit umgehen zu können. Außerdem sind wirklich auch Kleinstwagen mit so vielen "PS gesegnet", die ihre oft unreifen Fahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.

    Ich hoffe, dass dieser Fahrer keinen Führerschein mehr erhält!
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  • ToDietz@web.de
    Danke für die sachliche Antwort,

    aber ich konnte aus den MP-Fotos keine Geschwindigkeit erkennen. Auf den Bildern scheint es ein Suzuki zu sein und (das sind nicht gerade die Autos, die mich auf der Autobahn bei hohen Geschwindigkeiten noch bedrängen und nötigen, also kein "Mörder-Audi" oder Golf GTI etc. Fahrzeugzeugtyp mit maximal 140 PS spricht nicht unbedingt für einen Raser, oder?

    Ich denke man sollte erst mal die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Erkenntnisse des Sachverständigen abwarten.
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  • Lebenhan1965
    @ alfisti

    Aus der Zerstörung des Fahrzeugs kann man durchaus Rückschlüsse auf die gefahrene Geschwindigkeit ziehen.
    Dass es z. B. Ein Rad komplett abreißt geschieht nicht bei auf einer auf einem "Feldweg" angemessenen Geschwindigkeit.

    Zum Fahrzeug: Auch mit einem Suzuki mit 100 PS kann man wie geschehen unangemessen schnell fahren, auch wenn sich so ein Fahrzeug natürlich nicht auf der Autobahn als Raser hervorheben kann.

    Auf jedem Fall muss diesem Fahrer, da jahrelang ohne Führerschein, die Fahrpraxis gefehlt haben und von daher wäre eine besonders vorsichtige Fahrweise auf diesem Feldweg angebracht gewesen!
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  • ToDietz@web.de
    Sorry vergessen,
    was die völlig übermotorisierten Kampfmaschinen und Potenzkrücken auf unseren Straßen angeht gebe ich Ihnen natürlich vollkommen recht.
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  • Sie haben den Nachnamen der Verstorbenen in Ihrem Kommentar erwähnt. Aus Gründen des Opferschutzes können wir diesen daher nicht freigeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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  • Fr-goetz@t-online.de
    "Man kann es drehen und wenden wie man will, es gibt keine Antwort auf das Geschehene!"
    Seit Samstag versuche ich das zu begreifen was da geschehen ist, ich kann es nicht!
    Von einer Tragik zu reden, mit ungeheuerlichen Ausmaß, das kann man, aber ich traue es mir auch nicht, weil wieder was geschehen kann, was genauso unbegreiflicher und auch schlimm ist!
    Ich versuche mich in die Lage der Eltern, des Freundes, oder Freundin zu versetzen! "Es geht nicht"!
    Ich versuche mich in die Lage der Eltern des Verursachers zu versetzen und wie würde ich in dieser Situation damit umgehen, wäre es mein Sohn oder Enkel! Ich kann es nicht!
    Ich versuche mich auch in die Situation des Staatsanwaltes zu versetzen, der ja hier das Verfahren führt und eine Strafe ansetzen muß, das einzige Gefühl und muß ehrlich sagen:
    "Ich bin froh dass ich diesen Jop nicht machen muß"!
    Was auch jeder hier versucht zum Ausdruck zu bringen, egal in welcher Weise, wir finden einfach keine Antwort, "WARUM NUR"!
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  • Hummele
    Es gibt Menschen, die aus ihren Fehlern nichts lernen. Der Fahrer hatte eine zweite Chance bekommen, sich am Steuer eines Autos verantwortungsbewusst zu verhalten. Eine dritte Chance darf es nach so einem Geschehen nicht geben. Unter keinen Umständen. Ich bin einfach nur fassungslos. Mein Beileid den Hinterbliebenen.
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  • rukfranken
    Ist ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit möglich? Für diesen unbelehrbaren rücksichtslosen Menschen wäre das genau richtig. Dazu noch drei Jahre lang regelmäßige Sozialstunden auf einer Pflegestation von Unfallopfern mit Dauerschäden. Vielleicht wäre das lehrreich für ihn.
    Dieser Mensch ist für seine Umwelt im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich.
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  • glaser.rudolf@t-online.de
    Das lässt sich von uns nicht so untermauern und wird daher zu persönlich.
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  • TanteBine
    Es ist unfaßbar und grausam wie das Schicksal da zugeschlagen hat. Wie ein Mensch eine ganze Familie mit Freunden und Kollegen zerstören kann. Eine Tochter die man liebt, einen Freund mit dem man Zukunftspläne hatte, einen Hund den man liebte, Kollegen bei der Feuerwehr usw. , alles in einem Bruchteil von einer Sekunde zerstört. Die Frage WARUM braucht man sich nicht stellen, man bekommt nie eine Antwort darauf. Meine Gedanken sind bei der Familie und allen, die sie liebten. Eines ist sicher-Eltern sollte niemals in das Grab ihrer Kinder schauen müssen-es sollte umgekehrt sein-auch ich bin eine Mutter und weiß, wovon ich spreche. Dieser Tod war so sinnlos-und gehört mit aller Härte des Gesetzes bestraft. Den Eltern mein aufrichtiges Mitgefühl. Viel Kraft für die Verarbeitung und das Annehmen des schweren Schicksalschlages. Eine Nachbarin
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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