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Würzburg
Staatsanwaltschaft akzeptiert Urteil zum Kirchenasyl nicht
Nach der Verurteilung einer Würzburger Ordensfrau will die Staatsanwaltschaft nun doch Rechtsmittel einlegen. Der Behörde geht es vor allem um die Strafe.
Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell wurde vom Amtsgericht Würzburg verwarnt. Sie hat zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt.
Foto: Thomas Obermeier | Schwester Juliana Seelmann aus dem Kloster Oberzell wurde vom Amtsgericht Würzburg verwarnt. Sie hat zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt.
Moritz Baumann
Moritz Baumann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:08 Uhr

Nach der Verurteilung der Würzburger Ordensschwester Juliana Seelmann will die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers nun doch Rechtsmittel einlegen. Vergangene Woche hatte das Amtsgericht Würzburg die 38-Jährige verwarnt, weil sie zwei jungen Frauen aus Nigeria im Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) Kirchenasyl gewährte und damit "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" geleistet habe. Nachdem es am Montag zunächst hieß, die Staatsanwaltschaft werde das Urteil akzeptieren, schaut die rechtliche Bewertung einen Tag später anders aus. Der Schuldspruch sei zwar berechtigt, unterstreicht Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch, doch es sei bei der Bestrafung das falsche Instrument gewählt worden.

Das Amtsgericht hatte eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen: Seelmann muss laut Auflagen 500 Euro an eine karitative Einrichtung spenden und darf sich zwei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. Sie darf kein weiteres Kirchenasyl gewähren, sonst drohen ihr zusätzliche 600 Euro Geldstrafe und ein neues Strafverfahren. Eine solche Verwarnung sei laut Gesetz nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass der Täter keine Straftaten mehr begeht, erklärt Kostuch auf Anfrage. Schwester Juliana habe jedoch angekündigt, dass sie im Zweifelsfall wieder Kirchenasyl gewähren würde. Dies wertete das Gericht vergangene Woche eindeutig als Straftat, weshalb das Instrument der Verwarnung unzulässig sei. Auch die Ordensfrau selbst wehrt sich gegen das Urteil und will den Schuldspruch in der nächsten Instanz kippen.

 
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  • D. E.
    @MP-Log:
    "Deutsche Christen" in ebendieser Schreibweise ist ein feststehender Begriff für die eine Seite der oben beschriebenen Kirchenspaltung während der NS-Diktatur.
    Christen in Deutschland (denn ich nehme an, das ist es, was Sie meinen), die sich nicht mit Ruhm bekleckert haben: das ist nach meinem Empfinden so pauschal, dass es Wahrheit höchstens noch in homoöpathischen Dosen enthält. Wenn es um das Gebaren der Amtskirchen geht, offizielle Verlautbarungen usw., da würde ich Ihnen überwiegend sogar recht geben (allerdings: Stuttgarter Schuldbekenntnis!). Aber daneben gibt es so viele Einzelpersonen, Gemeinden, Initiativen, Projekte, die ganz ihrem Glauben gemäß sehr wohl Farbe bekannt und sich für die verschiedensten Ziele durchaus erfolgreich und nachhaltig eingesetzt haben und das bis heute tun. Kirche und Kirche ist einfach nicht das Selbe.
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  • J. F.
    @MrPepper1977:
    An der moralischen Überlegenheit derer, die Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt leisten und als ‚Kirchenasyl’ umetikettieren, kann gezweifelt werden.
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  • F. P.
    Bei der ganzen Diskussion wird mir als Geschichtslehrer immer klarer, warum in Deutschland die Diskriminierung und Verfolgung von Juden, Homosexuellen, ... ab 1933 so gut funktioniert hat. Es ging hier um wahre Menschlichkeit, Haltung, Nächstenliebe ... - meine Hochachtung für die Gewährung des Kirchenasyls, auch wenn die von Menschen gemachten Normen gebrochen wurden. Dem vom Menschen gemachten positiven Recht steht immer auch noch die philosophische Vorstellung von einem Naturrecht vor. Ich werde einige Kommentare dankbar meinen Schülern zeigen, dann können diese sehen, was Zivilcourage und Aufrichtigkeit sowie Duckmäusertum und Kleingeisterei bedeuten.
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  • E. H.
    @ MrPepper

    Zitat: "Ich werde einige Kommentare dankbar meinen Schülern zeigen, dann können diese sehen, was Zivilcourage und Aufrichtigkeit sowie Duckmäusertum und Kleingeisterei bedeuten.".

    Wenn ich dieses Zitat richtig verstehe, möchten SIE als Geschichtslehrer also Ihre Schüler zur Anarchie "erziehen"?

    Ich wünsche den jungen Menschen viel eigenes Denk- und Urteilsvermögen!
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  • J. F.
    @MrPepper1977:
    Na prima.
    Ein Geschichtslehrer, der die Bundesrepublik auf eine Stufe mit dem NS-Unrechtsstaat stellt. Also mir wird immer klarer, warum sich ‚Jana aus Kassel’ fühlt, als wäre sie Sophie Scholl. Irgendetwas ist mit dem Geschichtsunterricht hier doch ganz grundsätzlich in Schieflage.

    Braucht es denn ‚Zivilcourage’ um in der Bundesrepublik Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt zu leisten? Die Strafandrohung ist in der Bundesrepublik minimal und eher symbolisch.
    Und wo bleibt bei den Ordensleuten, dem Bischof und allen Mitwissern die ‚Aufrichtigkeit’, wenn es darum geht bei Gewalt an Kindern und pädokriminellen Straftaten durch Geistliche und Ordensleute ganz deutlich Ross und Reiter zu nennen (und auch Eminenzen zur Verantwortung ziehen)?
    Und ohne das ‚Duckmäusertum’ und die ‚Kleingeisterei’ der ‚Deutschen Christen’ wären die obigen Verbrechen der Priester und Ordensleute doch gar nicht möglich gewesen.
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  • F. P.
    Sehr geehrter MP-Log, wenn Sie meinen Kommentar richtig gelesen hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass ich die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik sehr schätze und auch immer verteidigen werde. Mein Kommentar bezog sich auf andere Kommentatoren, die beispielsweise den Einzelfall des Kirchenasyls mit "schwarzen Flecken" der Kirche vermischen. Auch empfinde ich es als staatsbürgerliche Pflicht, kritisch zu denken und auch den Gesetzgeber zu hinterfragen. Hier wurde ein vom Grundgesetz explizit geschütztes Grundrecht (Glaubens- und Gewissenfreiheit) höher gewertet als eine Aufenthaltsberechtigung. Außerdem tut es mir ganz einfach um den jungen Geflüchteten leid, der wohl ein Recht auf eine menschenwürdige Zukunft hat. Nur weil wir in Deutschland in Sicherheit und Freiheit leben, ist es uns trotzdem erlaubt, über den Tellerrand hinauszuschauen. Und das möchte ich meinen Schülern vermitteln. Schon Altbundespräsident Heuss sprach vom "unbequemen Staatsbürger" als Ideal einer Demokratie
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  • D. E.
    @MP-Log: Zumindest Ihr Geschichts-Unterricht muss deutlich Schieflage gehabt haben, denn sonst hätten Sie an irgendeiner Stelle mitgeschnitten, dass die "Deutschen Christen" eine Abspaltung innerhalb der protestantischen Kirchen in Deutschland waren.
    Jetzt bin ich auf Ihre Ausführungen gespannt, wie nationalsozialistische Protestanten von '33-'45 verantwortlich sind für katholische Pädokriminalität bis auf den heutigen Tag.
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  • J. F.
    @wiggins:
    Korrekt, was die 'Deutschen Christen' im engeren Sinne betrifft (- habe ich 'mitgeschnitten').
    Bei in meinem Beitrag ging es um die 'deutschen Christen' im weiteren Sinne, die sich weder von 1933 - 1945 noch nach 1945 sonderlich mit 'Ruhm bekleckert' haben, wenn es darum gegangen wäre, den christlichen Geboten gemäß 'Farbe zu bekennen' und zu handeln.
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  • G. M.
    Die Spannweite des Handelns von Ordensfrauen ist schon enorm: Hier das engagierte Handeln bei einer bevorstehenden Abschiebung, gestern Abend der Bericht in Report München über den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Ordensfrauen u.a. im Wickenmayer Heim Würzburg. Die Positionierung des Bischofs in den jeweiligen Fällen demonstriert das Glaubwürdigkeitsdefizit der Amtskirche.
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  • D. E.
    Die Spannweite des Handelns von Ordensfrauen ist genauso enorm wie die Spannweite menschlichen Handelns überhaupt.
    Mit welcher Leichtigkeit hier hanebüchene Zusammenhänge hergestellt werden, ist geradezu atemberaubend.
    Was hat eine Franziskanerin, die 2021 Kirchenasyl gewährt, mit Erlöserschwestern zu tun, in deren Einrichtung es vor einigen Jahrzehnten zu Kindesmissbrauch gekommen sei? Wo genau ist der Zusammenhang zwischen dem Kloster Oberzell und den Kirchen und Pfarrhäusern, in denen pädokriminelle Geistliche wirkten?
    Da ist unser Rechtssystem so viel fortschrittlicher als so manche Kommentatoren hier: das schaut nämlich nur auf den einzelnen Menschen, seine Taten und seine Verantwortung anstatt mehr oder weniger deutlich Sippenhaftung zu fordern.
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  • G. M.
    Genau das ist der Punkt "Die Spannweite des Handelns von Ordensfrauen ist genauso enorm wie die Spannweite menschlichen Handelns überhaupt." Müsste nur von der Amtskirche anerkannt und umgesetzt werden. Das würde dann z.B. bedeuten, Höhergeweihte nicht höher zu stellen, nicht zu decken, wenn sie Straftaten begangen haben, die Forderungen von Maria 2.0 umzusetzen, das noch sehr frische "Nein" des Vatikans zur Segnung Homosexueller in die Tonne und autoritäre Strukturen zu beseitigen.

    Da fehlt`s. Und Lösungen werden tot diskutiert. Bisher mit viel Erfolg.
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  • W. B.
    Aber hallo, die Verurteilte hat doch zuerst Rechtsmittel eingelegt. Zur vollen Ausschöpfung des Rechts ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft auch Rechtsmittel einlegt.
    Die Abschiebung nach Italien, ein Mitglied der EU seit Gründung, abzulehnen, geht überhaupt nicht. Wozu sind wir dann noch für Europa? Warum fahren wir nach Italien und machen dort Urlaub? Wo bleibt denn die Menschlichkeit bei denen, die nicht gerade in der Zeitung stehen?
    Wenn die Handlung der Verurteilten richtig sein soll, dann müssen doch andere strafbare Handlungen begangen haben, oder? Gerade wie es euch gefällt?
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  • B. L.
    Wer klar denken kann, wir haben Gesetze die man befolgen muss. Das gilt auch für einen Bischof und einer Schwester.
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  • R. R.
    Über Gesetze des Vatikans darf BGB auch nicht urteilen sonst wären einige Kirchendiener im Knast
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  • J. F.
    Hätten die Ordensfrau und Bischof Jung „in tiefster christlicher Überzeugung, Humanität und Barmherzigkeit“ ein Kirchenasyl im Vatikanstaat organisiert, dann hätte die Staatsanwaltschaft keinen Grund tätig zu werden.
    Ein solches Kirchenasyl würde sein Namen verdienen. Das „Kirchenasyl“ der Ordensfrau und ihres Bischof segelt unter falscher Flagge und ist im Klartext nichts anderes als "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" bei dem die langfristigen Kosten einen Staatswesen übertragen werden, dessen Regeln missachtet werden.
    Die Ordensfrau und der Bischof zelebrieren ihre moralische Überlegenheit, ohne die finanzielle Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Das macht sie unglaubwürdig.
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  • E. S.
    Das ist nicht richtig. Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung der Gäste im Kirchenasyl und die Anwaltskosten kommt die klösterliche Gemeinschaft auf.
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  • J. F.
    @tortuga: Meine Darstellung ist sehr wohl richtig: Die klösterliche Gemeinschaft trägt die Kosten für ein halbes Jahr Unterkunft, Verpflegung und die Anwaltskosten - und dann zieht sie sich vornehm zurück und überlässt die langfristigen Folgekosten einem Staatswesen, dessen Regeln (im Bewusstsein der eigenen moralischen Überlegenheit) missachtet werden.
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  • J. E.
    Die Schwester hat 2 Menschen eine Chance gegeben den sicheren und viel Leid zu entkommen. Was kann hier falsch sein. Es braucht auch Menschen die nicht immer kuschen. Man sieht es immer aus der rechtlichen Lage, aber wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
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  • J. S.
    Vor dem Gesetz sind alle gleich. Gälte das "Recht auf Kirchenasyl" dann nicht auch für Moscheen? Wären das nicht die "richtige Anlaufstelle" gewesen? Auch dazu brauchen wir ein Nachdenken und Vordenken und eindeutige gesetzliche Regelungen. Es wäre höchste Zeit.
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  • R. R.
    Richtig und recht der Staatsanwaltschaft
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