Während der genaue Ablauf des Unfalls am Samstag auf dem Gehägsweg in Hettstadt (Lkr. Würzburg) auch am Montag noch nicht klar war, steht die Gemeinde unter Schock. Vor allem bei der Hettstadter Feuerwehr ist das Entsetzen groß, war die getötete 26-Jährige doch eine Aktive aus den eigenen Reihen. Die Helfer waren zusammen mit der Feuerwehr aus dem benachbarten Waldbüttelbrunn am Unglücksort gewesen.
Bestürzung und Trauer in Hettstadt
Wie Hettstadts Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher am Montag auf Anfrage sagte, werden die Feuerwehrleute aus der Gemeinde von mehreren Seelsorgern betreut. Auch die Familie der 26-Jährigen bekomme viel Unterstützung. Es herrsche in Hettstadt „tiefe Bestürzung und ganz viel Trauer“. Auch Wut sei zu spüren: Rothenbucher will gesicherte Informationen haben, wonach der 30 Jahre alte Autofahrer am Samstag zu schnell unterwegs gewesen sein soll. Auf dem Gehägsweg gelte Tempo 30.
Fahrer hatte schon einmal einen schweren Unfall
Die Polizei konnte hierzu am Montag noch keine Angaben machen. „Bei der Unfallrekonstruktion und Ursachenfeststellung handelt es sich um einen komplexen Geschehensablauf“, so Polizeisprecher Michael Zimmer. Die Ermittlungen könnten daher noch Wochen dauern.
Allerdings bestätigten die Ermittler Informationen dieser Redaktion, wonach der Unfallfahrer bereits vor sechs Jahren einen schweren Unfall mit mehreren Verletzten verursacht hatte. Demnach hatte er im Juni 2011 neun Menschen in seinem Kombi transportiert. In Hettstadt war er mit dem überbesetzten Auto von der Straße abgekommen und hatte einen Zaun gerammt. Ein 16-Jähriger, der im Kofferraum saß, wurde dabei durch die Heckscheibe auf die Straße geschleudert und lebensgefährlich verletzt.
Wie die Staatsanwaltschaft Würzburg am Montag auf Nachfrage erklärte, hatte der damals 24-Jährige bei dem damaligen Unfall über 0,8 Promille Alkohol im Blut. In einem schriftlichen Verfahren wurde er „wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung“ zu einer Geldstrafe verurteilt, so Staatsanwalt Thorsten Seebach.
Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen „und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt“. Laut Kenntnis der Staatsanwaltschaft bekam der Unfallfahrer erst 2017 seinen Führerschein zurück.
Fragen rund um die Unfallstelle
Unterdessen rückt auch die Unfallstelle immer mehr in den Fokus. Der Gehägsweg ist laut Bürgermeisterin Rothenbucher ein bei Autofahrern populärer Schleichweg zwischen Hettstadt und der Bundesstraße 8 bei Roßbrunn. Der Weg werde zudem gerne von Spaziergängern und Radfahrern genutzt. Viele Autofahrer sind dort aber unter Umständen illegal unterwegs: Denn in beide Richtungen darf er laut Beschilderung nur von Anliegern befahren werden.
Wie berichtet, hatte der 30-Jährige am Samstag gegen 13.30 Uhr die junge Fußgängerin auf dem Weg erfasst. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Sie war mit ihrem Hund unterwegs gewesen. Das Tier kam bei dem Unfall ebenfalls ums Leben. Der Autofahrer wurde leicht verletzt, als sein Wagen in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abkam und sich dann überschlug. Der Mann hatte offenbar die Kontrolle über seinen Wagen verloren.
Ist „Anlieger frei“ zulässig?
In Folge des Unglücks sind Fragen über die rechtliche Einordnung des Verkehrs auf dem Gehägsweg aufgekommen. So ist die auch landwirtschaftlich genutzte Strecke nach Rothenbuchers Worten als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist es aber nicht zulässig, dass ein solcher Straßentyp für den allgemeinen Verkehr gesperrt und nur für Anlieger freigegeben wird. Rothenbucher war sich am Montag über die Rechtslage im Fall des Gehägweges nicht klar, das Landratsamt Würzburg wiederum konnte am Montag noch keine Einordnung mitteilen.
Seit längerer Zeit will die Gemeinde den Weg ausbauen. Mitte des vergangenen Jahres wurde diese Idee jedoch vom Gemeinderat bis auf Weiteres verschoben. Rothenbucher zufolge sollte das Anliegen in Kürze wieder auf die Tagesordnung. Mit Blick auf den tragischen Unfall am Samstag werde sie nun davon aber wohl Abstand nehmen.
Unfallverursacher der mit meiner
Schätzung nach laut den Aufnahmen
mit ca. 100 Stundenkilometer
unterwegs war zeitlebens der
Führerschein entzogen. Des
weiteren sind hier Sozialdienste
in betroffenen Famileneinrichtungen
mehr als angebracht.
Mein Beileid den Betroffenen Angehörigen.
Außerdem viel Kraft für die
FFW-ler aus Hettstadt.
Klaus Habermann
FF Estenfeld
Woher hat denn die Bürgermeisterin jetzt schon ihre gesicherten Erkenntnisse, dass er zu schnell fuhr, wenn die Polizei, bzw. Sachverständige das noch gar nicht wissen??? Gab es eine kommunale Geschwindigkeitüberwachung, von der die MP noch nicht weiss? ist etwa schon wieder Wahlkampf oder will die Bürgermeisterin nur von eventuellem kommunalem Versagen ablenken?
Etwas weniger reißerisch und etwas weniger Vorverurteilung wäre hier nicht schlecht.
was heißt hier Vorverurteilung?
Wer die Bilder in dieser Zeitung gesehen hat konnte erkennen, dass dieser Fahrer hier viel zu schnell für diesen eigentlich nicht freigegebenen Weg gefahren ist. Noch dazu hat ihm auf Grund der langen Sperrzeit ausreichend "Fahrerfahrung" gefehlt und er hätte von daher extra Vorsicht walten lassen müssen.
Leider kann sich heutzutage wirklich fast jeder ein PS-starke Fahrzeug leisten ohne die nötige Reife zu haben um damit umgehen zu können. Außerdem sind wirklich auch Kleinstwagen mit so vielen "PS gesegnet", die ihre oft unreifen Fahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Ich hoffe, dass dieser Fahrer keinen Führerschein mehr erhält!
aber ich konnte aus den MP-Fotos keine Geschwindigkeit erkennen. Auf den Bildern scheint es ein Suzuki zu sein und (das sind nicht gerade die Autos, die mich auf der Autobahn bei hohen Geschwindigkeiten noch bedrängen und nötigen, also kein "Mörder-Audi" oder Golf GTI etc. Fahrzeugzeugtyp mit maximal 140 PS spricht nicht unbedingt für einen Raser, oder?
Ich denke man sollte erst mal die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Erkenntnisse des Sachverständigen abwarten.
Aus der Zerstörung des Fahrzeugs kann man durchaus Rückschlüsse auf die gefahrene Geschwindigkeit ziehen.
Dass es z. B. Ein Rad komplett abreißt geschieht nicht bei auf einer auf einem "Feldweg" angemessenen Geschwindigkeit.
Zum Fahrzeug: Auch mit einem Suzuki mit 100 PS kann man wie geschehen unangemessen schnell fahren, auch wenn sich so ein Fahrzeug natürlich nicht auf der Autobahn als Raser hervorheben kann.
Auf jedem Fall muss diesem Fahrer, da jahrelang ohne Führerschein, die Fahrpraxis gefehlt haben und von daher wäre eine besonders vorsichtige Fahrweise auf diesem Feldweg angebracht gewesen!
was die völlig übermotorisierten Kampfmaschinen und Potenzkrücken auf unseren Straßen angeht gebe ich Ihnen natürlich vollkommen recht.
Seit Samstag versuche ich das zu begreifen was da geschehen ist, ich kann es nicht!
Von einer Tragik zu reden, mit ungeheuerlichen Ausmaß, das kann man, aber ich traue es mir auch nicht, weil wieder was geschehen kann, was genauso unbegreiflicher und auch schlimm ist!
Ich versuche mich in die Lage der Eltern, des Freundes, oder Freundin zu versetzen! "Es geht nicht"!
Ich versuche mich in die Lage der Eltern des Verursachers zu versetzen und wie würde ich in dieser Situation damit umgehen, wäre es mein Sohn oder Enkel! Ich kann es nicht!
Ich versuche mich auch in die Situation des Staatsanwaltes zu versetzen, der ja hier das Verfahren führt und eine Strafe ansetzen muß, das einzige Gefühl und muß ehrlich sagen:
"Ich bin froh dass ich diesen Jop nicht machen muß"!
Was auch jeder hier versucht zum Ausdruck zu bringen, egal in welcher Weise, wir finden einfach keine Antwort, "WARUM NUR"!
Dieser Mensch ist für seine Umwelt im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich.