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LEIPZIG/WÜRZBURG
Städte dürfen Fahrverbote verhängen
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Achim Muth
 und  Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 03.03.2018 02:34 Uhr

Die einen fürchten sie, die anderen sehen sie als notwendigen Schritt an, um die Luft in den Städten sauber zu bekommen. Seit Dienstag herrscht Klarheit, dass Fahrverbote in Deutschland Teil der Bemühungen sein können, die Belastung mit Stickoxiden zu senken. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte in einem mit Spannung erwarteten Urteil ein Diesel-Fahrverbot für grundsätzlich zulässig. Gerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor den Weg für Fahrverbote in beiden Städten frei gemacht. Dagegen hatten die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision eingelegt.

Was bedeutet das Urteil für Autofahrer? 

Was bedeutet das Urteil nun für Autofahrer? Nicht nur in Stuttgart und Düsseldorf werden Diesel-Fahrverbote jetzt zur Option. Sicher ist, dass auch in Bayern Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden. Würzburg ist die Stadt in Unterfranken, die die Grenzwerte am häufigsten überschreitet. Oberbürgermeister Christian Schuchardt sagte auf Anfrage: „Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgezeigt, dass umfassende Fahrverbote nur das letzte Mittel sein können, um die Grenzwerte einzuhalten. Sie müssen es allerdings auch sein, wenn es kein anderes Mittel gibt.“

ADAC-Verkehrsexperte Stefan Gerwens warnte, in ersten Städten könnte es „schon in einigen Monaten für Euro-4-Diesel“ zu Fahrverboten kommen. Mehrere Millionen Autofahrer in Deutschland fahren ältere Diesel-Fahrzeuge.

Angesichts dieser Aussichten fiel die Reaktion der Handwerkskammer von Unterfranken scharf aus. Hauptgeschäftsführer Ludwig Paul erklärte: „Da die Mehrheit der Handwerksbetriebe Dieselfahrzeuge nutzt, wäre ein Fahrverbot für unsere Betriebe schlichtweg existenzbedrohend.“ Unternehmer hätten kaum eine Möglichkeit, auf andersartige Firmenfahrzeuge auszuweichen. Das Handwerk sei grundsätzlich für saubere Luft in den Innenstädten. „Nur sollten die dafür getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig und praktikabel sein“, so Paul.

Tatsächlich sind dem Urteil zufolge Fahrverbote erst dann verhältnismäßig, wenn andere Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Das betonte das Gericht in Leipzig extra. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine gestufte Einführung von Fahrverboten vor. Außerdem betonte das Gericht, es brauche Ausnahmen etwa für Handwerker und bestimmte Anwohner.

Umwelthilfe fordert „blaue Plakette“

Stickoxide gelten als schädlich für die Gesundheit, vor allem für die Atemwege. Die Deutsche Umwelthilfe, die in Stuttgart und Düsseldorf geklagt hatte, feierte deshalb die Entscheidung: „Ich glaube, wir haben heute einen ganz großen Tag für die saubere Luft in Deutschland erreicht“, sagte Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. Um das Urteil umzusetzen, fordert die Umwelthilfe die Einführung einer „blauen Plakette“ für Dieselautos. Fahrzeuge, die die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, würden nach dem Willen der Befürworter eine bekommen. Die anderen nicht.

Um Fahrverbote zu vermeiden, fordert dagegen ADAC-Fachmann Gerwens die „bauliche Nachrüstung“ relativ neuer Dieselautos mit Abgasnorm Euro 5, also den Einbau spezieller Katalysatoren. Mit dem Urteil werde hoffentlich auch der Druck auf die Automobilindustrie wachsen, eine praktikable Lösung für Hardware-Nachrüstungen anzubieten, die für die Eigentümerinnen und Eigentümer der Dieselfahrzeuge keine Zusatzkosten verursachen, hofft Würzburgs OB Schuchardt.

Keine Pflicht zur Entschädigung von Diesel-Fahrern

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Andreas Korbmacher gibt es durch das Urteil keine Pflicht zur Entschädigung von Diesel-Fahrern: „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte er. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) meinte, sie gehe davon aus, dass das Urteil nur begrenzte Folgen haben werde: „Es geht um einzelne Städte, es geht aber wirklich nicht um alle Autobesitzer in Deutschland.“

 
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  • hartmut.eppler@grabfeldradtouren.de
    Weshalb sollten "Dieselbesitzer" auf ihren "entwerteten" Fahrzeugen sitzen bleiben?

    Über 13 Millionen Fahrer von Dieselfahrzeugen werden "enteignet", da sie nicht mehr in die Städte, in denen sie wohnen und arbeiten, fahren dürfen. Dieselautos werden dann in Deutschland unverkäuflich sein. Freuen wird es die halbseidenen -meist aus dem arabischen Raum stammenden -Autohändler, die die Autos unter Wert ankaufen und dann zu Höchstpreisen in Länder des Nahen Ostens und Afrikas expordieren. Auf der Strecke bleiben die Geringverdiener und Mittelschicht, die aus beruflichen Gründen auf ihr Auto angewiesen sind und für die ideologische Verblendung der Systemparteien einen weiteren hohen Preis zahlen müssen...

    Hohe Preise wegen "Verblendung" (oder Klartext: Verblödung) seitens der hohen "Lobbyisten-Politik" wurden, bzw. werden bereits in der Energiewende, Flüchtlingspolitik u.s.w. auf den Schultern von Normalen ausgetragen.

    Fazit: Die "Volksverdummung" setzt ihre "Kreise" fort.
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  • Arcus
    Auch In der seriösen bundesdeutschen überregionalen Presse wird der EX-Verkehrsminister Dobrindt, wegen seiner Untätigkeit während seiner Amtszeit als schwarze Nullnummer bezeichnet. Tatsächlich hat er&seine unterfränkische Staatssekretärin Doro Bär außer Murksmaut nichts zustande gebracht.
    Jetzt werden vermutlich die von der Autoindustrie betrogen Dieselfahrer auf ihren entwerteten Fahrzeugen sitzen bleiben.
    In Würzburg muss jetzt dringend der Fahrradverkehr und ÖPNV gefördert werden und Vorrang vor dem Autoverkehr haben. Die Straba, nicht nur die Linie 6, muss weiter ausgebaut werden.
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